Auto anmelden – so geht’s

Aktualisiert: 14. November 2018 | Redaktion
Wir erklären, wie Sie schnell und reibungslos Ihr Auto anmelden und welche Unterlagen Sie dafür brauchen. Außerdem verraten wir, welche Kosten auf Sie zukommen und wann eine Online-Anmeldung möglich ist.

Inhaltsverzeichnis

Wo muss ich mein Auto anmelden?

Ihr Auto können Sie nur bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Zulassungsstelle anmelden. Ein eventueller Zweitwohnsitz spielt keine Rolle. Die Zulassungsbehörden finden Sie im nahen Bürgerbüro oder Landratsamt.

Wartezeit verkürzen: Der ADAC hat aufgedeckt, dass die durchschnittliche Wartezeit in den Kfz-Zulassungsstellen zur Zeit über eine Stunde beträgt. Nutzen Sie daher unbedingt die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung – leider bieten nicht alle Ämter diesen Service an.

Was brauche ich zum Auto anmelden?

Wichtigste Voraussetzung für die erfolgreiche Zulassung ist eine abgeschlossene Autoversicherung »

Auf der Zulassungsstelle müssen Unterlagen immer vorgezeigt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung, falls nicht EU-Land)
  • 7-stellige eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • SEPA-Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (gibt es als Vordruck online oder direkt bei der Zulassungsstelle)

Jetzt ist wichtig, zwischen der Anmeldung eines Neu- oder Gebrauchtwagens zu unterscheiden:

1) Neuwagen anmelden
Bei Neuwagen aus der EU kommend benötigen Sie zusätzlich noch die CoC-Bescheinigung (Abkürzung für Certificate of Conformity), die vom Hersteller an den Erstbesitzer übergeben wird. Das ist die EG-Übereinstimmungserklärung bzw. Typgenehmigung, die beweist, dass das Fahrzeug den EU-Normen entspricht.

2) Gebrauchtwagen anmelden
Bei der Anmeldung eines Gebrauchtwagens ist zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) und der Nachweis der bestandenen Hauptuntersuchung (TÜV) notwendig.

Ist der Gebrauchtwagen aus der EU importiert, wird wie beim Neufahrzeug die CoC-Bescheinigung benötigt. Falls das Fahrzeug aktuell noch zugelassen ist, bringen Sie die Kennzeichenschilder mit.

Vollmacht für die Kfz-Zulassung

Sollten Sie selber keine Zeit oder Lust haben, das Auto anzumelden, können Sie einer Person eine Vollmacht mitgeben. Neben der schriftlichen Vollmacht des Halters muss diese Person auch eine Kopie Ihres Ausweises vorlegen und sich selbst ausweisen können. Das gilt auch für Ehegatten. Eine Vorlage von CHECK24 gibt es hier:

Vollmacht herunterladen »

Was kostet es, das Auto anzumelden?

Rechnen Sie für die Anmeldung ohne Extras mit Kosten von ungefähr 30 Euro.

Hinzu kommen noch normalerweise Kosten für die Umweltplakette (ab 5 Euro) und die Anfertigung von neuen Kfz-Schildern. Die Preise sind hier je nach Schilderhersteller verschieden.

Bei finanzierten Fahrzeugen muss die Bank die als Sicherheit hinterlegte Zulassungsbescheinigung Teil II der Kfz-Zulassungsbehörde zusenden. Für die Rücksendung werden 10,20 Euro berechnet.

Wunschkennzeichen: Die Auswahl eines Wunschkennzeichens schlägt mit 10,20 Euro zu Buche.

Kfz online anmelden bald möglich?

Mit i-Kfz können sämtliche Zulassungsaktivitäten bald voll digital abgewickelt werden. i-Kfz steht für internetbasierte Fahrzeug-Zulassungen und wird seit 2015 in mehreren Stufen umgesetzt.

In der ersten Stufe konnten mit dem i-Kfz-Verfahren Autos abgemeldet werden. In der zweiten Stufe war es möglich, diese online wieder zuzulassen – aber nur bei identischem Fahrzeughalter und Zulassungsbezirk.

2020: In der dritten und letzten Stufe sollen alle Neuzulassungen und Ummeldungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen vom heimischen Sofa aus möglich sein. Ein genauer Zeitpunkt ist aber noch nicht bekannt.