Die Zahnzusatzversicherung

Aktualisiert: 28. Januar 2021 | Lena Mayer
Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Kosten für den Zahnersatz können hoch sein. Dennoch, oder gerade deshalb, müssen gesetzlich versicherte Personen einen Teil dieser Zahnarztkosten selbst tragen.
  • Dieser Eigenanteil, sowie die Kosten für privat abgerechnete Behandlungen, werden ganz oder teilweise von Zahnzusatzversicherungen übernommen.
  • Den richtigen Zeitpunkt für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung zu finden ist schwierig. Personen, die zu lange warten, haben oft nicht mehr die Chance, ihre Zähne zu versichern oder müssen sich mit eingeschränkten Leistungen zufrieden geben.
  • Wird die Zahnzusatzversicherung schon in jungen Jahren abgeschlossen, werden jahrelang Beiträge gezahlt, ohne dass die Versicherung in Anspruch genommen wird.
  • Lohnenswert ist eine Zahnzusatzversicherung, wenn Sie glauben, in der nächsten Zeit mit großen und teuren Behandlungen konfrontiert zu sein.

Im Video finden Sie alle wichtigen Informationen zur Zahnzusatzversicherung:

Zahnzusatzversicherung: Ist sie sinnvoll und wie finde ich die beste?

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Die beste Vorgehensweise

  • Prüfen Sie zunächst, wie hoch die monatlichen Beiträge für verschiedene Tarife bei unterschiedlichen Versicherungen sind. Eine 45-Jährige zahlt in der Regel zwischen 20 und 30 Euro pro Monat.
  • Legen Sie nun fest, ob Sie das Risiko, welches größere Zahnbehandlungen mit sich bringen, selbst tragen wollen oder ob die Zahnzusatzversicherung dafür aufkommen soll.
  • Haben Sie sich entschieden, das Risiko selbst zu tragen, empfehlen wir, dass Sie nun jeden Monat die angedachte Monatsrate für die Versicherung auf ein eigenes Sparkonto überweisen – so sind Sie im Fall der Fälle abgesichert.
  • Verlassen Sie sich allerdings lieber auf die Versicherung, ist es nun wichtig, auf ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und auf eine hohe Erstattung beim Zahnersatz zu setzen.

Unsere Empfehlungen

Die Suche nach dem richtigen Tarif bei Zahnzusatzversicherungen ist meist schwieriger als gedacht. Immerhin gibt es hunderte Angebote auf dem Markt. Preislich ist insbesondere der zunehmende Beitrag im Alter zu beachten. Denn meist fallen für den Zahnarzt die höchsten Kosten erst im höheren Alter an.

Wie finde ich die beste Zahnzusatzversicherung?

Auch beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist ein ausführlicher Vergleich unumgänglich. Achten Sie hierbei auf einen günstigen Preis, aber natürlich auch auf ausreichende Leistungen. Das Verhältnis muss stimmen!

Zahnzusatzversicherungen stehen immer wieder im Mittelpunkt verschiedener Verbrauchertests. Diese Tests helfen Ihnen dabei, noch mehr über die einzelnen Angebote herauszufinden und liefern oft bereits gute Vergleiche. Auch wir von der Arbeitsgemeinschaft Finanzen haben verschiedene Tarife verglichen und stellen Ihnen unserer Empfehlung hier vor.

Welche ist die beste Zahnzusatzversicherung?

Diese Frage stellen sich viele. Allerdings kann sie nicht pauschal beantwortet werden, denn die Tarife können sehr unterschiedlich sein. Welcher Tarif letztendlich der Beste für Sie ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Wir haben uns allerdings ausführlich mit verschiedenen Zahnzusatzversicherungen im Vergleich beschäftigt und die folgenden zwei Tarife können wir daher empfehlen:

  1. Barmenia – Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Bonus
  2. Hallesche – Mega.Dent

In beiden Tarifen sind die folgenden Leistungen teilweise oder ganz abgedeckt:

  • Regelversorgung
  • Privatversorgung
  • Implantatversorgung
  • Inlays
  • Wurzelkanalbehandlungen
  • Akupunktur, Hypnose, Narkose
  • Kunststofffüllungen
  • Professionelle Zahnreinigung

Beide Tarife konnten uns im Vergleich überzeugen. In den nachfolgenden Tabellen haben wir noch einige wichtige Eckdaten und Beispiele für Sie zusammengefasst.

Monatsbeiträge der Testsieger unseres Zahnzusatzversicherungen Vergleich

AlterBarmeniaHallesche
Beitrag (Beispielsalter 43)43 Euro23 Euro
Maximaler Beitrag zwischen 43 und 73 Jahren70 Euro45 Euro
Durchschnittlicher Beitrag von 43 bis 73 Jahre 60 Euro37 Euro
Zum AngebotZum Angebot
Quelle: Stiftung Warentest (Stand: 27.05.2020)

Bespiele für die Kostenübernahme bei den Testsiegern

LeistungKassenzuschussBarmeniaHallesche
Inlay für 660 Euro50 Euro610 Euro
Selbst zu zahlen: 0 Euro
544 Euro
Selbst zu zahlen: 66 Euro
Kassenkrone für 324 Euro211 Euro113 Euro
Selbst zu zahlen: 0 Euro
113 Euro
Selbst zu zahlen: 0 Euro
Krone für 648 Euro211 Euro437 Euro
Selbst zu zahlen: 0 Euro
373 Euro
Selbst zu zahlen: 64 Euro
Zahnersatz auf Implantat für 4.070 Euro487 Euro3.583 Euro
Selbst zu zahlen: 0 Euro
3.176 Euro
Selbst zu zahlen: 407 Euro
Zum AngebotZum Angebot
Quelle: Stiftung Warentest, Werte gerundet (Stand: 27.05.2020)

Der Unterschied zwischen der Barmenia und der Halleschen Zahnzusatzversicherung liegt vor allem in der Höhe der Beiträge und in der Höhe der übernommenen Kosten. Bei der Halleschen sind die monatlichen Beiträge wesentlich geringer als bei der Barmenia, allerdings werden hier auch weniger Kosten übernommen. Die Barmenia hingegen übernimmt bei einer Vielzahl an Leistungen auch die gesamten Kosten.

Wägen Sie ab, welche Versicherung sich für Sie lohnt! Gegebenenfalls ist es auf Dauer gesehen günstiger, Teile der ein oder anderen Behandlung selbst aus Erspartem zu finanzieren und dafür bei den Beiträgen zu sparen.


Hier beginnt unser Ratgeber zum Thema Zahnzusatzversicherungen:

In unserem Ratgeber „Wissenswertes“

Was zahlt die Zahnzusatzversicherung?

Der Verlust eines Zahnes ist ärgerlich – aber nicht das Ende der Welt. Schließlich gibt es Zahnärzte, die fast jedes Problem beheben können. Leider kostet diese Problemlösung oft eine ganze Stange Geld. Geld, dass die gesetzliche Krankenkasse nicht vollständig erstattet.

Auch der Eigenanteil, der nach der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übrig bleibt, ist meist noch relativ hoch und kostet oft mehr, als so manch einer auf dem Sparbuch liegen hat.

Behandlungsstuhl vor Zahnbehandlung Zahnzusatzversicherung

Möchten Sie daher eine Zahnzusatzversicherung abschließen, stehen Ihnen diverse Anbieter zur Auswahl. Diese bieten Ihnen teils unterschiedliche Leistungen an. Daher sollten Sie auf das Leistungsspektrum besonders achten.

Der Preis ist zwar ebenfalls wichtig, er sollte für die Wahl allerdings nicht ausschließlich entscheidend sein. Der Grund dafür ist, dass die günstigen Angebote sehr oft über Fallstricke verfügen. Orientieren Sie sich deshalb an den wichtigsten Leistungen und prüfen Sie allgemeine Vertragskonditionen.

Die Zusatzversicherung deckt die unterschiedlichsten Leistungen ab, die Ihnen in der Zahnarztpraxis begegnen. So können Sie sich etwa die Kosten für eine Schiene gegen Ihr nächtliches Zähneknirschen oder eine Hypnose gegen Ihre Angst vor Zahnärzten erstatten lassen. Wirklich wichtig und sinnvoll wird die Zahnzusatzversicherung allerdings erst, wenn es um teuren Zahnersatz geht.

Suchen Sie sich deshalb einen Tarif aus, der sich durch gute Leistungen in den Bereichen Zahnimplantate, Kronen und Brücken auszeichnet. Nicht zum Zahnersatz zählen übrigens Inlays – passgenaue Füllungen aus Keramik, Kunststoff, Titan oder Gold. Dennoch werden die Kosten für sie durch einige Versicherungen ebenfalls übernommen.

Praxis-Tipp: Achten Sie unbedingt auf das Kleingedruckte und fragen Sie bei Unklarheiten vorsichtshalber noch einmal bei Ihrem Versicherer nach.

Beachten Sie außerdem, dass die Zahnzusatzversicherung keinesfalls nur die Regelversorgung abdecken sollte. Zusätzlich anfallende Kosten für einen höherwertigen Zahnersatz oder teurere Materialien sollte die Versicherung ebenfalls mit einschließen. Wird ausschließlich mit einer “Verdoppelung der Kassenleistung” geworben, heißt das nicht, dass Ihnen teure Implantate finanziert werden.

Übernahme von Zahnbehandlungskosten

Neben dem Zahnersatz sollte die Zahnzusatzversicherung auch die Kosten für weitere Leistungen abdecken. So könnte sie zum Beispiel Anteile einer Wurzelkanalbehandlung übernehmen. Je nach Behandlung kann es allerdings sein, dass deren Kosten bereits durch die gesetzliche Krankenkasse abgedeckt sind.

Übernimmt die Zahnzusatzversicherung die Kosten für eine Narkose?

Das kommt ganz auf den ausgewählten Tarif an. Die Kostenübernahme von Vollnarkose, Dämmerschlaf, und Lachgas ist aber durchaus möglich und häufig auch im Tarif enthalten. Vergleichen Sie hier die Angebote der verschiedenen Zahnzusatzversicherer genau.

Übernimmt die Zahnzusatzversicherung die Kosten für Zahnprophylaxe?

Die Kosten für prophylaktische Behandlungen halten sich in der Regel in Grenzen. Eine professionelle Zahnreinigung etwa lässt sich ohne Weiteres aus der eigenen Tasche bezahlen. Außerdem steuert hier auch die gesetzliche Krankenversicherung ihren Teil bei.

Entscheiden Sie sich allerdings für einen Tarif, der die Kosten für die Zahnreinigung übernimmt, sollten Sie diese Behandlung auch regelmäßig in Anspruch nehmen. Schließlich enthält Ihr monatlicher Versicherungsbeitrag bereits den Aufpreis für die Zahnreinigung.

Übernimmt die Zahnzusatzversicherung die Kosten für den Kieferorthopäden?

Bei Zahnfehlstellungen wird man vom Zahnarzt direkt zum Spezialisten im Bereich Kieferorthopädie überwiesen. Doch die kieferorthopädischen Behandlungen können schwer ins Geld gehen.

Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung ist das zunächst nicht zwangsläufig ein Problem. Solange man unter 18 Jahren alt ist, die Behandlung im Leistungskatalog der eigenen Krankenversicherung steht und erfolgreich abgeschlossen wird, werden die Kosten übernommen.

Zahnspange gezahlt durch Zahnzusatzversicherung

Sollten aber die herkömmlichen Brackets, Retainer und Zahnspangen nicht ausreichend sein und eine andere, eventuell modernere, Behandlungsmethode gewählt werden, so wird diese von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gezahlt.

Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder, welche auch den Besuch beim Kieferorthopäden abdeckt, kann sich daher lohnen.

Vorsicht: Vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung darf noch keine Fehlstellung diagnostiziert sein!

Dies gilt sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern. Ab dem 18. Lebensjahr zahlt die GKV nämlich nicht mehr. Kieferorthopädische Behandlungen müssen nun selbst getragen werden. Oft ist im erwachsenen Alter auch bereits eine Fehlstellung diagnostiziert. Eine dann abgeschlossene Zahnzusatzversicherung muss die Kosten dann nicht übernehmen.

Wie viel zahlt die Zahnzusatzversicherung?

Übernommen wird von der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nur die Hälfte der entstandenen Kosten einer sogenannten Regelversorgung.

Für gesetzlich Versicherte kann Zahnersatz sehr teuer werden. Denn gemeint sind mit der Regelversorgung alle Behandlungen, die zweckmäßig und aus medizinischer Sicht völlig ausreichend sind.

Das trifft beispielsweise dann zu, wenn Sie einen oder mehrere Backenzähne verloren haben und diese dann durch eine Krone, eine herausnehmbare Teilprothese oder eine Brücke aus Metall ersetzt werden. Welche Leistung in Ihrem individuellen Fall zur Regelversorgung zählt und wie viel Geld die Krankenkasse für diese zusteuern muss, wurde von den Krankenkassen und Zahnärzten festgelegt.

Anhand dieser Festlegung wird also bestimmt, welche Zahnbehandlung der Zahnarzt bei Ihnen durchführen darf, wenn Sie maximal die Hälfte der Leistung bezahlen können oder wollen.

Kostenerstattung durch die Zahnzusatzversicherung

Inlays können durchaus zwischen 600 und 700 Euro kosten – und die gesetzlichen Krankenkassen zahlen hier lediglich 50 Euro dazu, da die Regelversorgung durch eine Amalgamfüllung abgedeckt ist.

Übernommen werden von einer guten Zahnzusatzversicherung mindestens 75 Prozent der entstandenen Kosten – inklusive des Anteils der gesetzlichen Krankenversicherung versteht sich. Die gesetzliche Krankenversicherung und die Zahnzusatzversicherung übernehmen gemeinsam also so viel, dass Sie maximal 25 Prozent des Gesamtbetrags aus eigener Tasche zahlen müssen. Besser ist natürlich ein noch höherer Erstattungsprozentsatz, von 80, 90 oder gar 100 Prozent.

Entscheiden Sie sich für einen Tarif, der Ihre gesamte Zahnarztrechnung zahlt, müssen Sie mit höheren Beiträgen rechnen. Hier müssen Sie sich überlegen, ob der höhere Versicherungsbeitrag die 100-prozentige Kostenübernahme Wert ist.

Praxis-Tipp: Solche Tarife sind in der Regel überproportional teuer. Sie sparen also mehr Geld, wenn Sie eine Versicherung mit teilweiser Kostenübernahme wählen. Ausnahmen soll und kann es hier natürlich geben.

Um teure Monatsbeiträge und einen hohen Eigenanteil im Falle einer Behandlung zu vermeiden, lohnt es sich unseres Erachtens, eine Zahnzusatzversicherung auszuwählen, die zwischen 75 und 90 Prozent der Behandlungskosten übernimmt. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Die Zahnzusatzversicherung und das Bonusheft

Der Zuschuss der Krankenkasse kann sich erhöhen, wenn Sie ein Bonusheft besitzen und dieses in den letzten fünf Jahren regelmäßig abgestempelt wurde.

Einen Stempel erhalten Sie immer dann, wenn Sie den Zahnarzt das erste Mal im Jahr für eine Vorsorgeuntersuchung aufsuchen. Der Zuschuss auf die Regelversorgung steigt auf 65 Prozent, wenn Sie Stempel über die letzten zehn Jahre vorweisen können.

Zahnzusatzversicherung Rechenbeispiel für eine Krone in einem vollständigen Gebiss

Gesamtkosten für Standardversorgung569,82 Euro
Festzuschuss TK ohne Bonus161,95 Euro
Festzuschuss
mit 5 Jahren-Bonusheft
194,34 Euro
(+20 %)
Festzuschuss
mit 10 Jahren-Bonusheft
210,54 Euro
(+30 %)
Quelle: Aktuelle Festzuschussbeträge Techniker Krankenkasse (Stand: 01.01.2020)

Sie zahlen mindestens 35 Prozent – im Regelfall sogar 50 Prozent – der Kosten für den Zahnersatz selbst. In besonderen Ausnahmefällen kann es allerdings auch vorkommen, dass die gesetzliche Krankenversicherung bis zu 100 Prozent der Kosten übernimmt.

Inzwischen gibt es allerdings einen Beschluss der Bundesregierung, der am 1. Oktober 2020 in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt werden die Festzuschüsse der Krankenkasse für Zahnersatz auf 60 Prozent erhöht – das sind immerhin 10 Prozent mehr als zuvor.

Geräte für Zahnbehandlung finanziert durch Zahnzusatzversicherung

Wer nun auch weiterhin ein lückenlos geführtes Bonusheft vorweisen kann, erhält, anstelle von 60 Prozent, 65 Prozent bei Stempeln in fünf aufeinander folgenden Jahren. Wurde das Bonusheft sogar zehn Jahre lückenlos abgestempelt, erhält der Versicherte nun 70 Prozent seiner Kosten in der Regelversorgung erstattet.

Entscheiden Sie sich für eine andere Versorgung und nehmen nicht die Regelversorgung in Anspruch, kann der Zahnersatz allerdings deutlich teurer werden. Das ist etwa schon dann der Fall, wenn Sie anstelle einer Krone aus Metall eine aus Keramik wünschen.

Hier wird die Krankenkasse auch weiterhin nur die Kosten für die ursprüngliche Behandlung, die der Regelversorgung entspricht, bezahlen. Die Mehrkosten, die bei der teureren Behandlung entstehen, müssen folglich Sie übernehmen.

Die Erstattungsgrenzen

Nachdem Sie eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, können Sie im Regelfall noch nicht mit den vollen Erstattungshöhen rechnen. Hier kommen nämlich die sogenannten Erstattungsgrenzen ins Spiel. Diese begrenzen die zu leistenden Zahlungen der Zusatzversicherung auf eine kleine Summe.

Mit dieser Erstattungsgrenze müssen Sie dann zwischen drei und fünf Jahre zurechtkommen. Festgelegt wird dieser Zeitraum in Ihrem Versicherungsvertrag. Die Erstattungsgrenzen richten sich nach dem Umfang der Gesundheitsprüfung im Vorfeld des Vertragsabschlusses. Erst nach Ablauf des festgelegten Zeitraums leistet die Zahnzusatzversicherung dann in ihrem vollen Umfang.

Behandlungsraum vor Zahnbehandlung finanziert durch Zahnzusatzversicherung

Im Idealfall sind die Leistungen bereits in den ersten Jahren so hoch, dass Sie sich unter Umständen einen gewissen Zahnersatz leisten können. Ebenso wichtig ist, dass Sie sich für einen Tarif entscheiden, der eine Erstattungsgrenze von besonders wenigen Jahren aufweist. Denn nach Ablauf des begrenzten Erstattungszeitraums erhalten Sie in der Regel alle Kosten vollumfänglich erstattet – ohne jährliche Obergrenze.

Weiterhin sollten Sie darauf achten, ob Ihre Zusatzversicherung die Zahl der Implantate, die sie bezahlen muss, begrenzt. Im Idealfall tut sie das nicht. Sollten Sie einen Unfall haben und eine Zusatzversicherung haben, die eigentlich nur eine gewisse Anzahl an Implantaten übernimmt, werden Ihnen in diesem Fall meist dennoch alle Implantate erstattet.

Bedenken Sie: Auch nach Ablauf der Leistungsgrenze zahlt die Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren immer nur so viel, wie die gültigen Höchstsätze der Gebührenordnungen der Ärzte und Zahnärzte dies vorsieht.

Das heißt: Sollten bei Ihrer Zahnbehandlung höhere Kosten für das Material oder für ein Labor aufgewendet worden sein, kann die Versicherung ihre prozentuale Zuzahlung kürzen.

Daher sollten Sie bereits vor Beginn der Behandlung einen Kostenvoranschlag Ihres Zahnarztes bei der Zusatzversicherung einreichen. Genannt wird der Voranschlag auch “Heil- und Kostenplan”. Auf Basis dieses Plans teilt Ihnen die Versicherung dann verbindlich mit, ob und wenn ja, welche Kosten sie übernehmen wird.

Ab wann zahlt die Zahnzusatzversicherung?

Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung will gut geplant sein. Wenn bereits ein Diagnose gestellt ist oder eine Behandlung ansteht, ist es für das Abschließen bereits zu spät. Auch Wartezeiten müssen für die Inanspruchnahme der Kostenerstattung mit einkalkuliert werden.

Zahnzusatzversicherung mit und ohne Wartezeit

Zahnzusatzversicherungen mit einer Wartezeit von acht Monaten sind keine Seltenheit. Entscheiden Sie sich für einen solchen Tarif, erstattet Ihnen die Versicherung erst nach einem achtmonatigen Versicherungszeitraum die angedachten Kosten für Zahnbehandlungen.

Grund für diese Wartezeit ist, dass die Anbieter verhindern möchten, dass Sie erst dann einen Vertrag abschließen, wenn Sie bereits Probleme mit Ihren Zähnen haben. In einigen Fällen kann die Wartezeit erlassen werden, wenn Sie der Versicherung einen Nachweis über eine zahnärztliche Untersuchung erbringen, der besagt, das Sie aktuell keine Probleme mit Ihren Zähnen haben.

Praxis-Tipp: Es gibt auch Zahnzusatzversicherungen, die auf Wartezeiten verzichten. Das sind in der Regel teurere Tarife.

Zahnzusatzversicherung nach Befund

Sollten Sie eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit abschließen, bedenken Sie jedoch: Hat Ihr Zahnarzt Ihnen vor Abschluss der Versicherung bereits eine Behandlung angeraten, also eine Diagnose gestellt oder diese sogar eingeplant, erstattet die Versicherung nichts.

Dies gilt natürlich auch für bereits laufende Behandlungen. Hier können Sie mit keiner Kostenerstattung durch die Zahnzusatzversicherung mehr rechnen.

Wichtige Fragen – kurz beantwortet

Was ist eine Zahnzusatzversicherung?
Eine Zahnzusatzversicherung ist eine private Versicherung, die Kosten für zahnärztliche Behandlungen abdeckt. Ziel einer solchen Zusatzversicherung ist es, auch solche Behandlungskosten erstattet zu bekommen, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur teilweise übernehmen. So verringert sich der Eigenanteil und Sie können sich auch hohe Zahnarztrechnungen leisten.
Für wen ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Sinnvoll sind Zahnzusatzversicherungen grundsätzlich für jede gesetzlich versicherte Person, die sich selbst vor horrenden Zahnarztrechnungen schützen möchte.
Was kostet eine gute Zahnzusatzversicherung?
Wie hoch die Kosten einer Zahnzusatzversicherung sind, hängt stark vom Alter des Versicherten ab. Ein 30-Jähriger kann bereits gute Leistungen für einen monatlichen Beitrag von zehn Euro erhalten. Ein 60-Jähriger wird hingegen mit höheren Kosten rechnen müssen, da bei ihm die Wahrscheinlichkeit höher ist, dass er in den nächsten Jahren die Leistung der Versicherung in Anspruch nehmen wird.
Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?
Bei den meisten Zahnzusatzversicherungen besteht eine Wartezeit von zwischen drei und acht Monaten. Es gibt allerdings auch Zahnzusatzversicherungen, die die Kosten zahnärztliche Behandlungen erstatten, sobald der erste Versicherungsbeitrag gezahlt wurde. Ausgeschlossen sind allerdings Behandlungen, die bereits vor dem Vertragsabschluss geplant waren.
Wann ist der beste Zeitpunkt, um eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen?
Einen pauschalen perfekten Zeitpunkt gibt es nicht. Die Entscheidung hängt stark von der Gesundheit Ihrer Zähne ab. Die Zahnzusatzversicherung sollte nicht zu früh abgeschlossen werden, um langes, unnötiges Zahlen von Beiträgen zu vermeiden. Warten Sie allerdings nicht zu lange, da Sie sonst aufgrund von Wartezeiten und bereits gestellten Diagnosen Probleme bei der Kostenübernahme bekommen können.