- Spätestens zum Schuleintritt ist es Zeit fürs erste eigene Geld. Die Kinder können schon kleinere Beträge nachrechnen und Dingen einen Wert zuordnen.
- Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Verpflichtung zur Auszahlung von Taschengeld.
- Hier erhalten Sie die neuesten Werte für die Taschengeldtabelle.
In unserem Ratgeber
„Ob und wie viel Taschengeld das Kind erhält, liegt im freien Ermessen der Erziehungsberechtigten.“
Taschengeldtabelle
Alter | Taschengeldhöhe |
---|---|
unter 6 Jahre | 0,50 bis 1,50 € / Woche |
6 Jahre | 1,50 bis 2,00 € / Woche |
7 Jahre | 2,00 bis 2,50 € / Woche |
8 Jahre | 2,50 bis 3,00 € / Woche |
9 Jahre | 3,00 bis 3,50 € / Woche |
10 Jahre | 16,00 bis 19,00 € / Monat |
11 Jahre | 19,00 bis 22,00 € / Monat |
12 Jahre | 22,00 bis 25,00 € / Monat |
13 Jahre | 25,00 bis 28,00 € / Monat |
14 Jahre | 28,00 bis 32,00 € / Monat |
15 Jahre | 32,00 bis 40,00 € / Monat |
16 Jahre | 40,00 bis 48,00 € / Monat |
17 Jahre* | 48,00 bis 64,00 € / Monat |
18 Jahre* | 64,00 bis 79,00 € / Monat |
* für Jugendliche, die noch von ihren Eltern wirtschaftlich voll abhängig sind (Schüler)
Die Taschengeldtabelle ist nicht verbindlich, sondern eine Empfehlung des DJI (Deutsches Jugendinstitut e.V.) Der letzte veröffentlichte Stand war 2017. Wir haben die Inflationsrate und Ergebnisse von eigenen Umfragen hier mit einfliessen lassen und aktualisiert.
Die angegebenen Höhen des Taschengeldes sind Anhaltspunkte, denn es ist immer auch abhängig vom Familieneinkommen. Zudem ist es relevant, ob vom Taschengeld auch Kleidung gekauft wird oder nicht.
5 bewährte Taschengeldregeln
- Das Kind erhält den festgelegten Betrag regelmäßig und unaufgefordert. Jüngere Kinder können größere Zeiträume noch nicht überblicken, deshalb am Anfang das Taschengeld wöchentlich ausgeben, ab 9 bis 10 Jahren reicht monatlich.
- Das Kind darf sich grundsätzlich davon kaufen, was es möchte. Einzige Bedingung ist, dass es nicht gefährlich oder ungesund sein darf. Die Eltern sollten sich also nicht einmischen, es sei denn, sie werden vom Kind um Rat gefragt.
- Die Taschengeldhöhe sollte nicht abhängig gemacht werden von zusätzlichen Einnahmen. Zum Beispiel Dazuverdienen in kleinen Jobs oder Geldgeschenke von Verwandten.
- Schulmaterial, Nahrungsmittel und Kleidung sollten grundsätzlich nicht vom Taschengeld gekauft werden. Ausnahme sind hier mutwilliges Beschädigen von Schulmaterial, oder besondere Kleidungswünsche.
- Bestrafungen und Belohnungen dürfen nicht über das Taschengeld erfolgen, es sollte eine feste Größe bleiben. Taschengeld darf also kein Erziehungsmittel/Druckmittel sein.
Was ist der Taschengeldparagraph?
Der Taschengeldparagraph erklärt Verträge für rechtswirksam, die Minderjährige ab dem 7. Lebensjahr mit eigenen Leistungen (Taschengeld) bewirken können.
Nach § 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit der Überschrift „Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln“ gilt in Deutschland die Überlassung von Taschengeld zur freien Verfügung als automatische Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zum Vertragsabschluss.
In der Praxis bedeutet das:
Ab dem 7. Lebensjahr kann der Minderjährige also auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters einen Kaufvertrag abschließen, wenn er die Leistungen aus seinem Taschengeldrahmen erbringen kann.
Das bedeutet, wenn das siebenjährige Kind im Spielwarengeschäft etwas von seinem Taschengeld kauft, ist dieser Kaufvertrag rechtswirksam. Wird dieser Kauf von den Eltern nicht befürwortet und reklamieren sie die Rücknahme des gekauften Gegenstandes, so ist der Verkäufer rechtlich dazu nicht verpflichtet.
Voraussetzung für die Rechtskräftigkeit des Vertrages ist jedoch, dass die Leistung (Bezahlung) bereits erfolgt ist. Ratenkäufe fallen nicht unter dieses Gesetz und sind somit nicht rechtskräftig. Hier ist nach wie vor die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Festgelegter Höchstbetrag
Allerdings schreibt der § 110 BGB keinen Höchstbetrag vor, für die der Minderjährige einkaufen darf. Das Sparen des Taschengeldes ist ja erlaubt und so kommen dann auch schon größere Beträge zusammen.
Bei größeren Beträgen kann der Verkäufer aber sicherheitshalber die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter verlangen, denn die Eltern haben dann auch die Möglichkeit, das Geschäft nachträglich rückgängig zu machen.
Kinder und Jugendliche von 7 bis 18 Jahren sind in Deutschland nur eingeschränkt geschäftsfähig.
Taschengeld Ratgeber für Eltern
Das Großziehen der Kinder ist nicht immer leicht. Es gibt viele Punkte, die Eltern ihren Kindern mit auf den Weg geben möchten, nur nicht wissen wie.
Dazu gehört auch der richtige Umgang mit Geld. Schließlich wollen Eltern ihren Nachwuchs in einer stabilen finanziellen Lage wissen. Die kostenlose Broschüre bietet Ihnen Tipps und hilfreiche Informationen für das Gelingen.
Ratgeber-Broschüre für Eltern und Pädagogen
mit wertvollen Tipps und interessanten Hinweisen:
- Ihren Kindern ein Vorbild sein
- Tipps zum Thema Taschengeld
- Finanzen für ältere Kinder und Jugendliche
- Tipps rund um Girokonto, Kostenfallen und Co.
Download Taschengeld Ratgeber (PDF)
Experten-Interview
Barbara Kettl-Römer (Jahrgang 1968) ist Diplom-Kauffrau und gelernte Redakteurin. Sie ist Autorin mehrerer Bücher und legt besonderen Wert auf Praxisbezug, Verständlichkeit und Umsetzbarkeit der Informationen und Tipps. Als Mutter von drei Kindern beschäftigt sie sich eingehend mit der Vermittlung von Finanz- und Medienkompetenz an Kinder und Jugendliche.
Ohne Geld kann man in unserer Gesellschaft nicht leben. Umso wichtiger ist es, dass Eltern ihren Kindern den Umgang mit Geld bewusst beibringen, damit sie es als Erwachsene souverän einteilen, ausgeben und sparen können und nicht etwa in die Überschuldung rutschen. Die Schule kann dies in der Regel nicht leisten. Mit dem Ratgeber „So erziehen Sie Ihre Kinder im Umgang mit Geld“ möchte Barbara Kettl-Römer Eltern Anregungen geben, wie sie dieses wichtige Erziehungsthema angehen und umsetzen können.
Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de:
Frau Kettl-Römer, Geld ist kein übliches Gesprächsthema. Sollten Eltern mit Ihren Kindern aktiv darüber reden?
Barbara Kettl-Römer:
Unbedingt. Wir arbeiten für Geld. Wir kaufen mit Geld alles, was wir zum Leben brauchen. Wir sorgen mit Geld für Notfälle vor. Wir machen uns Sorgen, wenn das Geld nicht reicht. Das sehen unsere Kinder und sie spüren, wie wichtig Geld ist. „Über Geld spricht man nicht“ ist da eine sehr verwirrende Botschaft, denn über wichtige Dinge muss man in der Familie doch sprechen können, das weiß jedes Kind. Und wie soll man lernen, mit etwas richtig umzugehen, über das nicht gesprochen wird?
Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de:
Was soll ein Kind mit dem Taschengeld machen dürfen? Sollen die Eltern genaue Vorgaben machen? Für welche Ausgaben ist das Taschengeld nicht bestimmt?
Barbara Kettl-Römer:
Taschengeld ist genau das, was der Name sagt: Geld in der Tasche, das vom Kind ohne Vorgaben und elterliche Kontrolle ausgegeben werden darf. Im Umgang mit dem Taschengeld darf und soll es lernen, selbstständige Kaufentscheidungen zu treffen, das Geld einzuteilen, damit hauszuhalten und es eventuell für größere Anschaffungen zu sparen. Dabei dürfen Eltern beraten, aber nicht bestimmen. Taschengeld ist dagegen nicht dazu da, davon notwendige Ausgaben (z. B. für Schulbedarf) zu tätigen und auch nicht dazu, auf die elterliche Anweisung hin ins Sparschwein zu wandern.
Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de:
Wie sollen Eltern reagieren, wenn den Kindern das Taschengeld öfters nicht reicht?
Barbara Kettl-Römer:
Erst einmal sollten sie überlegen, ob das Kind vielleicht wirklich zu wenig bekommt. Da sind die Taschengeldempfehlungen der Jugendämter hilfreich oder auch ein Gespräch mit Eltern von Gleichaltrigen. Wenn z. B. ein 15-Jähriger nur 5 Euro im Monat bekommt, ist es normal, dass ihm das nicht reicht.
Wenn aber der Betrag in Ordnung ist, muss das Kind eben lernen, ihn besser einzuteilen. Manchmal kann es dazu hilfreich sein, von der monatlichen Zahlung wieder auf eine wöchentliche oder 14-tägige zurückzugehen. Wenn das Kind schon 13 Jahre oder älter ist, könnte es sich auch einen kleinen Nebenjob suchen, um die Kasse etwas aufzubessern.
Was Eltern nicht tun sollten, ist, laufend Geld nachzuschießen oder sich „Vorschüsse“ abbetteln zu lassen, die sie dann doch nicht mehr eintreiben. Der pädagogische Effekt des Taschengeldes liegt eben darin, dass es immer zu wenig ist für all die Wünsche, die man so hat und dass man deswegen damit haushalten muss. So ist das nun mal im Leben. Eltern, die hier inkonsequent sind, vermitteln ihrem Kind stattdessen die Botschaft: „Du musst nur genug quengeln, dann kommt schon irgendwoher Geld.“ Das ist eine denkbar schlechte Vorbereitung auf ein finanziell selbstbestimmtes Erwachsenenleben.
Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de:
Halten Sie Geldgeschenke für sinnvoll?
Barbara Kettl-Römer:
Ich persönlich mag sie nicht so, weil sie so wenig persönlich sind. Andererseits können Geldgeschenke sinnvoll sein, wenn davon eine größere Anschaffung getätigt werden soll, wenn etwa die Großeltern für ein neues Fahrrad zusammenlegen. Und Teenies haben oft so spezielle Vorstellungen, dass Paten und andere Verwandte ihnen mit einem Geldschein mehr Freude machen als mit einem gut gemeinten Sachgeschenk, das nicht gefällt. Die Mischung sollte aber stimmen. Auch ein Teenager will unter dem Weihnachtsbaum nicht nur Kuverts mit Scheinen finden.
Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de:
Sie sagen „Konsumerziehung geht über Gelderziehung“ hinaus. Was meinen Sie damit?
Barbara Kettl-Römer:
Kinder sollen lernen und erfahren, dass ihr Lebensglück nicht vom Konsum abhängt, und dass Geld zwar eine notwendige Bedingung für ein selbstbestimmtes Leben, aber nicht das Maß aller Dinge ist. Sie sollten Werbung und Realität unterscheiden können. Sie sollen erkennen, dass es nicht auf die gerade angesagten Marken und Statussymbole ankommt, sondern dass beim Menschen die inneren Werte zählen. Insofern gehören zur Konsumerziehung auch Geld- und Medienerziehung – und alle diese Bereiche sollten sich der Werteerziehung unterordnen.
Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de:
Frau Kettl-Römer, vielen Dank für das aufschlussreiche Interview!