- Um zusätzliche Liquidität zu schaffen, kündigen viele Menschen Ihre Lebensversicherung. Eine Alternative bietet die Beitragsstundung.
- Stellen Sie die Beiträge frei, beleihen oder verkaufen Sie die Police.
- Kalkulieren Sie eine geringere Versicherungssumme ein, können Sie die Beiträge senken.
Die beste Vorgehensweise
- Bevor Sie Ihre Lebensversicherung kündigen, prüfen Sie alle Alternativen.
- Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung, ob Sie geringere Beiträge zahlen können und dafür im Gegenzug die Versicherungssumme am Ende der Laufzeit herabgesetzt wird.
- Bringen Sie in Erfahrung, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um die Beiträge auszusetzen.
- Achten Sie auf die steuerlichen Konsequenzen, die nach der Beitragspause mit einem neuen Vertrag verbunden sind.
In unserem Ratgeber
- Wenn die Beiträge zur Lebensversicherung ruhen
- Die Anpassung der monatlichen Belastung
- Möglichkeiten, wenn Sie nicht mehr einzahlen möchten
- Welche Nachteile bringt eine Novation?
- Wichtige Fragen – kurz beantwortet
Wenn die Beiträge zur Lebensversicherung ruhen
Die private Altersvorsorge zieht sich über viele Jahre. Nicht immer ist die Liquidität vorhanden, um die Beitragszahlungen weiter in der gleichen Höhe leisten zu können. Viele Versicherte denken in dieser Situation darüber nach, Ihre Lebensversicherung zu kündigen.
Es gibt aber auch andere Möglichkeiten:
Stundung der Beträge
Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung. Oft bietet Ihnen diese von sich aus an, die Beiträge für einen längeren Zeitraum zu stunden. Vorteilhaft ist, dass die Lebensversicherung mit allen Leistungen bestehen bleibt.
Während der Stundung müssen Sie keine Beiträge leisten. Beachten Sie aber, dass Sie nach der Stundung nicht nur die regulären Beiträge zahlen. Sie müssen ebenso für die nachgezahlten Beiträge aufkommen.
Denken Sie über eine Stundung der Beiträge nach, wenn Sie den Zeitpunkt des finanziellen Engpasses überblicken können. Bringen Sie auch in Erfahrung, wie hoch die Zinsen sind, die die Versicherung von Ihnen verlangen wird. In einigen Fällen – z.B. wenn die Stundung wegen Arbeitslosigkeit eingetreten ist – verzichten einige Versicherer auf eine anschließende Verzinsung.
Nutzen Sie Beitragsüberschüsse für die Zahlung
Haben Sie Ihre Lebensversicherung vor mehreren Jahren abgeschlossen, konnten Sie Überschüsse ansammeln. Diese Überschüsse können Sie nutzen, um Ihrer Zahlungsverpflichtung nachzukommen. Die Möglichkeit ist allerdings dadurch eingeschränkt, dass die Überschüsse früher oder später aufgebraucht sind. Die verwendeten Überschüsse bewirken auch, dass die Versicherungssumme am Ende der Vertragslaufzeit geringer ausfällt.
Zahlungsweise ändern
Die Änderung der Zahlungsweise kann eine zusätzliche Liquidität freisetzen. Vereinbaren Sie mit Ihrer Versicherung statt einer Halbjahres- oder einer Jahreszahlung kleinere Raten, die Sie monatlich zahlen.
Lebensversicherung beitragsfrei stellen
Sie können Ihre Lebensversicherung auch beitragsfrei stellen. Wird die Versicherung nicht von Ihnen bedient, liegt sie quasi still. Dies wirkt sich auf die Versicherungssumme aus, die Sie am Ende der Vertragslaufzeit erwarten können. Auch im Todesfall fällt die Versicherungsleistung geringer aus.
Möchten Sie die Lebensversicherung für eine überschaubare Zeit beitragsfrei stellen, sprechen Sie mit Ihrer Versicherung. Haben Sie eine bestimmte Mindestversicherungssumme erreicht, wird Ihnen die Möglichkeit geboten, die Beiträge für ein oder zwei Jahre beitragsfrei zu stellen. Wurde die Mindestversicherungssumme noch nicht erreicht, ist die Versicherung berechtigt, den Vertrag im Fall einer Beitragsfreistellung zu kündigen.
Die Anpassung der monatlichen Belastung
Durch eine Reduzierung der monatlichen Beiträge können Sie Liquidität freisetzen. Auch hier stehen Ihnen mehrere Optionen zur Verfügung.
Passen Sie Ihre Versicherungssumme am Ende der Laufzeit an. Klären Sie mit Ihrem Berater ab, auf welche Versicherungssumme Sie sich mit ihm festlegen, damit Sie den Beitrag in gewünschter Höhe zahlen. Sie sollten auch in Erfahrung bringen, wie sich die Beitragssenkung auf die Höhe der Versicherungssumme im Todesfall auswirkt.
Die Beiträge zu Ihrer Lebensversicherung setzen sich aus einem Sparanteil und einem Anteil zusammen, der Ihnen den Versicherungsschutz gewährt. Möchten Sie die Beitragszahlung für einen bestimmten Zeitraum aussetzen, informieren Sie Ihren Berater darüber, dass sich die Aussetzung nur auf den Sparanteil beziehen soll. Auf diese Weise bleiben Sie weiter vor Risiken geschützt.
Erkundigen Sie sich nach dem Preis für eine Risikolebensversicherung, um den Versicherungsschutz im Todesfall zu gewährleisten. Bekommen Sie ein günstiges Angebot, schließen Sie eine separate Versicherung ab.
Lebensversicherungen werden dynamisch angelegt. In gewissen Zeitabständen wird die Versicherungssumme um ein bis drei Prozent angehoben. Dies ist an eine Erhöhung des Beitrags gekoppelt. Veranlassen Sie, diesen Automatismus aus Ihrem Vertrag herauszunehmen. Dadurch bleibt Ihre Beitragszahlung stabil.
Ist Ihre Lebensversicherung mit einem Zusatzvertrag gekoppelt, überlegen Sie, wie sinnvoll diese Zusatzversicherungen sind. Wenn Sie diese Zusatzversicherungen streichen, können Sie Ihren Beitrag noch weiter senken.
Möglichkeiten, wenn Sie nicht mehr einzahlen möchten
Möchten Sie nicht mehr in Ihre Lebensversicherung einzahlen und/oder benötigen Sie vorzeitig Kapital, stehen Ihnen diese Wege offen:
1. Lebensversicherung beleihen
Sie können Ihre Lebensversicherung beleihen. Damit nehmen Sie einen Kredit auf Ihre Lebensversicherung auf und hinterlegen diese als Sicherheit. Das nennt sich Policendarlehen. Sie bezahlen während der kompletten Laufzeit ausschließlich nur die anfallenden Zinsen und erst bei Laufzeitende den vollständigen Darlehensbetrag mit der Auszahlung der Lebensversicherung zurück. Ihr Versicherungsschutz bleibt erhalten.
Unser Tipp:
- Zins 3,99% - 4,39%
(abhängig von Darlehenshöhe) - vermittelt Darlehen der Volksbank Weschnitztal
- Laufzeit 1 - 10 Jahre
2. Lebensversicherung verkaufen
Sie können Ihre Lebensversicherung verkaufen. Damit geben Sie alle Ansprüche aus dem Vertrag ab. Der Käufer profitiert von allen Vorteilen, insbesondere von dem Recht auf Auszahlung der Versicherungssumme, wenn der Vertrag abgelaufen ist. Handelt es sich um einen älteren Vertrag, wird dem neuen Eigentümer des Vertrages auch die Verzinsung der Überschüsse und der Schlussbonus garantiert. Dafür geht er die Verpflichtung ein, die Beiträge bis zum Schluss zu zahlen.
Unser Tipp:
- Größter deutscher Käufer von Lebensversicherungen
- Ankauf von Kapitallebens- und Rentenversicherungen
- Ab 10.000 Euro Rückkaufswert
- Verträge vor Abschluss 2012 in Ausnahmefällen möglich
3. Lebensversicherung kündigen
Bei einem relativ neuen Vertrag mit niedriger Garantieverzinsung lohnt es sich, über die Kündigung der Lebensversicherung nachzudenken. Je besser die Verzinsung, je eher lohnt es sich, die Versicherung zu behalten.
4. Lebensversicherung beitragsfrei stellen
Das Recht auf einen beitragsfreien Zeitraum steht jedem Versicherten zu. Einige Versicherungen gehen aber nur auf den entsprechenden Antrag ein, wenn ein bestimmter Rückkaufswert erreicht ist. Die Höhe wird vertraglich festgelegt. Ist der vereinbarte Rückkaufswert noch nicht erreicht, steht es der Versicherung frei, den Vertrag zu kündigen.
Stellen Sie die Lebensversicherung beitragsfrei, wirkt sich dies auf die Höhe der Versicherungssumme aus. Je länger Sie keine Beiträge zahlen, je weiter sinkt die Versicherungssumme. Ist die Lebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder anderen Zusatzversicherungen gekoppelt, fallen diese ebenfalls weg. Schließen Sie einen neuen Vertrag ab, müssen Sie mit höheren Kosten rechnen.
Praxis-Tipp: Vereinbaren Sie mit Ihrer Versicherung die Überführung der Zusatzversicherungen in einen eigenen Vertrag.
Welchen Nachteil bringt eine Novation?
Novation bedeutet, dass die Versicherung Ihnen nach der Beitragspause einen neuen Versicherungsvertrag anbietet. War der alte Versicherungsvertrag mit steuerlichen Vorteilen verbunden, gehen diese mit Abschluss des neuen Vertrages verloren. Einzelheiten sollten Sie mit Ihrem Steuerberater oder direkt mit dem Finanzamt abklären.