Im Kreditvertrag wird mit Hilfe der Abnahmeverpflichtung vereinbart, dass der Darlehensnehmer den vereinbarten Kreditbetrag innerhalb einer bestimmten Frist in Anspruch zu nehmen hat.
Bei Ratenkrediten kommt die Abnahmeverpflichtung in der Regel nicht zum Tragen, da diese Kredite üblicherweise in einer Summe sofort ausgezahlt werden.
Wird ein Immobiliendarlehen innerhalb der vereinbarten Frist nicht abgerufen, so muss der Kunde der Bank den entstandenen Schaden ersetzen.
Stellt die Bank das Darlehen für den Kunden bereit, und dieser ruft es nicht ab, so kann die Bank eine Nichtabnahmeentschädigung berechnen. Dabei stellt die Bank dem Kunden die Kosten in Rechnung, der ihr durch den Nichtabruf des Darlehens entstanden ist.
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