Pfändungsfreigrenze – Definition

Die Pfändungsfreigrenze ist der Betrag des Arbeitseinkommens, der nicht gepfändet werden darf.

Dem Schuldner muss auch nach einer Pfändung noch ein bestimmter Betrag zur Deckung seines Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen, dieser Betrag wird in der Zivilprozessordnung geregelt.

Zur Ermittlung der Freigrenze werden das Nettoeinkommen sowie alle unterhaltspflichtigen Personen berücksichtigt.