• Startseite      
  • Kredite
    • Geld
      • Tagesgeld
      • Festgeld
      • Girokonto
      • Kreditkarte
      • Wertpapierdepot
    • Versicherung
      • Berufsunfähigkeitsversicherung
      • Krankenversicherung
        • Private Krankenversicherung
      • Private Altersvorsorge
        • Lebensversicherung
        • Rürup Rente
        • Riester Rente
      • Risikolebensversicherung
      • Rechtsschutzversicherung
      • Hausratversicherung
      • Haftpflichtversicherung
      • Autoversicherung
    • Recht
      • Soziales
        • Steuer
          • Service
            • Infos & Service
            • Formulare
            • Adressen
            • Redaktion
            • Pressecenter
            • Für Webmaster
          • Verbraucher
            • Ratgeber
              • Rechner
                • Blog
                  • Reiseversicherungen
                  • Auslandsreiseversicherung
                  • Die Reisezahlungsmittel
                  • Finanz-Newsletter

                  Erhalten Sie kostenlos wertvolle Verbrauchertipps, Zinsübersichten sowie aktuelle, wichtige und interessante Finanzinformationen.

                   
                  Name:
                  E-Mail:

                  Suchen & Finden
                  arbeitsgemeinschaft-finanzen.de gehört zu den 6000 wichtigsten deutschen Internet-Adressen

                  Sie sind hier: Startseite » Reiseversicherung » Auslandsreise-Krankenversicherung

                  Die Auslandsreise-Krankenversicherung -
                  Absicherung bei Unfall und Krankheit auf der Urlaubsreise

                  Von Diana Rothermel

                  Die schönsten Wochen des Jahres sind nicht immer ungetrübt. Ein schwerer Autounfall während der Rundreise in Australien oder ein Herzinfarkt im Badeurlaub auf der Südseeinsel lassen die Urlaubsfreude schwinden. 3,6 Millionen Touristen aus Deutschland müssen schätzungsweise jedes Jahr im Ausland einen Arzt aufsuchen, etwa 230.000 davon benötigen eine stationäre Behandlung, schätzt das Centrum für Reisemedizin.

                  „Normale“ Krankenversicherung reicht im Ausland nicht aus

                  © N Media / fotolia.com

                  Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in den Staaten der Europäischen Union sowie einigen weiteren europäischen Ländern mit Sozialversicherungsabkommen, die Kosten, die in Deutschland für eine gleichartige Behandlung angefallen wären.

                  Meistens deckt dies jedoch nicht die wirklich anfallenden Ausgaben. Ein Rücktransport in die Heimat wird grundsätzlich nicht übernommen. Bei privat Versicherten ist die Übernahme der Kosten abhängig vom gewählten Tarif.

                  Auslandsreise-Krankenversicherung kostet nur wenige Euro im Jahr

                  Eine Versicherung für Krankheit oder Unfall während einer Auslandsreise ist daher ein sehr wichtiger Schutz. Er ist mit einem Jahresvertrag bereits für wenige Euro zu haben. Der Vertrag verlängert sich meist von Jahr zu Jahr, sofern er nicht gekündigt wird. Einzelpersonen zahlen jährlich um die 10 Euro und Familien etwa 15 bis 25 Euro. Ein erhöhter Beitrag ist meist ab 65 Jahren zu leisten. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel für alle Auslandsreisen im Jahr, die jeweils maximal bis zu 42 Tage am Stück dauern.

                  Abschluss im Heimatland auch noch kurzfristig vor der Reise

                  Redaktion-Tipps:

                  • Auslandsreise-Krankenversicherungen müssen zwingend vor Antritt der Reise noch in der Heimat abgeschlossen werden. Ein Vertragsabschluss ist im Internet möglich und kann somit auch noch am Abend vor der Urlaubsreise erfolgen.
                  • Die Kombination von verschiedenen Reiseversicherungen in einem Paket ist meist teuer und enthält häufig überflüssige Policen. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung als separater Vertrag direkt bei einem Versicherungsunternehmen ist die bessere Lösung. Schauen Sie sich vor Abschluss die Versicherungsbedingungen genau an.
                  • Reiseversicherungen von Kreditkarten sind meist nicht ausreichend.
                  • Zur Info: Automobilclubs haben bei Premium-Mitgliedschaften viele Beistandsleistungen inklusive, zum Beispiel der Rücktransport in die Heimat, Hilfe bei Verlust von Reisedokumenten oder Rückholung von Fahrzeugen.

                  Eine Auslandreise-Krankenversicherung übernimmt bei Unfällen (beispielsweise mit der Folge eines gebrochenen Beines) und unvorhergesehenen Krankheiten (wie einer Viruserkrankung oder Zahnschmerzen) die unmittelbar medizinisch notwendige Versorgung. Dazu zählen

                  • Heilbehandlung,
                  • Arznei-, Heil- und Verbandsmittel sowie
                  • schmerzstillende Zahnbehandlungen.

                  Die Versicherungsbedingungen sollten eine freie Arzt- und Krankenhauswahl vorsehen. Ganz wichtig ist die Übernahme des Rücktransportes in die Heimat. Und dies möglichst. wenn es „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ ist. Mindestens jedoch ab einem voraussichtlichen Krankenhausaufenthalt von mehr als 14 Tagen.

                  © André Wißbrock / fotolia.com

                  Viele Versicherungen bezahlen nur bei einer medizinischen Notwendigkeit, die zudem das Versicherungsunternehmen beurteilt. Für die Höhe der Behandlungs- sowie Rücktransportkosten sollte es keine Begrenzung geben, denn schnell kommen mehrere Zigtausend Euro zusammen.

                  Zudem ist der Einschluss von Überführungskosten für den Todesfall sinnvoll. Abenteuerurlaubern empfiehlt es sich, auf Kostenerstattung für Suche und Rettung zu achten.

                  Bei Antritt einer Auslandsreise mit einer bestehenden Krankheit ist Vorsicht geboten. Bei chronischen Erkrankungen ist darauf zu achten, dass zumindest eine akute Verschlechterung übernommen wird. Sonderregelungen gibt es bei Schwangerschaften. Die Versicherungsbedingungen sollten die Kostenübernahme bei akuten Komplikationen beinhalten. Für Hilfsmittel, wie Krücken und Rollstuhl, gibt es meist keine Erstattung.

                  Bei der Notwendigkeit von Dienstreisen ins Ausland, für die es keinen Schutz über den Arbeitgeber gibt, ist der explizite Einschluss dieser Reisen nötig.

                  Ist ein Versicherungsfall eingetreten, trägt die Auslandsreise-Krankenversicherung die Kosten nach Abzug des Anteils der gesetzlichen Krankenkasse. In den Ländern, in denen diese Kosten übernommen werden, kann die Europäische Krankenversichertenkarte (European Health Insurance Card - EHIC, auf der Rückseite der deutschen Versichertenkarte) vorgelegt werden.

                  Redaktions-Tipps:

                  • Die Kosten im Ausland sind meist vor Ort vorzulegen. Ausnahme: hohe Behandlungskosten. Nehmen Sie dann bereits vom Ausland Kontakt mit Ihrer Versicherung auf, um das weiteren Vorgehen zu besprechen. Die Rufnummer der 24-Stunden-Hotline Ihrer Versicherung muss mit in Ihren Urlaub. Organisieren Sie auf keinen Fall einen Rücktransport in die Heimat auf eigene Faust.
                  • Werden Sie im Urlaub arbeitsunfähig, lassen Sie sich dies bescheinigen. Informieren Sie umgehend Ihren Arbeitgeber und Ihre deutsche Krankenkasse.
                  • Für die Beantragung einer Kostenerstattung sind im Original Rechnungen und Quittungen, Rezepte, Beipackzettel der Arzneimittel sowie die notwendigen Bescheinigungen für den Rücktransport bei der Versicherung einzureichen. Halten Sie unbedingt die Frist dazu ein. Sie finden diese in Ihren Versicherungsbedingungen.

                  Weitere hilfreiche Informationen finden sich im Internet unter:

                  Viele weitere Informationen und Beitragstabellen zur Auslandskrankenversicherung: wwww.auslandskrankenversicherung.eu

                  Merkblätter zu den Ländern, in denen die gesetzliche Krankenkassen einen Teil der Kosten übernehmen: Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland www.dvka.de

                  Bewertung abgeben ...
                  Bewertung: 5.0 von 5 | 2 Stimme(n)

                  Twittern

                  Fragen zu Auslandsreise-Krankenversicherung

                  Bei allgemeinen Fragen benutzen Sie bitte untenstehendes Formular. Ihre Frage wird hier veröffentlicht und unsere Redaktion wird diese nach Möglichkeit beantworten.
                  Beachten Sie: Rechtsberatung und Beantwortung von Vertragsfragen sind von dem Service ausgeschlossen.

                  Frage hinzufügen




                  Aktuell wird auch gelesen:
                  Kosten für Bauvorhaben sollen 2011 steigen - Kurz notiert
                  Wer bestimmt nach einem Unfall den Grad der Invalidität?
                  Entgeltpunkte in der Gesetzlichen Rentenversicherung
                  Deutsche Reallöhne seit dem Jahr 2000 deutlich gesunken - Kurz notiert
                  Nebenleistungen Definition
                  In 2008 mehr Erwerbstätige trotz Krise – Vorläufige Berechnungen des Statistischen Bundesamtes
                  Zunehmend mehr private Insolvenzen in Deutschland - Kurz notiert

                  zum Seitenanfang

                  © 2004 - 2012 Arbeitsgemeinschaft Finanzen | Impressum | AGB | Datenschutz

                  Auslandsreise-Krankenversicherung