Unter Baufortschritt sind die einzelnen Phasen eines Neubaus oder eines Umbaus zu verstehen. Die Banken zahlen ein gewährtes Darlehen immer nur entsprechend dem Baufortschritt aus, denn es wird nie mehr valutiert, als das Objekt zum Zeitpunkt der Auszahlung wert ist.
In der Regel erfolgen die Auszahlungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung. In dieser ist geregelt, wann der Bauherr für die erbrachten Leistungen zahlen muss. So sind beispielsweise 40 Prozent der Vertragssumme bei Fertigstellung des Rohbaus zur Zahlung fällig.
Zum Nachweis des entsprechenden Bautenstandes müssen der Bank Bautenstandsberichte vorgelegt werden. Es kann auch sein, dass die Banken zur Prüfung des Baufortschrittes eigene Sachverständige zur Begutachtung des Objektes schicken.
Für Bauherren gilt es bei einer Auszahlung nach Baufortschritt zu beachten, dass die Banken in der Regel zunächst den Einsatz des Eigenkapitals verlangen, bevor das Bankdarlehen valutiert wird.
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