Telekom Sozialtarif: Preis und Antrag

Aktualisiert: 01. März 2019 | Redaktion
Bei Rundfunkgebührenbefreiung und einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF bekommen Sie bei der Deutschen Telekom einen vergünstigten „Sozialtarif“ mit einer monatlichen Gutschrift von 6,94 Euro auf die Gesprächsgebühren.

Sind Sie gehörlos, seh- oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent, erhalten Sie sogar eine Monatsgutschrift von 8,72 Euro.

Die Vergünstigung gilt nur für Privatkunden mit Festnetzanschluss der T-Com. Der Sozialtarif wird auch gewährt, wenn ein in Ihrem Haushalt lebender Angehöriger die Voraussetzungen erfüllt.

So beantragen Sie den Sozialtarif der T-Com

Das Antragsformular für den Sozialtarif erhalten Sie in jedem Telekom-Shop oder als Download hier: telekom.de/hilfe/downloads/auftrag-sozialtarif.pdf

Geben Sie den Antrag ausgefüllt und unterschrieben im Telekom Shop ab und legen Sie die benötigte Bescheinigung vor (z.B. Schwerbehindertenausweis mit Kennzeichen RF, Bescheid über die Rundfunkgebührenbefreiung).

Die Telekomstelle bestätigt Ihnen auf dem Antragsformular, dass die erforderlichen Nachweise vorliegen.

Keine Anrechnung auf die Grundgebühr

Die Gutschrift des Sozialtarifs können Sie nur für Verbindungen ins in- und ausländische Festnetz nutzen, Verbindungen in Mobilfunknetze werden voll berechnet.

Die Sozialgutschrift muss in dem Monat abtelefoniert werden, in dem sie gewährt wird, sie lässt sich nicht auf den Folgemonat übertragen.

Sind die Verbindungsgebühren im Abrechnungszeitraum niedriger als die Sozialgutschrift, verfällt der überschüssige Betrag. Eine Anrechnung der Gutschrift auf die Grundgebühr ist nicht möglich, die Vergünstigung ist nicht mit allen Tarifen der Telekom kombinierbar.

Wenn die Voraussetzungen für den Sozialtarif wegfallen, müssen Sie die Telekom unverzüglich informieren.

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