Bauspardarlehen – Definition

Wenn ein zuteilungsreifer Bausparvertrag vorhanden ist, kann ein Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden.

In der Regel wird bei einem Bausparvertrag die eine Hälfte der Vertragssumme angespart. Ist dieser Zeitpunkt erreicht, so kann die andere Hälfte der Summe als Darlehen in Anspruch genommen werden. Bei den unterschiedlichen Bausparkassen können die Modalitäten differieren.

Bauspardarlehen können zum Kauf aber auch zur Renovierung eingesetzt werden. Die Banken lassen sich die entsprechende Verwendung nachweisen.

Ab einer bestimmten Darlehenssumme wird zur Sicherung eine Grundschuld in Darlehenshöhe in das Grundbuch des Beleihungsobjektes eingetragen.

Der Vorteil bei einem Bauspardarlehen ist, dass sich der Kunde bereits bei Abschluss des Vertrages einen günstigen Darlehenszinssatz sichern kann.

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