Freistellungsauftrag

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Freistellungsauftrag befreit Sie bis zur Höhe der festgelegten Freigrenze von der Abgeltungssteuer für Kapitalerträge.
  • Für den Freistellungsauftrag benötigen Sie ein Formular, das bei Banken und Finanzämtern vorliegt sowie die Steueridentifikationsnummer.
  • Eine Freistellung von der Abgeltungssteuer gibt es für Singles bis zu 801 Euro, für Eheleute bis 1.602 Euro.
  • Ehepaare können gemeinsame oder getrennte Freistellungsaufträge einreichen.
  • Für Kinder kann ein eigener Freistellungsauftrag eingereicht werden.

Die beste Vorgehensweise

  • Die vorgefertigten Formulare für den Freistellungsauftrag gibt es bei allen Banken und Sparkassen. Oder direkt

    als PDF bei der Deutschen Finanzagentur.

  • Sie können Freistellungsaufträge für alle Anlagen mit Kapitalerträgen erteilen, auch bei verschiedenen Banken, wenn Sie mehrere Bankverbindungen nutzen. Insgesamt müssen die beantragten Freistellungssummen innerhalb der gesetzlichen Freibeträge von 801/1.602 Euro bleiben.

In unserem Ratgeber

Freistellungsauftrag und Steuerpauschbetrag

Im Jahre 2009 wurde der Sparerfreibetrag vom Steuerpauschbetrag und der Abgeltungssteuer abgelöst. Die Abgeltungssteuer wird ausschließlich für Kapitalerträge erhoben (Zinsen, Dividenden, Aktiengewinne, Fonderlöse usw.) Sie beträgt 25 % zuzüglich 5,5, % Solidaritätszuschlag.

Der Steuerpauschbetrag beträgt einheitlich eine Steuerfreistellung von 801 Euro für Alleinstehende und den doppelten Betrages für Ehepaare. Als gesetzliche Grundlage gilt § 44a EstG (Einkommensteuergesetz). Der Freistellungsauftrag gilt nicht für betriebliche Einnahmen, Vermietungen und Verpachtungen. Überzahlungen für die Abgeltungssteuer können zurückgefordert werden.

Freibetrag für Kinder

Der Sparerpauschbetrag steht grundsätzlich jedem zu.

Sohn und Tochter mit Freistellungsauftrag draußen unterwegs

Auf Anlagen, die auf den Namen eines Kindes/Minderjährigen eingerichtet werden, können Eltern einen gesonderten Freistellungsauftrag einreichen. Der Sparerpauschbetrag beträgt für das Kind 801 Euro. Bei mehreren Kindern reichen Sie für jedes Kind einen Freistellungsauftrag ein. Auf den Sparerpauschbetrag der Eltern hat das keinen Einfluss.

Mehrere Geldanlagen bei einer Bank

Besitzen Sie bei einer Bank mehrere Geldanlagen, beispielsweise ein Festgeldkonto, Tagesgeldkonto und ein Depot, kann ein Freistellungsauftrag für alle Anlagen eingereicht werden. Befinden sich Ihre Anlagen bei verschiedenen Banken, müssen Sie Freistellungsaufträge bei jedem Kreditinstitut gesondert erteilen. Die Gesamtsumme der Freistellungen darf den Sparerpauschbetrag für eine Person oder für ein Ehepaar nicht überschreiten.

Praxis-Tipp: Checken Sie regelmäßig, ob Beträge der Freistellungsaufträge noch mit den aktuellen Anlagen übereinstimmen. Es können jederzeit Änderungen vorgenommen werden.

Überzahlungen der Abgeltungssteuer zurückfordern

Wurden Steuern erhoben, weil Freistellungsaufträge für verschiedene Banken teils zu gering bemessen wurden, können Sie per Einkommensteuererklärung einen Ausgleich für die eingezogenen Steuern erwirken. Tragen Sie in die Anlage KAP der Einkommensteuererklärung die jeweiligen Kapitalerträge und bereits gezahlten Steuern ein.

Freistellungsgrenze nicht überschreiten

Die Freistellungen werden vom Finanzamt genau überprüft. Überschreiten Ihre Angaben bei den Freistellungsaufträgen die Gesamtsumme Ihres Sparerpauschbetrags, führt das zu Nachzahlungen und bei Wiederholung sogar zu einer Ordnungsstrafe.

Listen Sie vor dem Ausfüllen der Freistellungsaufträge an mehrere Banken die Freistellungssummen auf. Addieren Sie die Summen. Die Endsumme darf höchstens den Betrag von 801 Euro oder bei Ehepartnern 1.602 Euro betragen. Geht das Ergebnis darüber hinaus, mindern Sie die Beträge entsprechend.

Freistellungsauftrag für Ehepaare

Als Ehegatten oder zusammenlebende Lebenspartner können Sie gemeinsam einen Freistellungsauftrag bei einer Bank oder gestaffelte Freistellungsaufträge bei mehreren Banken erteilen. Die Formulare sind von beiden Partnern zu unterzeichnen.

Sie haben vor der Heirat schon eigene Freistellungsaufträge erteilt? Bei einer Namensänderung müssen Sie ein neues Formular ausfüllen und „Änderungsauftrag“ ankreuzen. Der vorhergehende Auftrag wird mit der Einreichung automatisch ungültig. Sie können auch einen Änderungsauftrag für den gemeinsamen Freistellungsauftrag einreichen.

Ob Sie als Lebenspartner/Ehepaar getrennte Freistellungsaufträge oder einen gemeinsamen Auftrag erteilen, steht Ihnen frei. Die Höhe der Sparerpauschbeträge wird dadurch nicht beeinflusst, da der gemeinsame Auftrag diesen Betrag einfach verdoppelt.

Gewinn- und Verlustverrechnung bei Ehegatten

Beim gemeinsamen Freistellungsauftrag nimmt die Bank zum Jahresende eine Aufrechnung der Gewinne und Verluste aller Anlagen beider Partner vor. Die Aufrechnung gilt für gemeinsame wie getrennte Konten, unabhängig von der gemeinsamen oder getrennten Steuererklärung. Diese übergreifende Verrechnung für Ehepaare kann auch später bei der Steuererklärung von Ihnen nicht mehr beeinflusst werden.

Ehegatten mit gemeinsamen Freistellungsauftrag halten Hand beim Spazierengehen

Ehepaare können sich allerdings mit der Gewinn- und Verlustaufrechnung auch einen Steuervorteil sichern. Bei getrennten Konten und Anlagen bei verschiedenen Banken kann formell ein Freistellungsauftrag eingereicht werden, der nur auf den Betrag von 0 Euro ausgestellt wird.

Dann werden Gewinne und Verluste automatisch übergreifend berechnet. Bei der übergreifenden Aufrechnung kann umgangen werden, dass bei einer Anlage der Sparerpauschbetrag überschritten und die Differenz besteuert wird.

Gültigkeit und Änderungen

Gültig ist nur ein vollständig ausgefüllter Freistellungsauftrag zusammen mit einer vorliegenden Steuer ID. Seit 2016 gelten auch alte Freistellungsaufträge ohne Steuer ID nicht mehr.

Die Steueridentifikationsnummer erhält jeder Bürger mit angemeldetem Wohnsitz in Deutschland vom Bundeszentralamt für Steuern. Diese elfstellige Steuer ID ist lebenslang gültig und kann u.a. dem Steuerbescheid entnommen werden. Versichern Sie sich bei Ihrer Bank, ob dieser Ihre Steuer ID vorliegt. Wenn nicht, reichen Sie sie umgehend und vor dem Freistellungsauftrag nach.

Einreichung, Laufzeit, Änderungen

Unabhängig vom Datum der Einreichung, gilt der Freistellungsauftrag immer vom 1.1. des laufenden Jahres bis zu 31.12. Bei Banken gilt in der Regel eine Einreichungsfrist, meist bis zum 15.12. des Jahres. Geben Sie an, ob der Freistellungsauftrag bis zu einer Frist oder unbefristet gelten soll. Gültigkeit hat der Auftrag bis zum genannten Fristablauf, Widerruf oder einer Änderung.

Änderungsanträge können beliebig im Jahr bis spätestens zum 28.12. gestellt werden. Aus technischen Gründen fordern die meisten Banken eine Einreichung bis zum 15.12. des laufenden Jahres. Rückwirkende Änderungsanträge sind nicht möglich. Änderungsanträge setzen vorige Anträge außer Kraft.

Praxis-Tipp: Reichen Sie den Freistellungsauftrag so zeitig wie möglich, am besten bei der Konto- oder Depot-Eröffnung, ein, damit es keinen automatischen Abzug der Abgeltungssteuer gibt.

Allerdings sind solche Abzüge nicht dauerhaft nachteilig, da die während des laufenden Jahres bereits abgeführten Steuern erstattet werden.

Soll Ihr Sparkonto oder ein Depot aufgelöst werden, muss der Freistellungsauftrag gelöscht werden. Dafür stellen Sie einen gesonderten Auftrag zur Löschung des Freistellungsauftrags. Sie können den Betrag auch per Änderungsantrag auf die Höhe der bereits im Jahr realisierten Zinsen senken oder auf 0 Euro stellen.

Besteuerung von betrieblichen Kapitalerträgen

Taschenrechner Stift und Unterlagen für Freistellungsauftrag in Ordner

Füllen Sie die „Erklärung zur Freistellung vom Kapitalabzug“ aus und reichen Sie diese bei der Bank ein. Es wird keine Kapitalertragsteuer abgeführt. Diese Erklärung können Sie als Unternehmer und für Einnahmen aus Verpachtungen, Vermietungen ausfüllen. Grundlage ist § 43 Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 und 8 – 12, Satz 2 EstG für inländische Betriebe, deren Eigentümer als Gläubiger der einzahlenden Stelle von Kapitalerträgen auftreten.

Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Liegen Kapitalerträge und Einkommen unter der Steuergrenze, können Sie beim Finanzamt eine NV-Bescheinigung statt des Freistellungsauftrags beantragen. Die NV-Bescheinigung gilt maximal 3 Jahre und kann bei Veränderungen widerrufen werden.

Wichtig ist diese Alternative für Kinder, geringfügig Beschäftigte und Rentner. 2020 liegt der Grundfreibetrag bei 9.408 Euro/Jahr (Alleinstehende) bzw. 18.816 Euro/Jahr (Eheleute, Lebenspartnerschaften).

Wichtige Fragen – kurz beantwortet

Was bedeutet der Freistellungsauftrag?
Mit dem Freistellungsauftrag wird die Bank angewiesen, Zinseinnahmen bis zur Freistellungsgrenze von der Abgeltungssteuer freizustellen.
Wie hoch ist der Freistellungsauftrag?
Der Freistellungsauftrag beinhaltet einen Steuerfreibetrag für Kapitalerträge von 801 Euro für Singles und 1.602 Euro für Ehepaare.
Wann muss ich einen Freistellungsauftrag stellen?
Der Freistellungsauftrag kann bei der Eröffnung einer Sparanlage vom Anleger gestellt werden. Möglich ist die Antragstellung während des laufenden Jahres, wobei die Bankfristen (meist bis zum 15.12.) zu beachten sind.
Haben Kinder einen eigenen Freistellungsauftrag?
Erziehungsberechtigte können für jedes Kind einen Freistellungauftrag (801 Euro) erteilen, wenn die Geldanlage auf den Kindesnamen eingetragen ist.