Ausfuhrkennzeichen

Aktualisiert: 14. September 2018 | Redaktion

In unserem Ratgeber

Wozu benötige ich Ausfuhrkennzeichen?

Ausfuhrkennzeichen sind dafür da, ein Fahrzeug „auf eigener Achse“ dauerhaft aus Deutschland ins Ausland (außerhalb der EU) zu bringen.

Für das Ausfuhrkennzeichen sind auch die Begriffe Zollkennzeichen, Exportkennzeichen oder Transitkennzeichen gebräuchlich.

Um ein Fahrzeug von Deutschland in ein anderes EU-Land auszuführen, benutzen Sie dagegen Kurzzeitkennzeichen.

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Das Fahrzeug muss funktionieren – also absolut fahrtüchtig sein.
  • Ein Ausfuhrkennzeichen ist an ein Fahrzeug gebunden. Sie dürfen damit also nicht mehrere Fahrzeuge nacheinander außer Landes bringen.

Wie beantrage ich Ausfuhrkennzeichen?

Zuerst schließen Sie eine Kfz-Versicherung mit einer Gesellschaft Ihrer Wahl für das zu exportierende Fahrzeug ab. Bei Ausfuhrkennzeichen wird lediglich eine Kfz-Haftpflicht angeboten.

Hier können Sie bereits angeben, wie lange der Versicherungsschutz laufen soll. Vom Kfz-Versicherer erhalten Sie eine gelbe Deckungskarte, die Sie für die Zulassung unbedingt benötigen.

Danach folgt die Zulassung beziehungsweise die Beantragung der Ausfuhrkennzeichen bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle (Ihres Erstwohnsitzes).

Kann ich Ausfuhrkennzeichen online beantragen?

Einige Zulassungsstellen ermöglichen auch eine Online-Beantragung von Ausfuhrkennzeichen. Ob dies für Ihre Zulassungsstelle zutrifft, können Sie auf der Webseite überprüfen oder telefonisch erfragen.

Ist Ihr Antrag vollständig, bekommen Sie eine individuelle Kennzeichenkennung. Damit gehen Sie zum einem Schilderdienst (meist gibt es einem in der Zulassungsstelle oder in direkter Nähe) und lassen die Nummernschilder prägen.

Zurück auf der Zulassungsbehörde werden die Kennzeichen gesiegelt und Sie erhalten die Zulassungspapiere für den Export.

Welche Dokumente brauche ich?

  • Personalausweis oder Pass
  • Versicherungsbestätigung: gelbe Versicherungskarte
  • Fahrzeugpapiere und Kennzeichen oder
    Abmeldebescheinigung/Nachweis der Außerbetriebssetzung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht oder lesbarer Stempel in der Zulassungsbescheinigung I); Die HU muss mindestens noch bis zum Ablaufdatum des Ausfuhrkennzeichens gültig sein.
  • SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer

Bei Unternehmen oder Vereinen sind zusätzlich vorzulegen:

  • Gewerbeanmeldung beziehungsweise Auszug aus dem Handelsregister oder Auszug aus dem Vereinsregister

Sie können den Antrag auch von einem Stellvertreter durchführen lassen. Dann geben Sie diesem eine schriftliche Vollmacht und Ihren Ausweis in Kopie mit. Der Stellvertreter muss sich ebenfalls ausweisen.

Wichtig: Ein Import-Fahrzeug, das noch nicht in Deutschland zugelassen war, müssen Sie vor dem Export bei der zuständigen Zulassungsstelle vorführen. Fehlende deutsche Fahrzeugpapiere werden dann ausgestellt. Dafür müssen wahlweise vorliegen:

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder
  • Gutachten für eine Einzelgenehmigung/Betriebserlaubnis

Was kosten Ausfuhrkennzeichen?

Die Gebühren für den Antrag von Ausfuhrkennzeichen belaufen sich mindestens auf 35 Euro. Müssen beispielsweise Fahrzeugpapiere geändert, umgetauscht oder neu erstellt werden, wird es teurer.

Hilfreich ist ein internationaler Zulassungsschein. Er enthält die wichtigsten Zulassungsdaten in mehreren Sprachen. Denn deutsche Fahrzeugpapiere sind nicht zwangsläufig weltweit gültig. Das internationale Dokument ist etwa bei einer Polizeikontrolle im nichteuropäischen Ausland von Vorteil. Den  Zulassungsschein stellt ebenfalls die Zulassungsbehörde aus. Die Gebühr beträgt 11,20 Euro.

Ein Schilderpaar Ausfuhrkennzeichen kostet 20 bis 40 Euro.

Hinzu kommen Kfz-Steuer und Versicherungsbeitrag. Diese Kosten können an dieser Stelle von uns nicht allgemeingültig benannt werden. Sie hängen vom jeweiligen Fahrzeug, der gewählten Versicherung und der Gültigkeitsdauer des Ausfuhrkennzeichens ab.

Wie lange sind Ausfuhrkennzeichen gültig?

Sie können die Gültigkeitsdauer frei wählen (ab 2 Tage) – maximal jedoch für 1 Jahr.

Wie sieht das Ausfuhrkennzeichen aus?

Das Ausfuhrkennzeichen erkennen Sie vor allem am roten Balken an der rechten Seite.

  • Buchstaben der ausstellenden Stadt oder des Landkreises
  • rote Plakette der Zulassungsstelle
  • Erkennungsnummer aus einer Zahlenkombination
  • Ausfuhrmerkzeichen: Rot hinterlegt ist das Ablaufdatum des Ausfuhrkennzeichens aufgeführt. Von oben nach unten steht dort der Tag, der Monat und das Jahr.

Ist das Gültigkeitsdatum abgelaufen, erlöschen automatisch die Zulassung und der Versicherungsschutz. Das Fahrzeug darf dann (in Deutschland) nicht mehr gefahren oder öffentlich abgestellt werden.