Rundfunkbeitrag

Aktualisiert: 13. Januar 2020 | Redaktion
Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Rundfunkbeitrag muss für jeden Haushalt bezahlt werden.
  • Die Höhe des Rundfunkbeitrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beträgt 17,50 Euro pro Monat.
  • Der Rundfunkbeitrag entspricht dem deutschen Grundgesetz.
  • Eine Befreiung von der Beitragspflicht ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
  • Zweit- und Nebenwohnungen können Sie vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Die beste Vorgehensweise

  • Um Strafzahlungen zu vermeiden, melden Sie Ihren Haushalt beim Beitragsservice an.
  • Umzüge müssen dem Beitragsservice gemeldet werden.
  • Lassen Sie Ihre Zweitwohnung vom Rundfunkbeitrag befreien.
  • Bezieher von bestimmten Sozialleistungen oder BaföG können sich befreien lassen.

In unserem Ratgeber

Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags

Im Januar 2013 erfolgte die Umstellung von der GEZ-Gebühr zum Rundfunkbeitrag. Die wesentlichste Änderung dabei war, dass die Entrichtung der Rundfunkgebühr nun nicht mehr vom Vorhandensein eines Fernsehers, Radios oder Computers abhängig ist, sondern pauschal von jedem Haushalt erhoben wird.

Gegen diese „Haushaltsabgabe“ haben einige Bürger geklagt. Denn es sei ungerecht, dass Alleinlebende genauso viel bezahlen müssen wie Familien oder Wohngemeinschaften, in deren Haushalten sich in der Regel deutlich mehr Geräte befinden. Am 18. Juli 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in dieser Rechtsache (Az. 1 BvR 1675/16 und weitere):

  • Es bestehe im Wesentlichen eine Vereinbarung der Rundfunkbeitragspflicht mit der Verfassung.
  • Die Mehrbelastung von Alleinlebenden sei „sachlich gerechtfertigt“ und dadurch hinnehmbar.

Neben dem BVerfG beschäftigte sich auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg mit dem deutschen Rundfunkbeitrag. Im Urteil vom 13. Dezember 2018 (Az. C-492/17) stellten die Richter des EuGH fest, dass

  • der deutsche Rundfunkbeitrag zulässig und
  • keine unerlaubte staatliche Beihilfe sei.

Der Bezugspunkt Wohnung

Nach den Angaben des Beitragsservices ist eine Wohnung eine Einheit, die

  • ortsfest und
  • baulich abgeschlossen ist.

Weiter wird für den Anknüpfungspunkt „Wohnung“ definiert:

Wohnungsdefinition für Rundfunkgebühren
Eignung oder Nutzung zum Wohnen oder Schlafen
besitzt einen separaten (eigenen) Eingang
Begehbarkeit erfolgt nicht ausschließlich über eine andere Wohnung.
Keine Wohnungen, und daher beitragsfrei, sind:
Zimmer und Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften (wie zum Beispiel in Internaten oder Kasernen)
Lauben in Schrebergärten mit Übernachtungsverbot

Mit der Umstellung von der Gerätegebühr auf die Haushaltsabgabe wurde auch die zuständige Behörde umbenannt. So heißt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) seit 2013 ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Außerdem wurden die GEZ-Ermittler, also jene Personen, die das Vorhandensein eines Empfangsgerätes überprüft haben, abgeschafft.

Höhe des Rundfunkbeitrags

Da der neue Rundfunkbeitrag auf Haushalte und nicht auf Empfangsgeräte abstellt, wird pro Haushalt ein Beitrag von 17,50 Euro pro Monat erhoben. Das macht im Jahr 210 Euro. Die Anzahl der vorhandenen Geräte sowie die Zahl der Haushaltsmitglieder spielen dabei keine Rolle.

Rundfunkbeitrag bezahlen
In der Regel fällt die Rundfunkgebühr immer quartalsmäßig an. In diesem Fall bezahlen Sie 52,50 Euro viermal im Jahr. Vorauszahlungen sind pro Quartal, pro Halbjahr oder für ein ganzes Jahr möglich. In der Regel wird mittig im Quartal eingezogen.

Damit die Rundfunkgebühr immer pünktlich bezahlt wird, empfiehlt sich das Sepa-Lastschriftverfahren. Es besteht jedoch auch Möglichkeit, den Rundfunkbeitrag zum entsprechenden Termin zu überweisen.

Praxis-Tipp: Damit die Rundfunkgebühr nicht doppelt oder mehrfach bezahlt wird, sollten sich familiäre (Großeltern, Kinder mit Einkommen) und nicht-familiäre Haushaltsmitglieder (z.B. WG-Mitbewohner) vom Rundfunkbeitrag abmelden. Das zugehörige Formular kann auf der Homepage des Beitragsservices online ausgefüllt werden.

Anmelden
Findet ein Aus- oder Umzug statt, muss die neue Wohnung, sofern noch kein Beitragszahler vorhanden ist, beim Beitragsservice angemeldet werden. Die Frist dafür beträgt einen Monat. Haben Sie die Anmeldung „vergessen“, dann müssen Sie mit einer Strafzahlung rechnen. Das entsprechende Formular für die Anmeldung steht auf der Webseite des Beitragsservices zur Verfügung.

Autoradio
Das Autoradio im privaten PKW ist in der Haushaltsabgabe inkludiert. Handelt es sich um gewerblich genutzte Autos, wie zum Beispiel bei einer Autovermietung, werden jedoch Beiträge für die Autoradios fällig. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az. 1 BvR 1675/16 und weitere) ist diese Handhabung verfassungsgemäß.

Rundfunkbeitrag und Zweitwohnungen

Da die Haushaltsabgabe die Wohnung als Anknüpfungspunkt vorsieht, wurde der Rundfunkbeitrag von 210 Euro pro Jahr auch für Zweit-, Neben- und Ferienwohnungen, die selbst genutzt, fällig.

In seinem Urteil vom 18. Juli 2018 (Az. 1 BvR 1675/16 und weitere) hat das Bundesverfassungsgericht jedoch festgestellt, dass diese Regelung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei. Die Korrektur für diese Regelung wurde von den Bundesländern im 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV vom 1. November 2019) umgesetzt.

Seit Inkrafttreten des 23. RÄStV können nun auch Ehepartner und eingetragene Lebenspartner eine Freistellung der Rundfunkgebühr beantragen.

Voraussetzung dafür ist,

  • dass ein gemeinsamer Haushalt mit dem (Ehe-)Partner in einer Hauptwohnung besteht und
  • die GEZ für die Hauptwohnung entrichtet wird.

Diese Regelung gilt auch vice versa. Wenn Sie den Rundfunkbeitrag für die Nebenwohnung entrichten, können Sie die Hauptwohnung auf Antrag von der Rundfunkgebühr befreien lassen.

Befreiung der Zweitwohnung

Voraussetzung für die Befreiung der Nebenwohnung ist, dass der Beantragende Einwohnermeldeamt in der Haupt- und Nebenwohnung angemeldet ist. Ist dieser Nachweis vorhanden, können Sie den Antrag für die Befreiung der Nebenwohnung online auf der Webseite des Beitragsservices ausfüllen.

Alternativ kann dem Beitragsservice auch schriftlich mitgeteilt werden, dass für die Erstwohnung der Rundfunkbeitrag entrichtet wird. Als Nachweis legen Sie dem Schreiben die Anmeldungsbescheinigung für Haupt- und Nebenwohnung von der Einwohnermeldebehörde oder den Zweitwohnungssteuerbescheid bei.

Dabei besteht der Anspruch auf die Befreiung nicht nur für den Inhaber der Haupt- bzw. Nebenwohnung, sondern auch für den Ehepartner bzw. den eingetragenen Lebenspartner. Außerdem ist es gleichgültig, welcher der beiden Partner mit der Hauptwohnung beim Beitragsservice angemeldet ist.

Gartenlauben und Datschen gelten auch als Nebenwohnungen, d.h., es kann ein Antrag auf Befreiung gestellt werden, wenn für die Hauptwohnung der Rundfunkbeitrag entrichtet wird.

Die Befreiung von Nebenwohnungen gilt ab dem Monat der Antragstellung. Sie kann aber auch drei Monate rückwirkend ausgestellt werden, wenn die Kriterien für die Befreiung innerhalb dieses Zeitraums eingetreten sind.

Vorgehensweise bei Problemen bei der Befreiung der Zweitwohnung

Mit der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu Zweitwohnungen sollten keine Schwierigkeiten mehr bei deren Befreiung auftreten.

Wurde bereits vor dem 1. November 2019 ein Antrags- oder Widerspruchsverfahren eingeleitet, dann werden diese laufenden Verfahren, nach Auskunft des Beitragsservices, nach der neuen Regelung bearbeitet.

Bei bereits abgelehnten Anträgen müssen Sie jedoch einen neuen Antrag stellen, damit dieser nach der neuen Regelung erneut bearbeitet wird.

Seh- und Hörbehinderte

Vollständig befreit vom Rundfunkbeitrag sind:

Vollständige Befreiung Rundfunkbeitrag
Taubblinde
Empfänger von Blindenhilfe
Bewohner von Pflegeheimen

Praxis-Tipp: Nach einem Umzug ins Pflegeheim sollten Sie Ihren alten Wohnort bei der GEZ abmelden.

Ein reduzierter Rundfunkbeitrag gilt für folgende Personengruppen:

Personengruppen mit reduziertem Rundfunkbeitrag
Personen mit dem Kennzeichen RF im Schwerbehindertenausweis
Sehbehinderte
Hörgeschädigte

Der reduzierte Beitrag beläuft sich auf ein Drittel der regulären Rundfunkgebühr. Das sind 5,83 Euro pro Monat bzw. 70 Euro im Jahr.

Befreiung wegen sozialen Gründen

Bezieher bestimmter Sozialleistungen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dazu gehören:

  • Grundsicherung
  • Arbeitslosengeld II

Für Paare eingetragener Lebensgemeinschaften bzw. Ehepaare gilt, dass die Befreiung auch beantragt werden kann, wenn nur ein (Ehe-)Partner diese Sozialleistungen bezieht.

Des Weiteren können BaföG-Bezieher und Bezieher der Berufsausbildungsbeihilfe einen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag stellen. Für Wohngemeinschaften gilt: Ist ein Mitbewohner kein BaföG-Bezieher, dann wird der Rundfunkbeitrag für die Wohnung fällig.

Den Antrag für eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag können Sie auf der Webseite des Beitragsservices online ausfüllen („Befreiung oder Ermäßigung beantragen“). Danach muss er ausgefüllt und mit den entsprechenden Unterlagen versendet werden. Die Adresse lautet:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Folgen bei Zahlungsverweigerung

Bei Zahlungsverweigerung wird Ihnen ein Beitragsbescheid inklusive Säumniszuschlag zugestellt. Die Höhe des Säumniszuschlages wird mit 1% der GEZ-Schuld berechnet. Der Mindestbetrag beläuft sich auf acht Euro. Außer diesem Bescheid wird keine weitere Post, wie zum Beispiel eine weitere Mahnung, zugestellt.

Falsche Beitragsbescheide

Finden Sie im Postkasten eine Zahlungsaufforderung des Beitragsservices, dann sollten Sie diese genau prüfen. Denn es kann sich auch um eine Postwurfsendung von Betrügern handeln.

Diese falschen Beitragsbescheide sehen den Schreiben vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice täuschend ähnlich, lassen sich jedoch anhand verschiedener Merkmale als solche erkennen:

  • keine genaue Adressangabe („an alle privaten Haushalte“)
  • alle Schreiben mit derselben Beitragsnummer
  • falsche Bankverbindung

Um ganz sicher zu gehen, ob das Schreiben echt ist, sollten Sie die Beitragsnummer und Ihre Adresse prüfen. Bestehen weiterhin Zweifel, kann beim Beitragsservice unter der Rufnummer 01806 999 555 10 persönlich Auskunft eingeholt werden. Es fallen können im Festnetz sowie Mobilfunknetz hierfür abweichende Kosten anfallen.

Wichtige Fragen – kurz beantwortet

Was beinhaltet die GEZ Gebühr?
Die GEZ Gebühr wurde mit Januar 2013 durch den Rundfunkbeitrag ersetzt. Während die alte GEZ-Gebühr auf das Vorhandensein eines Empfangsgerätes (wie zum Beispiel Fernseher, Radio oder PC) abstellte, ist der Rundfunkbeitrag unabhängig von Art und Anzahl der Empfangsgeräte für jeden Haushalt zu bezahlen.
Wann muss ich Rundfunkbeitrag bezahlen?
In Privathaushalten muss pro Wohnung ein Beitragszahler angemeldet sein. Die Anzahl der Empfangsgeräte sowie die Anzahl der Haushaltsmitglieder spielt keine Rolle, da nur ein Beitrag zu bezahlen ist.
Kann ich die GEZ von der Steuer absetzen?
In der Regel können Privathaushalte den Rundfunkbeitrag nicht von der Steuer absetzen.
Kann ich die GEZ Gebühren auch monatlich zahlen?
Obwohl der Rundfunkbeitrag pro Monat festgesetzt wird, kann er nicht monatlich bezahlt werden.