Ermäßigungen für Fahrkarten und BahnCard

Aktualisiert: 22. Juni 2021 | Thomas Nissen
Schwerbehinderte Personen haben Anspruch auf kostenlose Beförderung im Nahverkehr und bekommen Rabatt auf die BahnCard.

Bundesweit freie Fahrt haben Sie in allen:

  • Linienbussen
  • Straßenbahnen
  • Untergrund-, Hoch- und Schwebebahnen
  • Übersetzfähren.

Als „Fahrkarte“ dient Ihr Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen:

  • G, aG,
  • GI,
  • B oder
  • H

und einem Beiblatt mit gültiger Wertmarke. Diese Wertmarke erhalten Sie für 91 Euro (Stand 2023) für ein ganzes Jahr bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt.

Von dieser Eigenbeteiligung befreit sind Blinde, Hilflose und Schwerbehinderte, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch oder dem Bundesversorgungsgesetz beziehen.

Sofern in Ihrem Ausweis die Notwendigkeit ständiger Begleitung bescheinigt ist (Merkzeichen B), kann auch eine Begleitperson kostenlos mitfahren.

Praxis-Tipp: Als Rollstuhlfahrer oder bei schwerer Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“ im Ausweis) können Sie in vielen Städten und Gemeinden einen kommunalen Fahrdienst in Anspruch nehmen. Dieser Service ist entweder kostenlos oder stark verbilligt. Informieren Sie sich bei der Behindertenhilfe Ihres Sozialamts.

Bahncard günstiger

Als Schwerbehinderter mit dem Merkzeichen „B“ erhalten Sie im Fernverkehr für die 2. Klasse eine kostenlose Platzreservierung im Wert von 4,50 Euro für Sie und Ihre Begleitung.

Zudem erhalten schwerbehinderte Personen mit einem GdB ab 70 die BahnCard 25 und die Bahncard 50 zum ermäßigten Preis.

KlasseBahncard25Bahncard50
1. Klasse72,90€ (statt 112,00€)226,00€ (statt 463,00€)
2. Klasse36,90€ (statt 55,70€)114,00€ (statt 229,00€)
Stand 22.06.2021

Als Nachweis benötigen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis oder einen aktuellen Bescheid über volle Erwerbsminderung.

  • Bei der BahnCard 100 gewährt die Bahn keine Ermäßigung

Vergünstigter Eintritt

Als Schwerbehinderter erhalten Sie bei vielen kulturellen Veranstaltungen, in Schwimmbädern, Theatern, Zoos, Freizeitparks und Museen vergünstigten Eintritt. Für behinderte Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist der Eintritt häufig ganz frei.

Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis das Kennzeichen B aufweist, hat Ihre Begleitperson oft freien Eintritt. Auch viele Vereine gewähren schwerbehinderten Mitgliedern vergünstigte Beiträge.

Ermäßigungen für Schwerbehinderte liegen allerdings im Ermessen des Veranstalters bzw. Betreibers – einen gesetzlichen Anspruch auf vergünstigte Eintrittspreise haben Sie als Schwerbehinderter nicht.

Nächster Tipp: Steuerfreibetrag bei Schwerbehinderung