Den Wohnberechtigungsschein erhalten Sie, falls Ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Diese Einkommensgrenzen werden jeweils von den Bundesländern festgelegt.
Wenn Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde einen Wohnberechtigungsschein beantragen, profitieren Sie als Schwerbehinderter von erhöhten Freibeträgen. Sie dürfen also mehr als nicht Behinderte verdienen, ohne den Anspruch auf den Wohnberechtigungsschein zu verlieren.
Die Höhe des Behindertenpauschbetrages ist je nach Bundesland unterschiedlich und abhängig vom Grad der Behinderung, Auskunft erteilt Ihr örtliches Wohnungsamt. Dort erfahren Sie auch, ob an Ihrem Wohnort zweckgebundener Wohnraum für Menschen mit Behinderung verfügbar ist.
Höhere Freibeträge auch beim Wohngeld
Wenn Ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt und Sie keine anderen Sozialleistungen beziehen, haben Sie Anspruch auf Wohngeld. Den Antrag stellen Sie bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Bei der Einkommensprüfung wird das Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder berücksichtigt. Als Schwerbehindertem stehen Ihnen besondere Einkommensfreibeträge zu.
Bei einem Grad der Behinderung von 100 Prozent liegt der zusätzliche Freibetrag bei 1.500 Euro im Jahr. Der gleiche Freibetrag gilt bei einem Behinderungsgrad von mindestens 80 Prozent, sofern Sie pflegebedürftig sind.
Bei geringerem Behinderungsgrad erhalten Sie einen Freibetrag von 1.200 Euro pro Jahr, wenn Sie gleichzeitig auf Pflege angewiesen sind.
Bundesländer gewähren zinsfreie Baudarlehen
Die Bundesländer fördern die behindertengerechte Anpassung beim Neu- oder Umbau von Wohnraum mit zinsfreien Baudarlehen.
Auch hier ist die Förderung an Einkommensgrenzen gebunden. Genaue Informationen finden Sie auf den Internetseiten des für Bauen und Wohnen zuständigen Ministeriums Ihres Bundeslandes.
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