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                  Sie sind hier: Startseite » Soziales » Geringfügige Beschäftigung, Minijob, 400 Euro Job

                  Geringfügige Beschäftigung (Minijobs, 400 Euro Jobs)

                  Von Thomas Nissen

                  Eine geringfügige Beschäftigung, auch Minijob oder 400 Euro Job genannt, ist für unterschiedliche Zielgruppen interessant.

                  Wenn das reguläre Einkommen nicht ausreicht, suchen viele Menschen nach einer zusätzlichen Beschäftigung. Ein Zweiteinkommen auf geringfügiger Basis bessert die Kasse auf und ist als Nebenjob gut zu bewältigen.

                  Eine andere Variante ist der Minijob für Mütter als Wiedereinstieg ins Berufsleben, dies ist vor allem dann interessant, wenn das Kind schon für einige Zeit fremdbetreut werden kann, etwa in einer Kinderkrippe, im Kindergarten oder durch die Großeltern.

                  Auch für Rentner eignet sich der 400 Euro Job, um ein zusätzliches Einkommen zu erwirtschaften und so die Rente aufzubessern. Ebenfalls in Frage kommt eine geringfügige Beschäftigung für Arbeitslose. In diesem Fall ist der Minijob der Agentur für Arbeit zu melden, dann wird ermittelt, in welchem Umfang das zusätzliche Einkommen auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird.

                  Die Vorteile, die eine geringfügige Beschäftigung bietet, liegen auf der Hand: Sie erzielen ein weiteres Einkommen, werten damit aber auch eventuelle Lücken im Lebenslauf auf. Sie können den Arbeitgeber von Ihrer Qualifikation überzeugen und haben so unter Umständen die Chance auf eine Festanstellung. Wenn Sie den Minijob in einem anderen Berufsfeld ausüben, gewinnen Sie neue Erfahrungen und Einblicke.

                  Unterschied der geringfügigen Beschäftigung zu der normalen Beschäftigung

                  Zunächst ist hier einmal die Begrenzung zu nennen, was den Verdienst angeht, auf 400 Euro. Diese monatliche Verdienstgrenze ist vom Arbeitgeber einzuhalten. Ein 400 Euro Job gilt als steuerfrei, solange man nur eine dieser zusätzlichen geringfügigen Beschäftigungen ausübt. Bei zwei oder mehr Minijobs müssen die Einnahmen versteuert werden. Auch was die Beschäftigungsdauer angeht, kann von einem Minijob gesprochen werden, und zwar immer dann, wenn das Arbeitsverhältnis nur kurzfristig ist.

                  Ein Minijob ist von Sozialabgaben befreit, sodass lediglich der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag an Ihre Kranken- und Rentenversicherung bezahlt. Er hat Auswirkungen auf die Wartezeit in der Rentenversicherung, denn eine geringfügige Beschäftigung wird auf die Wartezeiten angerechnet. Wenn auf den Pauschalbetrag des Arbeitgebers verzichtet wird, können Sie sich in der Rentenversicherung freiwillig weiter versichern.

                  Rechte und Pflichten beim 400 Euro Job

                  Um Missbrauch zu verhindern, das heißt im konkreten Fall, dass festgestellt wird, ob Sie einen oder mehrere Minijobs ausüben, muss Sie der Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale der Knappschaft Bahn See anmelden. Auch als geringfügig Beschäftigter haben Sie Anspruch auf Urlaub im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Ebenfalls dürfen Sie krank werden. Das will niemand freiwillig, aber Sie haben in diesem Fall die gleichen Rechte wie jemand, der in einem "normalen" Beschäftigungsverhältnis steht.

                  Detaillierte Auskünfte zu Ihren Rechten und Pflichten finden Sie auf der Webseite der Agentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de/nn_25394/Navigation/zentral/Buerger/Arbeit/Minijobs/Minijobs-Nav.html sowie auf der Homepage der Minijob-Zentrale unter www.minijob-zentrale.de.

                  Kurzmeldungen:

                  17.01.2012

                  Reichlich Überschuss in der Sozialversicherung

                  08.09.2011

                  Mehr Männer in Elternzeit

                  30.08.2011

                  DGB will Rentenüberschuss für Bekämpfung von Altersarmut nutzen

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