Krankenkassen

Aktualisiert: 19. November 2019 | Redaktion
Das Wichtigste auf einen Blick

  • Grundsätzlich sind die Leistungen aller gesetzlichen Krankenkassen weitestgehend identisch.
  • Bei Service, Leistungs-Bewilligung und Beitrag gibt es Unterschiede.
  • Krankenkassen können Zusatzleistungen anbieten, beispielsweise bei alternativen Heilmethoden oder Versorge.

Klicken Sie auf einen der beiden Buttons, um zu dem für Sie relevanten Inhalt zu gelangen:

Alles Wissenswerte » Anbieter finden »

In unserem Ratgeber „Wissenswertes“

Welche Leistungen werden angeboten?

Bei der Auswahl einer gesetzlichen Krankenkasse kann kaum ein Fehler gemacht werden, denn die meisten Leistungen (Regelleistungen) sind gesetzlich vorgegeben. Daher ist die medizinische Versorgung bei nahezu allen Anbietern identisch. Alle lebenswichtigen medizinischen Bereiche werden abgedeckt.

Lediglich in 3 Bereichen genießen die Krankenkassen Freiheiten:

  • bei Zusatzleistungen wie Homöopathie und Reiseimpfungen,
  • bei den Service-Leistungen
  • und bei der Festlegung des Zusatzbeitrags.

So weisen einige Krankenkasse ein dichtes Geschäftsstellennetz auf. Andere Anbieter wiederum setzen auf digitale Kommunikationswege.

Auch die Service-Qualität kann sich unterscheiden. Erhält ein Versicherter eine kompetente Auskunft? Muss der Versicherte für spezielle Leistungen wie Hilfsmittel oder Kuren kämpfen, damit diese bewilligt werden? Der Umgang mit Kunden kann nur schwer bundesweit verglichen werden, da oftmals der Einzelfall entscheidend ist.

Praxis-Tipp: Achten Sie bei der Auswahl einer Krankenkasse auf die passenden Zusatzleistungen und das Service-Angebot in Verbindung mit einem möglichst günstigen Beitrag.

Bewusst sollte Ihnen sein, dass die Angebote nur begrenzt verbindlich sind. Die Leistungen können von den Krankenkassen jederzeit reduziert werden. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie in diesem Fall nicht. Nur, wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, können Sie von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Achten Sie auf diese Leistungen:

  • Service

Erst, wenn ein Krankheitsfall eintritt, lässt sich der Service der Krankenkasse beurteilen. Allerdings geben einige Fakten Aufschluss über den Leistungsumfang und das Serviceangebot. So bieten einige Kassen eine Online-Beratung an während andere Kasse ein weites Filialnetz besitzen.

Manche Krankenkasse bietet eine medizinische 24-Stunden-Telefonberatung an, unterstützt bei der Einholung der ärztlichen Zweitmeinung oder vermittelt Facharzttermine.

  • Vorsorge

Vorsorgeuntersuchungen, wie z. B. das Hautkrebsscreening, werden normalerweise ab einem bestimmten Alter von der Krankenkasse übernommen. Vereinzelt übernehmen Krankenkasse die Kosten schon eher. Dazu bezahlen einige Versicherungen notwendige Reiseimpfungen komplett oder anteilig.

Praxis-Tipp: Krankenkassen dürfen eine Auslandskrankenversicherung nicht mehr kostenfrei anbieten. Schließen Sie daher unbedingt separat eine Auslandskrankenversicherung ab.

Viele Krankenkassen bieten Kurse zum Stressabbau oder Sportkurse an. Dazu werden die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung, die zumeist bei 70 bis 120 Euro liegen, von einigen Anbietern teilweise oder ganz übernommen.

  • Familienleistungen

Für Familien und Schwangere weisen viele Krankenkassen Zusatzleistungen auf. Dazu gehören oftmals Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen für Kinder sowie Jugendliche oder Zuschüsse zu einer künstlichen Befruchtung.

  • Alternative Medizin

Heute unterstützen fast alle Krankenkassen eine homöopathische Behandlung. Seltener werden andere Naturheilverfahren gefördert.

Einige Kassen übernehmen die Kosten für eine osteopathische Behandlung zumindest zum Teil. Die Höhe der Erstattung ist sehr unterschiedlich.

  • Wahltarife

Der Großteil der Krankenkassen bietet Versicherten verschiedene Wahltarife an, bei denen es bestimmte Leistungen oder auch eine Beitragsrückerstattung gibt. Die Mindestlaufzeit dieser Tarife liegt meistens zwischen einem Jahr und drei Jahren. Mit Ausnahme von dem Krankengeld gibt es auch bei derartigen Tarifen bei steigenden Beiträgen ein Sonderkündigungsrecht.

  • Bonusprogramme

Inzwischen gewähren vielen Kassen einen Bonus, wenn Mitglieder gewisse Bedingungen erfüllen. Diese Boni fallen ganz unterschiedlich aus. Einige Versicherungen belohnen sportliche Aktivität, regelmäßige Impfungen oder das Nichtrauchen.

Dabei liegt die Spanne der Bonuszahlungen zwischen 10 Euro, für eine Voraussetzung, bis hin zu einigen Hundert Euro, wenn eine Vielzahl von Bedingungen erfüllt wird. Einzelne Kassen gewähren als Boni Zuschüsse zu bestimmten medizinischen Leistungen oder geben Sachprämien aus. Dafür gibt es meistens ein Bonusheft, in welchem die Ärzte Bestätigungen eintragen müssen. Das Bonusheft muss der Versicherte der Krankenkasse vorlegen.

Diverse Kassen erstatten zusätzliche Leistungen für bestimmte Personengruppen oder Erkrankungen. Dazu gehören zum Beispiel die Kostenübernahme für gewisse Blutzuckermesssysteme oder auch Anzüge, die ein Kratzen vermeiden sollen, für an Neurodermitis erkrankte Kinder.

Sollten spezielle Leistungen Ihnen besonders wichtig sind, sollten Sie die Krankenkasse vor dem Wechsel danach befragen und um eine schriftliche Bestätigung bitten, dass entsprechende Kosten übernommen werden.

Wie viel kann ich sparen?

Derzeit liegt der Beitragssatz zur GKV (gesetzliche Krankenversicherung) bei 14,6 % vom Bruttoeinkommen. Abhängig von der Krankenkasse kommt noch der Zusatzbeitrag in Höhe von 0 % bis 2,7 % dazu. Die einzelnen Zusatzbeiträge der Kassen werden vom GKV-Spitzenverband in einer Liste abgebildet.

Seit Januar 2019 zahlen Rentner und Arbeitnehmer jeweils 50 % des Zusatzbeitrags. Den anderen Teil übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung beziehungsweise der Arbeitgeber.

Prüfung von Krankenkassen Verträgen mit Lupe

Dadurch ist die Belastung für den Einzelnen geringer, allerdings auch das Sparpotenzial bei einem Krankenkassenwechsel. Denn auch die Beitragsersparnis teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Beachten Sie dies, wenn Sie aus Kostengründen einen Wechsel erwägen.

Sollte die Krankenkasse einen höheren Zusatzbeitrag als den Durchschnittswert von 1,1 % (Stand 2020) erheben, dann können Sie bei einem Wechsel sparen. Angestellte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von mindestens 4.687,50 Euro können jährlich bis zu rund 323 Euro sparen, wenn sie der günstigsten Krankenkasse beitreten.

Vorsicht: Tatsächlich ist die Ersparnis geringer, wenn weniger Krankenkassenbeiträge abgeführt werden, denn dann müssen mehr Steuer bezahlt werden.

Bei Angestellten wird der komplette Arbeitnehmeranteil vom jeweiligen Bruttolohn abgezogen. Wer Arbeitslosengeld I oder II bezieht, muss keinen Zusatzbeitrag bezahlen. Ab April müssen Rentner auch den Zusatzbeitrag zahlen, sofern der Beitrag von der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet wird.

Wie wechsle ich die Krankenkasse?

Gesetzliche Krankenkassen dürfen niemanden als Mitglied ablehnen. Die Kasse können Sie in jedem Alter und auch im Krankheitsfall wechseln.

Arzt und Patient mit Schutz von Krankenkasse

Es gilt zu beachten: Jede Krankenkasse hat für Hilfsmittel, wie Windelhosen oder Krücken, einen separaten Vertrag mit Anbietern. Bei einem Krankenkassenwechsel kann es vorkommen, dass die sonst genutzten Hilfsmittel nicht mehr zur Verfügung stehen und Sie auf einen anderen Hersteller zurückgreifen müssen.

Grundsätzlich ist das Wechseln zu einer anderen Krankenkasse unkompliziert. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate jeweils zum Monatsende. In der Regel sind Versicherte für mindestens 18 Monate an eine Krankenkasse gebunden, anschließend kann gekündigt werden. Ein Sonderkündigungsrecht liegt bei Erhöhungen des Zusatzbeitrags vor.

Wichtige Fragen – kurz beantwortet

Was bedeutet gesetzliche Krankenkasse?
Einen elementaren Bestandteil des Gesundheitssystems stellt die gesetzliche Krankenkasse, kurz GKV, dar. Gemeinsam mit der Rentenversicherung, der Pflegeversicherung, der Unfallversicherung und der Arbeitslosenversicherung ist sie Basis des deutschen Sozialversicherungssystems.
Was kostet eine gesetzliche Krankenkasse ohne Einkommen?
Bei einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung legt die Krankenkasse fiktiv ein Mindesteinkommen fest. Für das Jahr 2020 werden rund 1.062 Euro veranschlagt. Ohne Krankengeldanspruch wird ein Beitrag von 14 Prozent, mit Krankengeldanspruch ein Beitrag von 14,6 Prozent fällig. Dazu kommt der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse.
Wie viel kostet die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige?
Der Beitrag zur GKV hängt vom Einkommen ab. Selbstständige mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 4.687,50 Euro zahlen, inklusive gesetzlicher Pflegeversicherung und ohne Krankengeldanspruch, rund 774 Euro im Monat, zusätzlich dem individuellen Zusatzbeitrag.

Hier beginnen nun die Praxistipps zur Findung eines geeigneten Anbieters:

Die beste Vorgehensweise

  • Achten Sie vor der Wahl für eine Krankenkasse auf Zusatzleistungen, Services und den Beitrag.
  • Im Krankenkassenvergleich konnte die TK gut abschneiden, die auch mit einem preiswerten Beitrag aufwarten kann.
  • Wenn Ihnen insbesondere ein niedriger Beitrag wichtig ist, dann können Sie in unserer Auflistung die günstigste Krankenkasse je Bundesland finden.
  • Für alle anderen Anbieter und einen gesamten Überblick raten wir den von uns empfohlenen Online-Tarifvergleich zu nutzen.

Welche Krankenkassen sind empfehlenswert?

Wenn Sie mit der Beitragshöhe oder den Leistungen Ihrer Krankenversicherung nicht zufrieden sind, dann sollten Sie die Leistungen und Angebote der Krankenkassen vergleichen und nach einem neuen Anbieter Ausschau halten. Nach einer Mitgliedschaft von mindestens 18 Monate kann ein Versicherter wechseln.

Eine gesetzliche Krankenkasse darf kein Mitglied ablehnen. Ein Sonderkündigungsrecht gilt, sobald der Zusatzbeitrag erhöht wird.

Krankenkassen Karte in Geldbeutel auf Tastatur

Der Preis einer Krankenkasse gibt keinen Aufschluss über die Leistungen. Preiswerte Kassen bieten auch attraktive Zusatzleistungen an. Deswegen sollten Sie Angebote vergleichen und vor dem Wechsel überlegen, welche Zusatzleistungen Sie wünschen. Empfehlenswert sind bundesweite Krankenkassen, da diese ein großes Angebot an Zusatzleistungen vorweisen können.

Örtlich kann es auch einige AOKs, IKKs und BKKs geben, die ebenfalls empfehlenswert sind. Interessieren Sie sich insbesondere für eine Ersparnis, dann sehen Sie sich unsere Liste mit den günstigen Krankenkassen nach Bundesland an.

Günstiger Beitrag und guter Service

Die größte Krankenkasse Deutschlands ist die Techniker Krankenkasse (TK). Der Gesamtbeitrag liegt bei 15,3 %. Besonders punkten konnte sie in den Punkten Filialnetz, Serviceangebot und Beratung über weitere Kanäle. Die Zusatzleistungen finden Sie in unserem separaten Artikel zur Techniker Krankenkasse.

  • Größte gesetzliche Krankenkasse
  • Unterstützt Homöopathie und alternative Medikamente
  • Osteopathie je Sitzung Zuschuss 40 €
  • Haushaltshilfe auch für Singles
  • Kostenübernahme bei Reiseimpfungen
Kostenlos berechnen »

Günstigste Krankenkassen nach Bundesland

Preisbewusste Menschen, die nur nach einem niedrigen Beitrag suchen, können zu einer günstigen örtlichen Kasse wechseln. Jede Krankenkasse, die in dem Bundesland ansässig ist, in welchem ein Versicherter wohnt oder arbeitet, kann gewählt werden.

Durch einen Beitrag von nur 14,6 % ist die AOK Sachsen-Anhalt preislich sehr attraktiv. Auch die BKK Euregio, die in Nordrhein-Westfalen und Hamburg vertreten ist, weist mit 14,95 % einen lukrativen Beitrag auf. Die günstigste Kasse bundesweit ist mit einem Gesamtbeitrag von 14,99 % die HKK.

BundeslandKrankenkasseBeitragssatz 2020
Baden-WürttembergHKK14,99 %
BayernHKK14,99 %
BerlinHKK14,99 %
BrandenburgHKK14,99 %
BremenHKK14,99 %
HamburgBKK Euregio14,95 %
HessenHKK14,99 %
Mecklenburg-VorpommernHKK14,99 %
NiedersachsenHKK14,99 %
Nordrhein-WestfalenBKK Euregio14,95 %
Rheinland-PfalzHKK14,99 %
SaarlandHKK14,99 %
SachsenHKK14,99 %
Sachsen-AnhaltAOK Sachsen-Anhalt14,6 %
Schleswig-HolsteinHKK14,99 %
ThüringenHKK14,99 %
Quelle: Eigene Recherche (Stand: 09.01.2020).