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                  Kredit für Auszubildende - Möglichkeiten und Voraussetzungen

                  Von Ralph Gönner

                  Gerade am Anfang der Ausbildung stehen für junge Leute viele Anschaffungen ins Haus. Die Ausbildung ist der erste Schritt auf eigenen Füßen zu stehen und das ist oft mit einer Reihe von Wünschen verbunden.

                  Der Führerschein und das erste Auto oder die erste Wohnung mit neuen Möbeln, es gibt viele Dinge, die Auszubildende nicht aus den Ersparnissen finanzieren können. So bietet sich die Aufnahme eines Ratenkredites an. Verfügt der Lehrling über ein ausreichend hohes Einkommen, so ist es durchaus möglich, einen Kredit aufzunehmen.

                  Bei der Kreditvergabe spielt vor allem die Einnahmen- Ausgabensituation eine Rolle. Wenn aus den monatlichen Einkünften die erforderliche Kreditrate gezahlt werden kann, ist eine Kreditaufnahme grundsätzlich möglich. Ist das anfängliche Gehalt allerdings zu niedrig, kann es durchaus sein, dass die Anfrage nach einem Kredit an dem zu geringen Einkommen scheitert. Aber eine Nachfrage bei der Hausbank kostet nichts und vielleicht findet sich eine praktikable Lösung.

                  Spätestens bei Beginn der Ausbildung werden die jungen Leute für die monatlichen Gehaltsüberweisungen ein Girokonto eröffnen. Dabei kann zunächst über die Einräumung eines Dispositionskredites gesprochen werden. Bei den meisten Banken ist es üblich, bei regelmäßigen monatlichen Eingängen einen Dispo in Höhe von maximal drei Monatsgehältern zu gewähren.

                  Reicht der Dispo für die geplanten Anschaffungen nicht aus, oder ist eine kurzfristige Rückzahlung nicht möglich, so ist die Aufnahme eines Ratenkredites sinnvoller. Entscheidend bei einer Kreditaufnahme ist, dass der Auszubildende mindestens 18 Jahre alt ist und seinen Wohnsitz in Deutschland hat.

                  zum Kreditvergleich und Rechner gelangen Sie hier » »

                  Bei manchen Banken kann es auch üblich sein, dass ein Auszubildender allein keinen Kredit bekommt. Dann kann es notwendig werden, einen Bürgen beizubringen. Das könnten beispielsweise die Eltern oder ein Elternteil sein. Diese unterzeichnen eine Bürgschaft in Höhe des Kreditbetrages und verpflichten sich, den Kredit gegebenenfalls zurückzuzahlen.

                  Möglich ist auch die Absicherung des Kredites durch die Abtretung einer vorhandenen Lebensversicherung oder eines Bausparvertrages.

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