- Eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder Mensch abschließen.
- Die Privathaftpflicht sichert alle Personen- Sach- oder Vermögensschäden ab.
- Schließen Sie eine private Haftpflicht für Ihre Familie ab, ist auch ein Lebenspartner mitversichert.
- Die Versicherung übernimmt keine Regulierung des Schadens, wenn die Forderungen unberechtigt sind.
Die beste Vorgehensweise
- Eine Privathaftpflicht bekommen Sie bereits ab ca. 30 Euro im Jahr.
- Sie haben eine Privathaftpflicht, die Ihnen zu teuer ist? Wechseln Sie zu einem günstigeren Anbieter.
- Achten Sie bei dem Abschluss darauf, dass das Leistungspaket umfassend ist.
- Wir empfehlen Ihnen generell einen Tarif mit einer Deckung von mind. 10 Millionen Euro ohne Selbstbeteiligung.
Ratgeber Privathaftpflicht
- Welchen Leistungsumfang bietet eine gute Privathaftpflicht?
- Was ist bei dem Abschluss wichtig?
- Welche Vorteile bringt der Wechsel in eine andere Privathaftpflicht?
- Was bringt Ihnen der Abschluss anderer Haftpflichtversicherungen?
- Wichtige Fragen – kurz beantwortet
Welchen Leistungsumfang bietet eine gute Privathaftpflicht?
Für einen Schaden braucht es nur ein schnelles Missgeschick. Ihr Sohn spielt auf der Straße Fußball und kickt das Leder in die neue Fensterscheibe des Nachbarn. Oder Ihnen wird über das Wochenende der Firmenschlüssel anvertraut, den Sie plötzlich nicht mehr wieder finden können.
Verursachen Sie oder Ihre Kinder einen Schaden, kann der Geschädigte Sie dafür haftbar machen. Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach Ihrer persönlichen Pfändungsgrenze. In jedem Fall kann es sehr teuer für Sie werden.
Praxis-Tipp: Wer sich für Schadensfälle und Missgeschicke des Alltags wappnet, ist im Vorteil. Darum sollten Sie eine private Haftpflichtversicherung abschließen, bevor es zu spät ist.
Können Sie im Schadensfall darauf zurückgreifen, übernimmt die Versicherung den Schaden, der dem Geschädigten entstanden ist. Abgedeckt sind nicht nur Sach- und Vermögensschäden. Verunglückt durch ihre Schuld eine Person so stark, dass ein Schaden entstanden ist, wird auch der Personenschaden von der Versicherung übernommen.
Ohne den Schutz einer Privathaftpflichtversicherung könnte dies für den Verursacher sehr teuer werden, da neben den ärztlichen Behandlungskosten auch Schmerzensgeld geltend gemacht werden kann. Unter Umständen müssen Sie auch für den Verdienstausfall der betroffenen Person aufkommen.
Für einen Vermögensschaden können Sie dann belangt werden, wenn Sie einer anderen Person einen Schaden zufügen und diese hierdurch einen finanziellen Nachteil erleidet.
Beachten Sie, in welchen Fällen Ihre Haftpflicht nicht für einen Schaden aufkommt:
- Sie verletzen sich selber und erleiden hierdurch einen Schaden.
- Sie verursachen vorsätzlich einen Schaden.
- Sie begehen einen strafbare Handlung.
- Sie begehen eine Vertragspflichtverletzung, z.B. aus einem Miet- oder Arbeitsvertrag.
- Schäden, die mit dem Auto verursacht werden. Für die Regulierung ist die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig.
- Unterläuft Ihnen im Beruf ein Fehler, wird Ihre Versicherung sich weigern, den Schaden zu übernehmen.
Was ist bei dem Abschluss wichtig?
Setzen Sie die Versicherungssumme möglichst hoch an. Der monatliche Beitrag wird dadurch nicht viel teurer. Sie genießen aber einen Versicherungsschutz, der bei Personenschäden entstehen kann. Reicht die Versicherungssumme nicht aus, müssen Sie den Restbetrag aus eigener Tasche zahlen. Dabei sollte die Deckungssumme pro geschädigter Person nicht unter 10 Millionen Euro liegen. Je nach individuellem Bedürfnis kann die benötigte Deckungssumme auch höher liegen.
Denken Sie an die Forderungsausfalldeckung. Die Versicherung zahlt Ihnen den Schaden, den Sie durch eine andere Person erlitten haben. Voraussetzung ist, dass Ihr Schädiger dem Schadenersatzanspruch nicht nachkommen kann. Klären Sie mit Ihrer Versicherung ab, ab welcher Schadenshöhe Sie mit einer Erstattung rechnen können.
Für Ihre Familie benötigen Sie nur eine Versicherung. Leben Sie in einer Lebenspartnerschaft, gilt dasselbe. Die Kinder sind solange in dieser Versicherung integriert, bis sie ihre erste Ausbildung abgeschlossen haben. Für unverheiratete Paare, die zusammen in einer Hausgemeinschaft leben ist es dagegen empfehlenswert, zwei separate Versicherungen abzuschließen.
Schließen Sie den Vertrag nur mit einer Selbstbeteiligung ab, wenn Sie die monatliche Belastung niedriger halten wollen und im Schadensfall diesen Anteil direkt zahlen können. Empfehlenswert ist ein Betrag von 150 Euro. Vereinbaren Sie keinen Selbstbehalt und geben Sie einen kleineren Schaden an ihre Versicherung weiter, müssen Sie damit rechnen, dass die Versicherung von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.
Achten Sie zudem ggf eine Kostenübernahme von Mietsachschäden, die Falle eines Schadens am gemieteten Wohnobjekt entstehen können. Sie können sich nicht vor jeder Lebenssituation mit einer Versicherung absichern. Geht es jedoch um typische Alltagsdinge, kann eine Versicherung Ihnen viel Geld und Ärger ersparen. Denken Sie deshalb daran, eine Klausel in den Vertrag aufzunehmen, die den Schaden absichert, der durch den Verlust eines Haus- oder Büroschlüssels entsteht (siehe Schlüsselversicherung)
Welche Vorteile bringt der Wechsel in eine andere Privathaftpflicht?
Profitieren Sie von den Leistungen einer privaten Haftpflichtversicherung, die Sie schon vor Jahren abgeschlossen haben, sollten Sie diese mit den Kosten und Leistungen anderer Anbieter vergleichen. Viele Versicherer haben ihr Leistungspaket an neue Umstände angepasst und die Versicherungssummen erhöht. So bieten einige Versicherer die Schäden an, die durch eine Drohne entstehen.
Besitzen Sie eine Drohne, prüfen Sie Ihren Altvertrag, ob die Schäden abgesichert sind. Viele Anbieter decken Drohnen nicht standardmäßig ab. Für die Kündigung des Altvertrages haben Sie drei Monate Zeit. Beachten Sie das Datum der Hauptfälligkeit.
Was bringt Ihnen der Abschluss anderer Haftpflichtversicherungen?
Der Abschluss einer separaten Tierhalterhaftpflicht ist für Hundebesitzer in mehreren Bundesländern Pflicht. Machen Sie sich gegebenenfalls kundig, ob Sie in Ihrer Region auch von der Verpflichtung betroffen sind.
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist für alle Menschen zu empfehlen, die einen Bau planen und ausführen lassen. Sie sichert alle Unfälle ab, die auf der Baustelle passieren können. Des Weiteren kommt die Versicherung auch für Schäden auf, die durch höhere Gewalt entstehen. Ohne den Abschluss einer Versicherung können Sie als Bauherr in Regress genommen werden.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist empfehlenswert, wenn Sie Eigentümer eines vermieteten Mehrparteienhauses sind. Die Versicherung regelt Schäden, die durch Verletzung der Verkehrssicherungspflichten entstehen können. Dies ist z.B. im Winter der Fall, wenn ein Passant vor dem Haus auf dem spiegelglatten Bürgersteig ausrutscht, weil niemand gestreut hat.
Bewohnen Sie mit Ihrer Familie ein Einfamilienhaus, ist dieser Schaden durch die Privathaftpflicht abgedeckt.
Wichtige Fragen – kurze Antworten
- Mietsachen aller Art
- Verlust fremder Privatschlüssel
- Schäden, die durch deliktsunfähige Kinder verursacht werden
- Gefälligkeitsschäden
- Schäden an geliehen oder gemieteten Sachen
- Sachschäden unter Arbeitskollegen
- Forderungsausfallversicherung
Für Ihre Verpflichtung den Schaden der anderen Person zu ersetzen, ist es belanglos, ob Sie der Schaden mit Absicht entstanden ist oder ob er das Ergebnis eines Missgeschicks war. Sie können selbst dann haftbar gemacht werden, wenn Sie für einen Augenblick nicht aufgepasst haben. Je nachdem, für welche Schäden der Verursacher aufkommen muss, kann es für ihn sehr teuer werden. Da lohnt es sich, wenn Sie dem Nachbarn sagen können, dass Sie eine private Haftpflichtversicherung haben.
Aus diesem Blickwinkel betrachtet ist die private Haftpflicht eine Pflichtversicherung.
Zu den Pflichtversicherungen gehört die Kfz-Versicherung. Sie dürfen kein Auto in Bewegung setzen, wenn der fahrbare Untersatz nicht versichert ist. Eine Jagdhaftpflicht gehört ebenfalls zu den Pflichtversicherungen, die Sie als Jäger abschließen müssen.
Die Pflicht, eine berufliche Haftpflichtversicherung abzuschließen, besteht für mehrere Berufe. Hierzu gehören z.B. Steuerberater und Rechtsanwälte.