Lebensversicherung widerrufen

Das Wichtigste auf einen Blick
So können Sie Ihre Beitragszahlungen zurückfordern.

  • Bei Renten- oder Lebensversicherungen, die innerhalb vom 29. Juli 1994 bis 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, besteht in vielen Fällen noch die Möglichkeit zur Rückabwicklung.
  • Das Rücktritts- oder Widerspruchsrecht wurde von vielen Versicherungsgebern nicht als Belehrung an die Versicherten weitergegeben. Somit können diese auch heute noch Widerspruch einlegen.
  • Hat der Rücktritt oder Widerspruch Erfolg, ist der Weg zur Rückabwicklung frei. Sowohl sämtlich geleistete Beitragszahlungen als auch die angefallenen Zinsen hierfür werden den Kunden zurückgezahlt. Jedoch ist der Versicherungsgeber in einigen Fällen dazu berechtigt, gewisse Posten vorab abzuziehen.
  • Sollten Sie Ihren Versicherungsvertrag schon aufgekündigt und den Rückkaufswert ausgezahlt bekommen haben, ist der Widerspruch und die Rückabwicklung trotzdem noch möglich.
  • In anderen Fällen können Sie eine Lebensversicherung Beleihung oder den Verkauf Ihrer Lebensversicherung prüfen. Im finanziellen Ausnahmefall kann auch eine Kündigung oder Beitragsfreistellung der Lebensversicherung in Betracht kommen.

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In unserem Ratgeber

Obwohl die Aussicht auf Rendite kaum mehr dem entspricht, was dem potenziellen Versicherungsnehmer beim Versicherungsabschluss noch offeriert wurde, gehört die Lebensversicherung zu der Art von Versicherung, die in Deutschland mit am häufigsten abgeschlossen wird. Als Gründe hierfür können sowohl die schwach erwirtschafteten Renditen der Versicherer bei Anlagegeschäften als auch die hohen Abschlusskosten genannt werden.

Das reguläre Laufzeitende der Renten- und Lebensversicherung erreicht nur rund die Hälfte aller Kunden, während die andere Hälfte schon vorher aufgibt. Wer mit seinem Versicherungsvertrag nicht zufrieden war, konnte bis dato einzig den Weg der Kündigung gehen. Allerdings raten wir aufgrund hoher Abschläge unbedingt davon ab.

Lukrativere Möglichkeiten stellten bisher das Beleihen oder der Verkauf der Lebensversicherung dar. Derweil hat sich eine zusätzliche Alternative aufgetan, nämlich die Vertragsrückabwicklung durch den nachträglichen Widerspruch.

Lebensversicherungen und der Widerruf, so funktioniert es

Seitens des BGH (Bundesgerichtshof) wurden einige Urteile gesprochen, die zugunsten einer Vielzahl an Versicherungsnehmern ausfielen. Ihnen wurde das Recht eingeräumt, auch bei Altverträgen noch Widerspruch einlegen zu können.

Stopschild für Lebensversicherung widerrufen

Erfolgte durch den Versicherer eine fehlerhafte oder sogar gar eine gänzlich fehlende Belehrung zum Widerspruchsrecht, hat der Kunde auch noch heute oftmals das Recht zu widersprechen. Der Wegfall jenes Rechts, wie das Gesetz es ursprünglich vorsah, hat keinen Bestand. Gemäß der Urteile vom 29. Juli 2015, Az. IV ZR 384/14, IV ZR 448/14 und 7. Mai 2014, Az. IV ZR 76/11.

Für Kunden zeigt sich zudem ein besonderer Vorteil, denn regelmäßig müssen Versicherungsgeber beim Widerspruch höhere Rückzahlungen leisten, als es bei einer Kündigung der Lebensversicherung
der Fall gewesen wäre.

Das sind die betroffenen Versicherungsverträge

Schenkt man der Allianz glauben, so könnten bis zu 108 Millionen Versicherungen in Deutschland von den Urteilen des BGH betroffen sein. Gezahlt wurde durch die Kunden für diese Versicherungsverträge eine Summe von insgesamt etwa 400 Millionen Euro.

Allgemein handelt es sich um Renten- und Lebensversicherungsverträge, welche innerhalb des Zeitraums vom 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, und zwar nach dem so bezeichneten „Policen-Modell“. Nach Vertragsabschluss hätte es seitens des Versicherungsgebers zur Zusendung sämtlicher Unterlagen kommen müssen sowie der ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung, um die Frist zum Widerspruch in Gang zusetzen.

Renten- und Lebensversicherungsverträge

Keine Relevanz hat die Art des Vertrages, also ob der Vertrag an einen Fonds gebunden ist oder nicht. Gerade was die unter genannten Zeitraum fallenden Rürup-Rentenversicherungen und Riester-Rentenversicherungen betrifft, hat die Regelung ihre Gültigkeit.

Riester-Banksparpläne sowie Riester-Fondssparpläne bleiben davon allerdings unberührt aufgrund der Tatsache, dass diese nicht über eine Versicherung, sondern über eine Bank laufen.

Risikolebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen

Diese Art der Versicherungsverträge sind nur bedingt zum nachträglichen Widerspruch berechtigt. Basierend darauf, dass diese in den meisten Fällen einen wichtigen zu behaltenden Versicherungsschutz darstellen und es nur zum Ansparen niedriger Beiträge kommt.

Allerdings können Sie die Option zur Überprüfung, ins Augen fassen, wenn Sie beispielsweise >Nachteile bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung sehen oder diese als ungeeignet empfinden. Sollten Sie der Ansicht sein, dass der Abschluss eines neuen Vertrags eventuell lukrativere Bedingungen für Sie bereithält, steht einem Versicherungscheck nichts entgegen, was übrigens gleichermaßen auch bei einer Risikolebensversicherung der Fall ist.

Verträge die abgelaufen, gekündigt und laufend sind

Verträge die regulär abgelaufen, schon gekündigt oder aktuell laufend sind, können ebenfalls noch per Widerspruch in die Rückabwicklung.

Nach dem Antragsmodell abgeschlossene Verträge

Haben Sie bereits während des Antrags sämtliche Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen erhalten, handelt es sich bei Ihnen um einen nach Antragsmodell abgeschlossenen Vertrag. Hier haben Sie kein Widerspruchsrecht, sondern ein Rücktrittsrecht, was sich rein rechtlich gesehen differenziert, Sie jedoch zu den anderen Versicherungsnehmern am Ende des Tages gleichstellt.

Laut dem BGH und seiner Rechtssprechung, sind diese Verträge gleichermaßen zum Rücktritt berechtigt. Abhängig davon, inwieweit der Versicherungsgeber seiner Pflicht zur Belehrung unzureichend nachgekommen ist.

Letzteres ist beispielsweise dann vorliegend, wenn keine drucktechnische Hervorhebung der Belehrung vorgenommen wurde. Es handelt sich um einen Formmangel, welcher dafür verantwortlich ist, dass die 30 Tage Rücktrittsfrist nicht ins Laufen kommt, sondern ein ewiges Recht zum Rücktritt entsteht, (BGH, Urteile vom 25. Januar 2017, Az. IV ZR 173/15 und 17. Dezember 2014, Az. IV ZR 260/11).

Achtung: Zwischen den Jahren 1994 und 2007 abgeschlossene Renten- und Lebensversicherungen beinhalten teilweise nicht wirksame Klauseln was den Rückkaufswert und dessen Berechnung betrifft. Möglicherweise kann bei Verträgen die beitragsfrei oder gekündigt wurden, noch eine Nachforderung von Geld in die Wege geleitet werden.

Die Rückabwicklung der Versicherung in Zahlen, so viel Geld gibt es wieder

Haben Sie Erfolg beim Widerspruch Ihres Vertrags, werden Ihnen sämtlich geleistete Versicherungsbeiträge vollständig erstattet. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht auf Nutzungsersatz, bedeutet, dass der Versicherungsgeber Ihnen Zinsen zahlen muss. Somit erstattet Ihr Versicherer Ihnen sein Erwirtschaftetes auf Basis Ihrer Beiträge. In vielen Fällen stellt das sogar den größten Anteil dar.

Sie sind jedoch laut Gesetzgeber in der Nachweispflicht, dass der Versicherer Ihre Beiträge wirklich als Kapital eingesetzt hat. Der BGH sieht es nicht als vorausgesetzt an, dass der Versicherungsgeber auch tatsächlich eine Erwirtschaftung erzielt hat, die sich auf die Höhe vom gesetzlichen Verzugszins beläuft (Urteil BGH 11. November 2015, Az. 513/14). Nach § 288 BGB haben Sie daher nicht das Recht eine Zahlung von fünf Prozentpunkten über Basiszinssatz einzufordern.

Keine Erstattung vom Nutzungsersatz kann auf Verwaltungs- und Abschlusskosten sowie den Risikoanteil geltend gemacht werden, gemäß dem Urteil vom BGH vom 10. Februar 2016, Az. IV ZR 19/15. Sollten Sie einen Beweis dafür erbringen können, dass der Versicherungsgeber durch die Verwaltungskosten wirklich nutzen hatte, verhält es sich selbstverständlich anders.

Die Verbraucherzentralen

Wenn Sie den Online Rechner einer Verbraucherzentrale nutzen, werden Ihnen zu Ihrem Versicherungsvertrag zwölf Fragen zur Beantwortung angezeigt. So soll ermittelt werden, wie Hoch Ihr möglicher Rückzahlungsanspruch ausfallen könnte. Sollten Ihnen nicht alle Unterlagen vorliegen, bestehen Unsicherheiten Ihrerseits oder ist in die Beantwortung einer Frage nicht möglich, kann kein Resultat erzielt werden.

Die Rückabwicklung und die Abzüge, welche sind zulässig und welchen nicht?

Was der Versicherer abziehen darf:

  • Rückkaufswert

Sollte der Versicherungsnehmer den Vertrag schon beendet haben, darf der Versicherungsgeber von den eingezahlten Versicherungsbeiträgen den ausgezahlten Rückkaufswert minus nehmen.

  • Risikoanteile

Risikoanteile dürfen durch die Versicherung abgezogen werden. Es handelt sich dabei um die anfallenden Kosten zum Versicherungsschutz, welchen Sie innerhalb der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen haben. Was sich auf den Schutz vor der Berufsunfähigkeit und den Todesfallschutz bezieht.

  • Steuern

Zum Gegenrechnen als Vermögensvorteil darf der Versicherer die gezahlte Kapitalertragssteuer in Verbindung mit dem Solidaritätszuschlag heranziehen.

  • Fondsverluste

Handelt es sich um eine an einen Fonds gebundene Lebensversicherung, hat die Versicherung das Recht, laut Urteil vom BGH am 11. November 2015, Az. ZR 513/14), erwirtschaftete Verluste durch den Fond anzurechnen.

Gemäß eines anderen, nicht rechtskräftigen Urteils vom Landgericht Gießen am 14. April 2017, (BGH, 11. November 2015, Az. ZR 513/14), dürfen durch die Versicherungen nur geringfügige Fondsverluste abgezogen werden.

Was der Versicherer nicht abziehen darf:

  • Abschlusskosten

Ein Urteil gesprochen vom BGH am 29. Juli 2015, Az. IV ZR 448/14 besagt, dass die Abschlusskosten im Fall eines Widerspruchs durch die Versicherung nicht abgezogen werden dürfen.

  • Verwaltungskosten

Das BGH Urteil vom 29. Juli 2015, Az. IV ZR 448/14 verpflichtet die Versicherung zur Erstattung der Verwaltungskosten.

  • Ratenzahlungszuschlag

Bei einem erfolgreichen Widerspruch darf der Ratenzahlungszuschlag ebenfalls nicht zu Lasten den Versicherten gehen.

So lohnt sich der Widerspruch

Eine pauschale Antwort, ob ein Widerspruch generell lohnenswert ist, gibt es nicht. Allerdings sind prinzipielle Aspekte vorhanden.

Ein Widerspruch zeigt sich vor allem immer dann als sehr lohnenswert, wenn der Vertrag noch sehr jung ist

Diese Aussage trifft vor allen Dingen auf Verträge zu, die während der Jahre 2005 und 2007 abgeschlossen wurden. Als erster Grund kann hier genannt werden, dass der Abzug der Abschlusskosten noch in der jüngsten Vergangenheit liegt und als zweiter Grund ist der Fakt zu benennen, dass diese Verträge innerhalb ihrer Auszahlungsphase nicht mehr steuerfrei sind.

Somit ist es bei einem Großteil dieser Fälle der gegenwärtige Vertragswert geringer wie die geleisteten Beitragszahlungen. Und das auch dann noch, wenn es zur Berücksichtigung der Risikobeiträge für den Versicherungsschutz käme. Unter den abgezogenen Abschlusskosten leiden vielfach auch noch die Renten- und Lebensversicherungen, welche zahlreich und mit Steuervorteil in 2004 abgeschlossen wurden.

Der gegenwärtige Vertragswert ist maßgebend beim Riester-Vertrag

Sobald Sie Ihren Riester-Vertrag in die Rückabwicklung geben, kommt es zum Abzug sämtlicher Steuerrückzahlungen und Zulagen, die Sie während der Laufzeit erzielt haben. Daher gilt an diesem Punkt höchste Aufmerksamkeit beim Vergleich zwischen Ihren Beitragszahlungen und dem gegenwärtigen Vertragswert.

Trotz alledem kann ein Durchsetzen des Widerspruchs, unter gewissen Voraussetzungen, bei einer Versicherung zur Riester-Rente ebenfalls lohnenswert sein. Meist ist es nämlich auch hier zu Abschlusskosten in nicht unbeträchtlicher Höhe gekommen.

Vorsichtiges walten bei Verträgen mit entsprechendem Alter

Was den Widerspruch von Versicherungsverträgen betrifft, die schon ein gewisses Alter erreicht haben, beispielsweise jene aus den 1990-er Jahren, ist Obacht angesagt. In vielen Fällen sieht die Entwicklung äußerst lukrativ aus und das, obwohl die Abschlusskosten so hoch ausfielen.

Überdies besticht der Vorzug der Steuerfreiheit in puncto Auszahlung, welche inzwischen abgeschafft wurde. Des Weiteren zeigt sich im direkten Vergleich zu damals und heute, dass die Verzinsung bei einer klassischen Kapitallebensversicherung, abgeschlossen in den 1990-gern um einiges höher ausfällt, als es heute der Fall ist.

Geringer Risikoanteil gleich lohnenswerter Widerspruch

Ein Widerspruch ist gerade dann lohnenswert, wenn Sie möglichst wenig an zusätzlichen Leistungen bzw. Versicherungsschutz mit abgeschlossen haben. Beispielsweise wenn Sie innerhalb Ihres Tarifs auf eine Todesfallsumme verzichtet haben oder diese nur sehr gering ausfällt. Aber auch dann, wenn Sie einen Unfall- oder Berufsunfähigkeitsschutz außen vor gelassen haben.

Der Zusatz zur Berufsunfähigkeit sollte penibel durchdacht werden

Eine wirklich heikle Sache stellt ein Vertrag dar, indem Sie eine Zusatzversicherung zur Berufsunfähigkeit haben einbauen lassen. Sprich, wenn Sie jeden Monat eine Rente erhalten aufgrund des Eintritts Ihrer Berufsunfähigkeit.

Wie bereits erwähnt, ist ein solcher zusätzlicher Versicherungsschutz aller Wahrscheinlichkeit nach, eine enorme Wichtigkeit für Sie. Ein Widerspruch wäre Ihnen nur in einem absoluten Ausnahmefall anzuraten. Überwiegend ist es die klügere Entscheidung wenn der Sparanteil, also die Beitragszahlung für die Hauptversicherung herabgesetzt wird.

So kommen Sie aus Ihrem Vertrag raus

Ratsam wäre es, wenn Sie den Gang aus Ihrem Vertrag mittels der nachfolgenden vier Schritte veranlassen:

1. Schritt: Lassen Sie eine Prüfung der Belehrung vornehmen

Im ersten Schritt ist es empfehlenswert, eine Prüfung von Ihrem Versicherungsvertrag vornehmen zu lassen. Hierzu gibt es Anwälte, welche sich explizit auf diesen Bereich spezialisiert haben. Viele bieten hierzu eine erste kostenlose und unverbindliche Einschätzung an.

Wir haben Ihnen am Ende der Seite unter „Anbieter finden“ von uns empfohlene Partner aufgeführt.

2. Schritt: Die Berechnung der Rückabwicklung inkl. Bewertung

Ob ein Widerspruch Ihres Vertrages wirklich lohnenswert ist, zeigt sich erst durch eine exakte Berechnung in Verbindung mit einer entsprechenden Bewertung, welche beide prinzipiell unabdingbar sind, um 100 Prozent Gewissheit zu erhalten. Jedoch handelt es sich bei der Bewertung um kein so einfaches Unterfangen. Diverse Rechner können Ihnen dabei helfen, einen ersten Eindruck mit Blick auf den Rückabwicklungswert zu erhalten.

3. Schritt: Die Erklärung des Widerspruchs

Stellt sich der Widerruf bei Ihrem Vertrag als lohnenswert heraus, dann sollten Sie diesem auch widersprechen. Ein Widerspruch sollte stets als ein Einwurf-Einschreiben an den Adressaten verschickt werden, denn so haben Sie zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, den eingelegten Widerspruch nachzuweisen.

4. Schritt: Die Einschaltung eines Anwaltes oder Ombudsmannes

Die Verbraucherzentralen und ihre Marktwächter konnten inzwischen feststellen, dass der Großteil aller Versicherungen sich ignorant gegenüber der Rechtssprechung zeigt und daher eine strikte Linie der Ablehnung gegenüber den Rückabwicklungen fährt. Auch Sie sollten mit diesem Widerstand seitens Ihres Versicherers rechnen und einen Anwalt oder Ombudsmann einschalten.

Frau prüft Vertrag auf Lebensversicherung widerrufen

Ein solcher Ombudsmann kann von Ihnen kontaktiert werden, damit dieser eine kostenlose Überprüfung vornimmt, inwieweit die Ablehnung von Ihrem Widerspruch rechtskonform ist. Viele Verbraucher erhielten so eine Entscheidung durch die Schiedsstelle, die zu ihrem Vorteil ausfiel.

Stellt sich Ihre Versicherung so quer, dass dort keine Chance zum Durchringen vorhanden ist, haben Sie das Recht auf das Einschalten eines Fachanwaltes für Versicherungsrecht. Ab diesem Zeitpunkt gibt es dann nur noch zwei Möglichkeiten, und zwar die, dass der Anwalt einen Durchbruch zur gütlichen Einigung mit dem Versicherungsunternehmen erzielt oder aber, dass das Gericht entscheiden soll bzw. muss.

Sind Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung, dann sollten Sie in Erfahrung bringen, ob diese im Falle einer Klage die anfallenden Kosten trägt.

So verhält es sich mit dem rechtlichen Hintergrund

Verträge zur Renten- oder Lebensversicherung, welche innerhalb des Zeitraums vom 29. Juli 1994 und 31. Dezember 2017 unterzeichnet wurden, kommen mit einem Alleinstellungsmerkmal.

Diese Verträge wurden bereits dann als abgeschlossen anerkannt, wenn Verbraucherinformationen, die AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) oder der Versicherungsschein dem Versicherungsnehmer erst nach seiner Antragstellung, durch den Versicherungsgeber übermittelt worden sind.

Gesparte Münzen durch Lebensversicherung widerrufen

Ein 14-tägiges Widerspruchsrecht wurde dem Versicherten eingeräumt, wobei die Widerspruchsfrist bei Lebensversicherungen sogar 30 Tage umfasste, insofern der Versicherungsabschluss ab dem 08. Dezember 2004 erfolgte.

Allerdings wurde die Widerrufsfrist erst dann in Gang gesetzt, wenn dem Versicherungsnehmer zum einen bei Erhalt des Versicherungsscheins ausdrücklich und schriftlich eine Belehrung zum Widerspruchsrecht erteilt wurde inkl. Beginn und Dauer der Frist. Zum anderen mussten auch die Vertragsunterlagen dem Versicherten im vollen Umfang vorliegend sein.

Selbst wenn es seitens des Versicherungsgebers zu keiner oder keiner ordentlichen Belehrung kam, lief das Recht zum Widerspruch, gemäß § 5a Absatz 2 Satz 4 VVG a.F., dann aus, sobald die Begleichung der ersten Versicherungsprämie ein Jahr her war.

Der Bundesgerichtshof sieht bei jener Jahresfrist, und gemäß seiner Rechtssprechung, hierbei keine Gültigkeit mehr. Hat der Versicherungsgeber keine oder keine ordentliche Belehrung gegenüber seines Versicherungsnehmers vorgenommen, hat Letzterer nun ein so bezeichnetes „ewiges Widerspruchsrecht„.

60 Prozent aller Belehrungen zum Widerspruchsrecht aus dieser Zeit sind laut einer Erhebung seitens der Verbraucherzentrale Hamburg entweder komplett fehlend oder fehlerhaft, sodass keine Wirksamkeit besteht. Was die Erfolgschancen für Kunden äußerst gut aussehen lassen.

Die Belehrungen zum Widerspruchsrecht und die klassischen Fehler

Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Versicherungsgeber das Zuschicken Ihrer Widerspruchsbelehrung versäumt hat, ist äußerst gering. Dennoch sollten Sie sich Ihre Versicherungsunterlagen noch einmal genauer anschauen.

Zudem muss Ihre Versicherung den Beweis zur ordentlichen Belehrung erbringen. Sind Sie sich gewiss, dass bei Ihnen keine derartige Belehrung zum Widerspruchsrecht vorgenommen wurde, ist Ihre Versicherung in der sogenannten Beweislast. Sie muss also beweisen können, dass Sie diese auf jeden Fall erhalten haben.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist es wohl der Fakt, dass die Widerspruchsbelehrung, die Ihnen zugesandt wurde, fehlerhaft in ihrer Formulierung ist. Nachfolgende Inkorrektheit könnten unter anderem vorliegend sein:

  • Die Widerspruchsbelehrung muss sich laut Urteil vom BGH (24. Februar 2016, Az. IV ZR 512/14), eindeutig von dem restlichen Text hervorheben und darf innerhalb der Versicherungsbedingungen nicht ohne Abhebung schriftlich festgehalten sein.
  • Bei abgeschlossenen Versicherungsverträge ab dem Jahr 2002 muss innerhalb der Widerspruchsbelehrung explizit nicht auf die Schrift- sondern auf die Textform des Widerspruchs hingewiesen werden. Gemäß BGH-Urteil vom 14. Oktober 2015 ( Az. IV ZR 211/14) ist also ein Widerspruch auch in Form einer E-Mail ausreichend.

Sollte Ihnen bei der Durchsicht Ihrer Belehrung zum Widerspruch ein derartiger Fehler oder auch ein anderer Formfehler aufgefallen sein, haben Sie gute Erfolgsaussichten was die Rückabwicklung von Ihrem Vertrag angeht.

Wichtige Fragen – kurz beantwortet

Wann kann ich meine Lebensversicherung problemlos widerrufen?
Bei Renten- oder Lebensversicherungen, die innerhalb des 29. Julis 1994 und des 31. Dezembers 2007 abgeschlossen wurden, besteht in vielen Fällen noch die Möglichkeit zur Rückabwicklung.
Wie funktioniert eine Lebensversicherung?
Im Todesfall des Versicherten wird die Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Nach Ablauf der Lebensversicherung, dem sog. Erlebensfall, wird die Summe an den Versicherten ausbezahlt.
Wie viel kostet eine Lebensversicherung monatlich?
Das ist individuell mit der gewählten Versicherung zu vereinbaren. Je nach Umfang beginnen die Beiträge bereits bei 100 Euro monatlich und können eine Versicherungssumme von ca. 150.000 Euro decken.
Kann eine Lebensversicherung vorzeitig ausgezahlt werden?
Theoretisch ja. Die Auszahlung hängt aber immer von Art und Umfang der abgeschlossenen Versicherung ab. Eine Risikolebensversicherung wird allerdings nur im Todesfall ausbezahlt.

Hier finden Sie den geeigneten Anbieter:

Die beste Vorgehensweise

  • Lassen Sie eine Überprüfung Ihres Vertrages vornehmen. Explizit darauf spezialisierte Anwälte nehmen die Überprüfung von Versicherungsverträgen kostenlos vor. Ebenso kommt auch die Verbraucherzentrale Hamburg als Anlaufstelle infrage.
  • Prüfen Sie immer das Verhältnis aus Kosten für die Dienstleistung der Rückabwicklung im Verhältnis zum Einsparpotential.
  • Dafür müssen Sie die Rendite Ihres Vertrags ermitteln, denn ein Widerruf ist nicht immer lohnenswert.
  • Alternativ sollten Sie eine Beleihung oder den Verkauf einer Lebensversicherung in Betracht ziehen. Im finanziellen Ausnahmefall kann auch eine Kündigung oder Beitragsfreistellung das Richtige sein.
  • Wird Ihr Widerspruch vom Versicherungsgeber nicht anerkannt, sollten Sie einen Ombudsmann oder einen darauf spezialisierten Anwalt konsultieren.
  • Nachfolgend haben wir Ihnen zwei von uns empfohlene Dienstleister und Anwälte aufgeführt.

Der richtige Partner für den Widerruf

Spezialisiert auf das Einlegen von Widersprüchen bei Lebensversicherungen sind zwei Varianten an Dienstleistern. Auf der einen Seite der klassische Versicherungsmakler welcher das Recht hat, Rechtsdienstleistungen auch außergerichtlich zu leisten und auf der anderen Seite diverse andere Dienstleister.

Versicherungsmakler bzw. Versicherungsberater sind rechtlich gesehen in der Erlaubnis, den Versicherten mit seinen Rechten innerhalb von Lebensversicherungen und deren Rückabwicklungen, außergerichtlich zu vertreten.

Abgerechnet werden darf hier ebenfalls nur nach dem geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Das Unternehmen Helpcheck

Helpcheck hat seinen Sitz in Deutschland und umfasst in seinem Portfolio kostenpflichtige und kostenfreie Serviceverträge. Zuallererst besteht für potenzielle Kunden die Möglichkeit zur Prüfung ihrer Unterlagen. Ist diese Überprüfung erfolgt, kommt es seitens Helpcheck zur Einschätzung ob eine Rückabwicklung machbar ist und wie es mit den Erfolgschancen aussieht. Dieser Teil stellt den kostenlosen Service des Unternehmens dar.

Möchten Sie sich durch Helpcheck bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen lassen, dann können Sie das Unternehmen im nächsten Schritt kostenpflichtig engagieren. Es würde dann zur Berechnung Ihrer Forderungshöhe zzgl. des Nutzungsersatzes kommen sowie auch die Übernahme der kompletten Kommunikation mit dem in Zusammenarbeit stehenden Anwalt.

Letztere nimmt jedoch den Auftrag generell nur dann an, insofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, welche die anfallenden Kosten der Streitsache auch tatsächlich trägt. Prozentual erhält jeder Beteiligte bei Erfolg seinen Anteil.

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