Mit dem 2008 in Kraft getretenen „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)“ sollten vor allem Nachteile deutscher GmbH-Gründer im EU-weiten Wettbewerb beseitigt werden.
In vielen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union werden nämlich seit langem im Vergleich zu Deutschland geringere Anforderungen an die Formalien bei der Gründung einer Unternehmergesellschaft gestellt.
Vor allem die zum Beispiel bei der Gründung einer britischen Limited (Ltd.) nicht anfallenden Finanzierungshürden eines Mindestkapitals hatte die deutsche GmbH im EU-Wettbewerb zunehmend unattraktiv für Unternehmensgründer gemacht.
Im Zusammenhang mit der Haftungssicherheit und den Vorteilen vereinfachter Gründungsvoraussetzungen hat der Gesetzgeber im MoMiG eine zufriedenstellende Lösung gefunden:
Die haftungsbeschränkte Unternehmensgesellschaft, umgangssprachlich auch „1 Euro GmbH“, „GmbH light“ oder in der Regel „Mini-GmbH“ genannt.
Mindesteinlage 1 Euro und Rücklagenbildung
Die Mini-GmbH stellt im Grundsatz keine neue Unternehmensform dar, sondern ist eine vereinfachte Form der bereits bestehenden GmbH. Bei den Gründungsformalitäten verzichtet der Gesetzgeber auf etliche übliche Vorgaben oder vereinfacht sie.
Sollten Sie sich für die Gründung einer GmbH interessieren, brauchen Sie bei der Mini-GmbH zum Beispiel die bisher obligatorische Mindesteinlage von 25.000 Euro nicht aufbringen. Die Erfordernisse an das Mindeststammkapital hätten Sie mit der Hinterlegung der symbolischen Summe von 1 Euro erfüllt. Als Folge müssen Sie ihr Unternehmen im Geschäftsverkehr dann allerdings als GmbH mit dem Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ in der Firmenbezeichnung kenntlich machen.
Auf der anderen Seite sind Sie als geschäftsführender Gesellschafter einer Mini-GmbH verpflichtet, 25 Prozent der Gewinne solange zurück zu legen, bis eine Rücklage in Höhe von 25.000 Euro gebildet worden ist. Dann können Sie Ihre Mini-GmbH in eine reguläre GmbH umwandeln und das im Wettbewerb möglicherweise hinderliche „UG (haftungsbeschränkt)“ aus der Firmenbezeichnung löschen.
Erfolgreiche Alternative zur Limited
In den wenigen Jahren seit ihrer Einführung hat die Mini-GmbH die Erwartungen, die an sie gestellt worden sind, vollkommen erfüllt, und die Neugründungen von Limiteds in Deutschland unbedeutend werden lassen.
Geringe Verwaltungskosten bei der Gründung (etwa 200 Euro), problemlose und schnelle Verwaltungsverfahren, übersichtliche Haftungs- und Geschäftsführungsvorgaben sowie der Vorteil, ein nach deutschem Recht firmierendes Unternehmens zu führen, haben die Mini-GmbH’s zu einem Erfolgsmodell der Existenzgründer werden lassen.