Eigenkapital und Fremdkapital
Ganz ohne Eigenkapital ist eine Existenzgründung in den wenigsten Fällen möglich. Durch den Einsatz des eigenen Kapitals weist der Existenzgründer seinen Fremdkapitalgebern die Ernsthaftigkeit seines Vorhabens nach. Nur wer selbst in sein Vorhaben investiert und daran glaubt, wird auch seine Geldgeber überzeugen können.
Voraussetzungen für die Kreditvergabe
Eine bestimmte Menge an Eigenkapital, in der Regel zwischen 10 und 30 Prozent des Gesamtkapitalbedarfs, sollten vorhanden sein. Fehlendes Eigenkapital kann über eine Bürgschaft abgesichert werden. Neben der kaufmännischen und fachlichen Eignung, wird für die Fremdfinanzierung der Nachweis der wirtschaftlichen Tragfähigkeit verlangt. Dieser ist in Form eines sogenannten Businessplans vom Existenzgründer vorzulegen.
1. Bankkredit
Der Bankkredit ist eine klassische Finanzierungsform, auch für Existenzgründer, die mit anderen Finanzierungsmöglichkeiten kombiniert werden kann. Existenzgründer sind interessante Kunden für die Banken, da mit Wachstum des zu gründenden Unternehmens auch die Geschäftsbeziehung zur Bank mitwächst und ausgebaut werden kann.
2. KfW-Finanzierung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten zur Unterstützung von Existenzgründungen:
- Startgeld:
Das Startgeld ist geeignet für Existenzgründer mit Finanzierungsbedarf bis 50.000 Euro. Eine tilgungsfreie Anlaufzeit ist möglich, ebenso eine 80-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank. Dies erleichtert dem Existenzgründer den Zugang zu einem Darlehen. - Unternehmerkapital:
Existenzgründer erhalten in dem Förderprogramm „ERP-Kapital für Gründung“ bis zu 3 Jahre nach der Gründung Zugang zu zinsverbilligtem Kapital. Die finanziellen Mittel werden in Form eines sogenannten Nachrangdarlehens gewährt. Dies wirkt sich positiv auf die Kapitalstruktur aus, wenn weitere Kredite bei Banken aufgenommen werden sollen. - Unternehmerkredit:
Der Firmenkredit bzw. Unternehmerkredit steht auch Existenzgründern offen. Er zeichnet sich durch eine Zinsfestschreibung bis 20 Jahre und die damit verbundene Planungssicherheit aus.
3. Venture Capital
Die Bereitstellung von Risikokapital kann ein weiterer wichtiger Baustein zur Finanzierung von Existenzgründungen, besonders bei innovativen Gründungsideen, sein.
- ERP-Startfonds:
Hier stellt die KfW in Kooperation mit weiteren Kapitalgebern Beteiligungskapital bereit. - Venture Capital Gesellschaften:
Diese Gesellschaften stellen hauptsächlich Beteiligungskapital für die Gründung von innovativen Technologieunternehmen bereit. Dabei kann der Beteiligungsgeber ggf. Einfluss auf die Geschäftsführung des jungen Unternehmens nehmen. Inwieweit dies seitens des Existenzgründers gewünscht wird, muss vorher vertraglich festgelegt werden. - Business Angels:
Dies sind private Geldgeber, die in wachstumsorientierte Start ups investieren. Meist handelt es sich dabei um ältere, vermögende Geschäftsleute, die den Existenzgründern auf Absprache auch mit Ratschlägen aus der eigenen Berufspraxis zur Seite stehen können.
Finanzierungsmöglichkeiten bei Arbeitslosigkeit
Für Arbeitslose, die mindestens noch Anspruch auf 3 Monate Arbeitslosengeld I haben, kommt eine Förderung der Existenzgründung durch die Arbeitsagentur in Frage.
Der Existenzgründer muss einen wirtschaftlich tragfähigen Haupterwerb mit der Gründung z.B. einer Mini-GmbH anstreben. Wenn das Unternehmenskonzept von einer fachkundigen Stelle für tauglich befunden wird, steht einer Förderung nichts mehr im Wege.
Für die ersten 9 Monate nach der Existenzgründung wird das Arbeitslosengeld und ein Zuschuss zu den Sozialabgaben von der Arbeitsagentur gezahlt. Ein Zuschuss für weitere 6 Monate liegt im Ermessen der Arbeitsagentur. Er wird in der Regel gezahlt, wenn sich eine gute Entwicklung des Startups in der Praxis darstellen lässt.