Kredit für eine Mietwohnung

Mit dem Umzug in eine neue Wohnung geht oft der Wunsch nach einer neuen Wohnungseinrichtung einher. Wenn die Ersparnisse dafür nicht ausreichen, kann die neue Einrichtung oder die Renovierung mit einem Ratenkredit finanziert werden.

Wer plant, länger in der neuen Wohnung zu wohnen, für den kann sich die Investition in die Zukunft also auch bei einer Mietwohnung lohnen.

Der Verwendungszweck eines Ratenkredites ist variabel, es können also verschiedene Dinge für den Kreditbetrag angeschafft werden. Die Darlehensnehmer sollten jedoch darauf achten, sich bei ihren Wünschen nicht zu überschulden, denn schließlich wird ein Ratenkredit in einer Laufzeit bis zu sechs Jahren zurückgezahlt.

Voraussetzung für die Gewährung eines Kredites ist der Nachweis einer ungekündigten Beschäftigung. Dafür reicht bei den meisten Banken die Vorlage der letzten drei Gehaltsabrechnungen. Auch eine positive Schufaauskunft ist erforderlich. Anhand der Einkommensnachweise prüft die Bank, ob die Kreditrate aus dem Monatseinkommen gezahlt werden kann.

Berücksichtigt werden dabei alle monatlich anfallenden Fixkosten, reicht der überschüssige Betrag zur Deckung der Kreditrate aus, spricht grundsätzlich nichts gegen die Kreditgewährung. Oft kann schon am gleichen oder am nächsten Tag über den Kreditbetrag verfügt werden und die Einrichtung der neuen Wohnung kann sofort beginnen.

Junge Leute, die in ihre erste Wohnung einziehen, haben eventuell Probleme als Alleinverdiener einen Kredit zu bekommen. In diesen Fällen kann der Kredit mit einem Bürgen oder die Stellung weiterer Sicherheiten sinnvoll sein. Es ist beispielsweise möglich, zur Sicherung des Kredites einen vorhandenen Bausparvertrag an die Bank abzutreten.

Oftmals schließen gerade junge Leute zu Beginn ihrer Ausbildung einen Bausparvertrag ab, so dass eine Abtretung problemlos möglich ist. Über einer weitere Kreditabsicherung entscheidet die Bank im Einzelfall.