Als behinderter Arbeitnehmer können Sie früher ohne Abzüge in Ruhestand gehen.
- Voraussetzung: Mindestens 35 Jahre Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung.
- Voraussetzung: Der Grad Ihrer Behinderung beträgt mindestens 50.
Auch die vorgezogene Rente für Schwerbehinderte ist von der allgemeinen Anhebung des gesetzlichen Rentenalters betroffen.
- Für Schwerbehinderte mit Geburtsdatum von 01.01.1944 bis 31.12.1951 liegt die Altersgrenze für den vollen Rentenanspruch bei 63 Jahren
- Für Schwerbehinderte mit Geburtsdatum von 01.01.1952 bis 31.12.1963 steigt die Altersgrenze stufenweise von 63 Jahren und einem Monat auf 64 Jahre und zehn Monate (Anhebung ein Monat pro Jahrgang, ab Jahrgang 1959 zwei Monate pro Jahrgang).
- Schwerbehinderte Menschen mit Geburtsdatum ab 01.01.64 können ab 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen.
Bei hohem Hinzuverdienst kann Rentenkürzung erfolgen
Als Nachweis Ihrer Schwerbehinderung dient Ihr Behindertenausweis oder der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes.
Bei Wegfall der Schwerbehinderung bleibt Ihr Rentenanspruch trotzdem bestehen, solange er nicht aufgrund zu hohen Nebeneinkommens wegfällt.
Bei einem erneuten Rentenantrag müssen Sie die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft von 50 Prozent allerdings wieder nachweisen.
Praxis-Tipp: Wie alle gesetzlichen Rentner dürfen Sie auch als Schwerbehinderter nicht mehr als 400 Euro monatlich hinzuverdienen, um die volle Altersrente zu erhalten, wobei in 2 Monaten pro Jahr ein Verdienst von bis zu 800 Euro möglich ist. Übersteigt Ihr Hinzuverdienst diese Werte, erhalten Sie statt der Vollrente nur eine Teilrente.
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