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Alphabetischer Index
Von Anwartschaftsphase bis Zuzahlung. In diesem Versicherungslexikon werden Begriffe und Definitionen aus dem Bereich der Versicherung und des Versicherungswesens übersichtlich und verständlich erklärt. Vermissen Sie einen Begriff, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Versicherungsschutz für Studierende
Ohne Nachweis einer Krankenversicherung ist keine Immatrikulation oder Rückmeldung an der Hochschule möglich. Bis zum 25. Geburtstag plus Dauer des abgeleisteten Wehr- oder Ersatzdienstes sind Studierende beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse der Eltern mitversichert. Nach Ablauf der Familienversicherung ist eine eigene gesetzliche oder private Krankenversicherung erforderlich, für Studierende gelten ermäßigte Tarife.
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