Ihre Behinderung müssen Sie durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder des Feststellungsbescheids nachweisen, damit dies in der Einkommenssteuer berücksichtigt wird.
Grad der Behinderung | Steuerpauschbetrag |
---|---|
25 % und 30 % | 310 € |
35 % und 40 % | 430 € |
45 % und 50 % | 570 € |
55 % und 60 % | 720 € |
65 % und 70 % | 890 € |
75 % und 80 % | 1.060 € |
85 % und 90 % | 1.230 € |
95 % und 100 % | 1.420 € |
Ausweis mit Merkzeichen H oder B1 | 3.700 € |
Wenn Sie sich den Behinderten-Pauschbetrag beim örtlichen Finanzamt als Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen, behält Ihr Arbeitgeber schon im laufenden Jahr weniger Steuer ein, Sie müssen nicht auf die Rückerstattung nach Ihrer Steuererklärung warten.
Höhere Aufwendungen einzeln nachweisen
Wenn Ihre behinderungsbedingten Aufwendungen höher sind als der Pauschbetrag, der Ihnen nach Ihrem Behinderungsgrad zusteht, können Sie die tatsächlichen Kosten steuerlich geltend machen.
Ihre Mehraufwendungen müssen Sie in diesem Fall durch Quittungen und Belege nachweisen.
Als außergewöhnliche Belastungen erkennt das Finanzamt bis zu bestimmten Höchstgrenzen beispielsweise an:
- Kraftfahrzeugkosten bei schwerer Geh- oder Sehbehinderung oder Hilflosigkeit
- Kosten für behinderungsbedingte Klinikaufenthalte oder Heilkuren
- Aufwendungen für den behinderungsgerechten Umbau der Wohnung
- Aufwendungen für hauswirtschaftliche Dienstleistungen
- Aufwendungen für den Privatschulbesuch behinderter Kinder
- Karl-Friedrich Ernst
- Herausgeber: Verbraucher-Zentrale NRW
- Taschenbuch: 186 Seiten
Weniger Kfz-Steuer zahlen
Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis eines der Merkzeichen H (hilflos), Bl (blind) oder aG (außergewöhnlich gehbehindert) enthält, können Sie sich vollständig von der Kfz-Steuer für das auf Sie zugelassene Auto befreien lassen.
Anspruch auf 50-prozentige Ermäßigung der Kfz-Steuer haben Sie, sofern Ihr Ausweis das Merkzeichen G (gehbehindert) oder den orangefarbenen Flächenaufdruck ohne zusätzliche Merkzeichen aufweist.
Kfz-Steuerermäßigung oder -befreiung erhalten Sie nur, wenn Sie gleichzeitig auf Ihr Recht zur unentgeltlichen Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln verzichten.
Die Kfz-Steuervergünstigung lohnt sich also nur, wenn Sie als schwerbehinderter Mensch selten öffentliche Verkehrsmittel nutzen.
Eine Bindung an die getroffene Wahl besteht nicht, Sie können jederzeit von der Steuerermäßigung zur Freifahrtberechtigung und umgekehrt wechseln.
Nächster Tipp: Schwerbehinderung: Beim Studium höherer BAföG-Freibetrag
Kommentar abgeben