- Betroffene finden in mehr als 1.000 Beratungsstellen Hilfe.
- Der Schuldner kümmert sich besser rechtzeitig um einen Termin, da die Wartezeiten manchmal lang sind.
- Der Berater stellt einen konkreten Entschuldungsplan auf und nimmt Kontakt mit Gläubigern auf.
- Zusätzlich gibt es eine Beratung über das Internet
- Die Beratung ist häufig kostenfrei. Wer einen Anwalt fragen möchte, holt sich einen Beratungshilfeschein.
Die beste Vorgehensweise
- Machen Sie rechtzeitig einen Termin bei der Beratungsstelle aus.
- Listen Sie im Vorfeld sämtliche Einnahmen und Ausgaben auf.
- Erstellen Sie eine Liste der Gläubiger.
- Mit dem Schuldnerberater gehen Sie die Liste durch und entwickeln einen Entschuldungsplan.
- Je nach persönlicher Situation hilft Ihnen der Schuldnerberater bei Behörden und kümmert sich um den Schriftverkehr.
In unserem Ratgeber
- Bei Überschuldung gibt es kostenlose Hilfe
- Die Beratung muss rechtzeitig erfolgen
- So kann eine Beratung ablaufen
- Zwei Wege führen aus der Zahlungsunfähigkeit
- Auch unter Beratungsstellen gibt es schwarze Schafe
- Wichtige Fragen – kurz beantwortet
Bei Überschuldung gibt es kostenlose Hilfe
Wer glaubt, dass er selbst kurz vor der Überschuldung steht, sollte sich schnell Hilfe holen. Verbraucherzentralen und viele Organisationen bieten ihre Hilfe an.
Eine kurze Suchanfrage im Netz nach Beratungsstellen für Schulden genügt und schon hat der Betroffene eine umfangreiche Liste. Auch Sozialämter und das Jobcenter helfen gerne weiter.
Die Berater kommen aus den unterschiedlichsten Berufen. Sie wurden für ihre Tätigkeit gut vorbereitet. Manche Fälle sind komplizierter, sodass sich der Berater
Die Beratung muss rechtzeitig erfolgen
Viele Schuldner warten sehr lange, bis sie eine Beratung aufsuchen. Das ist falsch, denn die Schulden werden immer größer. Wird eine Rechnung nicht bezahlt, fallen Mahngebühren und später Inkassogebühren an. Ist das Konto regelmäßig überzogen und besteht keine Chance, es bald auszugleichen, sollte der Schuldner möglichst bald eine Beratungsstelle aufsuchen.
Die Bank verlangt Sicherheiten. Sind diese nicht vorhanden, verweigert sie einen neuen Kredit. Der Weg führt dann oft zu dubiosen Geldverleihern. Diese kontrollieren den Schufaeintrag nicht, sondern überweisen einfach das Geld zu sehr hohen Zinsen. Dadurch werden die Schulden größer.
Es ist auch keine Lösung, sich Geld bei Verwandten und Freunden zu leihen. Kann der Schuldner das Geld zurückbezahlen, ist das kein Problem. Andernfalls leiden die sozialen Kontakte. Wer bei seinen Freunden Schulden hat, meldet sich immer weniger und vereinsamt schließlich. Ein stabiles soziales Gefüge ist aber für einen Schuldenabbau wichtig.
Vorsicht: Leihen Sie sich Geld bei Freunden und Verwandten nur, wenn Sie es auch zeitnah zurückzahlen können. Anderenfalls leiden Ihre sozialen Kontakte auf Dauer.
Viele schämen sich, eine Beratungsstelle aufzusuchen. Um Betroffenen die Hemmungen zu nehmen, gibt es oft eine anonyme Beratung über das Internet. Dies ist aber nur eine kurzfristige Lösung. Für einen umfangreichen Entschuldungsplan ist eine persönliche Beratung unumgänglich.
Die Terminvereinbarung bei der Schuldnerberatung ist über das Telefon oder per E-Mail möglich. Vor allem bei gemeinnützigen Organisationen beträgt die Wartezeit nicht selten einige Monate. Bei besonders dringenden Fällen (Gehaltspfändung, Kündigung der Wohnung) sind auch kurzfristigere Termine möglich.
So kann eine Beratung ablaufen
Zunächst geht es darum, das Ausmaß des Problems festzustellen. Der Berater benötigt eine Auflistung der Einnahmen, der Ausgaben und der Schulden. Nun ermittelt er die Sparmöglichkeiten und versucht, neue Einnahmequellen zu erschließen. Häufig nutzt der Schuldner die ihm zustehenden Sozialleistungen nicht oder nur zu einem Teil.
Der Schuldner bekommt nicht nur eine Beratung, sondern auch Unterstützung beim Erstellen eines Widerspruchs oder bei der Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos.
Der Berater schaut sich die Unterlagen sämtlicher Gläubiger an. Er überprüft bei jeder Forderung, ob diese richtig ist. Oft kommt es vor, dass Gläubiger zu hohe Mahngebühren verlangen.
Der Berater übernimmt auf Wunsch den Schriftverkehr. Die gesamte Korrespondenz läuft nun über die Beratungsstelle. Beim Schuldner wird der Briefkasten leerer, was eine große Entlastung bedeutet.
Anwälte kümmern sich nur um finanzielle und rechtliche Fragestellungen. Die Schuldnerberatungen gehen noch einen Schritt weiter. Sie helfen dem Betroffenen, die eigene Situation zu meistern. Die Betroffenen lernen, ein Haushaltsbuch zu führen und erarbeiten Sparpotenziale.
Eine Schuldnerberatung arbeitet nie allein. Sie hält Kontakt zu anderen sozialen Einrichtungen. Wenn notwendig, bekommen Betroffene einen Termin bei der Familien- oder bei der Suchtberatung. Die Beratungsstellen behandeln das Problem nicht oberflächlich, sondern ergründen die Ursachen.
Zwei Wege führen aus der Zahlungsunfähigkeit
Ist ein Betroffener zahlungsunfähig, gibt es zwei Möglichkeiten zur Schuldentilgung:
1. Schuldenregulierung
Bei dieser Methode bilden Anwalt, Steuerberater und Schuldnerberater ein Team und erstellen einen Schuldenbereinigungsplan. In diesem legen sie fest, wann welche Forderung zu begleichen ist. Die Gläubiger erlassen dem Schuldner einen Teil des Geldes und erhalten dafür eine einmalige Zahlung oder eine Ratenzahlung.
Die Schuldenregulierung ist nur möglich, wenn alle Gläubiger dem Plan zustimmen. Ist nur ein Beteiligter dagegen, kann das nicht durchgeführt werden. Kommt die Schuldenregulierung zu Stande und führt der Schuldner den Plan durch, ist er anschließend schuldenfrei.
2. Verbraucherinsolvenz
Ist keine Schuldenregulierung möglich, bleibt nur die Verbraucherinsolvenz. Dadurch kann der Verbraucher seine Schulden tilgen, selbst wenn er diese nicht vollständig zurückzahlen kann.
Für einen Zeitraum von höchstens sechs Jahren zahlt er den pfändbaren Anteil des Einkommens an einen Treuhänder und er darf natürlich keine neuen Schulden mehr machen. Am Ende ist er ebenfalls schuldenfrei.
Durch die Verbraucherinsolvenz entstehen allerdings zusätzliche Kosten.
Auch unter Beratungsstellen gibt es schwarze Schafe
Schuldnerberater darf sich in Deutschland jeder nennen. Viele kommerzielle Berater melden sich bei Schuldnern und bieten ihre Hilfe an.
Betroffene sollten wenn möglich eine kostenlose Beratungsstelle aufsuchen. Nehmen sie trotzdem die Hilfe eines kommerziellen Anbieters war, sollten sie den Beratungsvertrag genau prüfen (lassen).
Ist keine Rechtsberatung enthalten, nimmt der Betroffene von dieser Beratung besser Abstand. Arbeitet die Beratungsstelle mit einem Anwalt zusammen, kommen auf ihn zusätzliche Kosten zu. Wichtig ist es, keinerlei zusätzliche Verträge (Versicherungen, neue Kredite) zu unterschreiben.
Der Berater muss einen Bescheid nach § 305 der Insolvenzordnung (InsO) ausstellen können. Diese ist notwendig, um eine Privatinsolvenz anzumelden.
Nicht zuletzt sollte der Schuldner den Berater wählen, der ihm sympathisch ist. Gegenseitige Zuneigung ist für eine erfolgreiche Schuldenregulierung wichtig.