Risikolebensversicherung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Im Todesfall bekommen die Bezugsberechtigten die im Vertrag festgelegte Summe ausbezahlt.
  • Sollte Ihre Familie auf das Einkommen angewiesen sein, sichert eine Risikolebensversicherung Ihre Familie ab.
  • Wichtig ist diese Versicherung ebenso bei einem Baukredit. Im Todesfall kann der Kredit durch die Versicherungssumme abgelöst werden.
  • Die Beiträge zur Risikolebensversicherung hängen nicht nur von der Höhe der Deckungssumme ab. Weitere Faktoren sind Rauchen, gefährliche Freizeitbeschäftigungen, Krankheiten oder Übergewicht.

Die beste Vorgehensweise

  • Zunächst müssen Sie mit Ihrer Familie die Höhe der Versicherungssumme klären.
  • Wichtig ist außerdem die Laufzeit. Eine Risikolebensversicherung spart kein Kapital an. Sinnvoll ist zum Beispiel eine Laufzeit bis zur eigenen Rente oder bis die Kinder das Haus verlassen.
  • Sie können eine gleichbleibende Versicherungssumme wählen oder sich für eine Summe entscheiden, die sich im Laufe der Jahre ändert. Wollen Sie einen Kredit absichern, ist es sinnvoll, dass sich die Höhe reduziert, da auch Ihre Schulden abnehmen.
  • Nutzen Sie einen Vergleich der Anbieter. Achten Sie darauf, dass Sie ähnliche Leistungen vergleichen. Im Zweifelsfall lassen Sie sich beraten.
  • Berücksichtigen zudem unsere Hinweise zur Anbieterwahl
  • Bei Gesundheitsproblemen bekommen Interessenten oft einen Risikozuschlag oder werden sogar abgelehnt. Um Ihre Chancen zu testen, verschickt ein Makler eine Anfrage, ohne Ihren Namen zu nennen.

So finden Sie den günstigsten Anbieter

Die Auswahl der passenden Versicherung ist bei einer Risikolebensversicherung sehr einfach. Sie können einfach die Gesellschaft anhand des günstigsten Beitrags auswählen. Viele Gesellschaft machen Einschränkungen bei Selbstmord. Das gilt aber nur für den Anfang der Laufzeit, meist bis drei Jahre. Danach ist sogar ein Suizid versichert.

Der von uns empfohlene Vergleichsrechner berücksichtigt die besten Anbieter für Risikolebensversicherungen:

  • Allianz
  • CosmosDirekt
  • Hannoversche Leben

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In unserem Risikolebensversicherung Ratgeber

Wichtige Ereignisse im Leben sind die Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder der Bau eines Hauses. Zur Freude kommt oftmals die Angst. Was ist, wenn der Hauptverdiener plötzlich verstirbt? Muss dann das Haus versteigert werden oder die Familie von Sozialhilfe leben?

Mit einer Risikolebensversicherung können Sie Ihr Vermögen und die Zukunft Ihrer Familie zu günstigen Konditionen absichern.

Für wen eignet sich der Abschluss?

Im Falle eines zu frühen Todes kann es oftmals finanziellen Problemen kommen. Niemand kann einen geliebten Menschen ersetzen. Eine Risikolebensversicherung mildert wenigstens die finanziellen Nöte, die nach einem Tod entstehen.

Eine Risikolebensversicherung funktioniert nach einem sehr einfachen Prinzip: Sie vereinbaren eine bestimmte Versicherungssumme und zahlen regelmäßig einen angemessenen Betrag. Sollten Sie während der Laufzeit des Vertrages sterben, bekommen Ihre Hinterbliebenen die Summe ausbezahlt.

In zwei Fällen ist eine Risikolebensversicherung besonders wichtig:

1. Die Absicherung der Familie:
Sind Kinder zu versorgen, ist es kaum möglich, dass beide Partner Vollzeit arbeiten. Einer muss sich um die Familie kümmern. Stirbt nun der Hauptverdiener, entsteht eine große finanzielle Lücke. Doch selbst wenn beide ungefähr gleich viel verdienen, stellt sich die Frage, ob das Einkommen nach dem Todesfall noch ausreicht. Oft kommt es zu starken Einschränkungen, worunter zum Beispiel die Ausbildung der Kinder leidet.

2. Eine Immobilie absichern:
Bei einem höheren Kredit verkaufen die Gesellschaften oft eine Restschuldversicherung. Diese ist sehr teuer. Günstiger ist eine Risikolebensversicherung. Stirbt ein Partner, kann er durch die Versicherung die Schulden bei der Bank zurückzahlen. Eine Risikolebensversicherung ist auch für unverheiratete Paare geeignet.

Vor einem Vergleich der Gesellschaften sollten Sie vorab folgende Punkte klären:

  • Welche Summe wird benötigt? Soll diese über die gesamte Laufzeit gleichbleiben oder langsam absinken?
  • Wie lange soll der Vertrag laufen? Bis die Kinder mit der Ausbildung fertig sind, ein Partner in Rente geht oder das Haus abbezahlt ist?
  • Für wen soll der Vertrag gelten? Für einen Partner oder für beide?

Erst nach der Beantwortung dieser Fragen macht ein Vergleich Sinn.

So entscheiden Sie sich für die richtige Variante

Paare wünschen in der Regel eine gegenseitige Absicherung. Es ergibt sich die Frage, ob das Paar einen oder zwei Verträge abschließen soll.

Mit einem sogenannten Verbundvertrag sind beide abgesichert. Stirbt ein Lebenspartner oder beide bei einem Unfall zahlt die Versicherung die Summe einmalig aus. Haben beide einen gemeinsamen Kredit aufgenommen, ist dieser dadurch abgesichert.

Ein Verbundvertrag hat zwei Nachteile:

  • Bei einer Trennung verliert der Vertrag seine Gültigkeit. Sie müssen Ihn kündigen und haben dann keinen Versicherungsschutz mehr. Die Kündigung ist nur mit der Zustimmung beider Vertragspartner möglich.
  • Stirbt ein Partner, zahlt die Versicherung. Dadurch ist der Vertrag erloschen. Der Hinterbliebene muss einen neuen Vertrag abschließen, da er jetzt ohne Versicherungsschutz ist.

Besser zwei Einzelverträge abschließen

Die genannten Probleme ergeben sich bei zwei separaten Verträgen nicht. Sie setzen Ihren Partner als Bezugsberechtigen ein und umgekehrt. Kommt es zu einer Trennung, ändern Sie einfach den Bezugsberechtigten. Die Verträge können sich in der Versicherungssumme und der Laufzeit unterscheiden. Verdient Ihr Partner weniger als Sie, entscheiden Sie sich für eine höhere Versicherungssumme.

Wer seine Kinder allein erzieht, kann diese als Bezugsberechtigte einsetzen. Solange sie minderjährig sind, können sie noch nicht über das Geld verfügen. Setzen Sie deshalb einen vertrauenswürdigen Vormund ein. Ab 18 bekommen Sie das Geld auf ihr eigenes Konto.

Zwei einzelne Verträge sind nicht unbedingt teurer als ein Verbundvertrag.

So sparen Paare Steuern

Bekommen Sie von Ihrem Partner eine Lebensversicherung ausbezahlt, gilt das als Erbe. Darauf müssen Sie Erbschaftssteuer zahlen. Bei verheirateten Paaren beträgt der Freibetrag 500 000 Euro. Die durchschnittlichen Verträge liegen unterhalb dieser Summe, sodass Sie sich darüber keine Gedanken machen müssen.

Ist das Paar nicht verheiratet, beträgt der Freibetrag nur 20 000 Euro. Sie müssen also eine hohe Erbschaftssteuer bezahlen. Diese können Sie durch eine sogenannte Über Kreuz-Versicherung umgehen.

Bei einer Über-Kreuz-Versicherung ist der Vertrag so gestaltet, dass Sie beim Tode Ihres Partners von Ihrer Versicherung den Betrag ausbezahlt bekommt. Dadurch entsteht keine Erbschaftssteuer. Bei einem normalen Vertrag zahlt die Versicherung des Partners. Es wird eine hohe Erbschaftssteuer fällig.

Eine Über-Kreuz-Versicherung funktioniert nur bei getrennten Konten. Jeder muss seinen Vertrag vom eigenen Konto bedienen. Der Vertrag kann übrigens auch bei unterschiedlichen Gesellschaften geschlossen werden.

Selbstverständlich können auch Ehepaare eine solchen Vertrag abschließen. Das ist aber nur bei einer Versicherungssumme ab 500 000 Euro interessant. Bei niedrigeren Summen ist ein normaler Vertrag vorzuziehen.

Zu Problemen kommt es regelmäßig bei einer Trennung: Dann muss die Über-Kreuz-Versicherung in einen normalen Vertrag umgewandelt werden. Dazu ist jeweils die Zustimmung des anderen Partners notwendig. Sie bekommen nun die Verfügungsgewalt über ihren eigenen Vertrag zurück. Ist dies geschehen legen Sie den oder die begünstigten – zum Beispiel Ihre Kinder – fest.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Bei einem Kredit ist die Versicherungssumme einfach zu ermitteln. Diese sollte mindestens die Restschuld abdecken. Wenn Sie diese aktuell nicht wissen, fragen Sie einfach beim Kreditinstitut nach. Sollten Sie Onlinebanking haben, genügt in der Regel ein kurzer Blick in Ihren Account.

Kündigen Sie einen Kredit innerhalb von zehn Jahren vorzeitig, verlangen die Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung. Um diese ebenfalls mit einem Kredit abzusichern, entscheiden Sie sich für eine Versicherungssumme, die 10-15 Prozent über der Restschuld liegt.

Komplizierter wird es, wenn die Familie abgesichert werden soll. Stirbt ein Partner, fehlt plötzlich ein Teil des Einkommens. Um die Versicherungssumme zu ermitteln, müssen Sie zunächst Klarheit über Ihre finanzielle Situation erhalten. Machen Sie eine genaue Gegenüberstellung Ihrer monatlichen Überschüsse. Dabei müssen Sie einen Blick in die Zukunft wagen. Zu den aktuellen Einnahmen kommen noch Witwen und/oder Waisenrente hinzu. Auch das vorhandene Vermögen muss in die Rechnung mit einbezogen werden.

Unser Rechenbeispiel: Nach der Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben bleibt meist eine Finanzierungslücke. Angenommen, diese beträgt 500 Euro. Das macht im Jahr 6.000 Euro. Wollen Sie Ihre Familie für zwei Jahrzehnte absichern, genügt in diesem Fall eine Versicherungssumme von 120.000 Euro. Seien Sie besser großzügig. Die Erhöhung einer Versicherungssumme ist meist mit einem erheblichen Aufwand verbunden.

Die Laufzeit des Vertrages

Dies lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Laufzeit passen Sie Ihren persönlichen Verhältnissen an. Ein Vertrag könnte zum Beispiel enden, wenn

  • Ihr Kredit abbezahlt ist
  • Die Kinder mit der Ausbildung fertig sind
  • Sie in Rente gehen

Die Laufzeit eines Kredits lässt sich sehr genau vorhersagen. Anders sieht es mit dem Beginn der Rente aus, diese lässt sich nie sicher bestimmen. Ebenso kann niemand genau sagen, wann Ihre Kinder berufstätig werden.

Je kürzer die Laufzeit ist, desto günstiger ist ein Vertrag. Das soll Sie jetzt nicht dazu verleiten, einen möglichst kurzen Vertrag zu wählen.

Praixs-Tipp: Besser ist es, den Vertrag zur Sicherheit ein paar Jahre länger laufen zu lassen. Das kostet nur wenige Euro, bringt Ihnen dafür eine größere Planungssicherheit.

Falls Sie die Risikolebensversicherung nicht mehr benötigen, kündigen Sie sie einfach. Das ist problemlos möglich. Eine Verlängerung hingegen ist wesentlich aufwändiger.

Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

Der Beitrag einer Risikolebensversicherung hängt von vielen Faktoren ab. Zunächst einmal sind die Versicherungssumme und die Laufzeit zwei wichtige Größen für den Vertrag.

Bei einer Risikolebensversicherung in Höhe von beispielhaften 200.000 Euro und über 30 näher betrachteten Gesellschaften liegt der von uns ermittelte Preis bei 100-300 Euro im Jahr. Einige Gesellschaften haben sogar mehr als 1.000 Euro verlangt. Die Preise sind also sehr unterschiedlich und ein Vergleich lohnt sich.

Große Unterschiede ergeben sich bei Menschen mit Risikofaktoren. Besonders rauchen erhöht den Preis für eine Versicherung teilweise um das Doppelte. Unter anderem müssen Sie bei folgenden Risikofaktoren mit Zuschlägen rechnen:

Gängige Risikofaktoren
Je älter Sie sind, desto mehr Beiträge müssen Sie bezahlen
Raucher
Zu hohes Gewicht
Bei bestimmten Vorerkrankungen
Anstrengender oder gar gefährlicher Beruf
Gefährliches Hobby wie Klettern oder Motorradfahren
Quelle: Eigene Recherche.

Diese Liste ist keineswegs in Stein gemeißelt. Einige erheben bei Übergewicht nur einen geringen Risikozuschlag, bei anderen zahlen Sie fast das Doppelte. Bei den Berufen gibt es unterschiedliche Ansichten, ob dieser anstrengend oder gefährlich ist.

Besonders groß sind die Unterschiede bei der Beurteilung des Rauchverhaltens. Einige Gesellschaften fragen nur nach den letzten zwölf Monaten. Bei anderen Gesellschaften müssen Sie mehrere Jahre nicht geraucht haben, um den günstigeren Nichtrauchertarif zu erhalten. Hier lohnt es sich ganz besonders, einen genauen Vergleich durchzuführen.

Beim Ausfüllen des Vertrages ist die Versuchung groß, bei den Gesundheitsfragen ein wenig zu schummeln. Schließlich kann das ja niemand nachprüfen, denken viele Interessenten. So lange kein Versicherungsfall eintritt, interessiert das niemanden. Muss jedoch die Versicherung zahlen und es besteht der Verdacht einer Vorerkrankung, wird der Fall genau untersucht. Mit der Unterschrift ermächtigen Sie die Versicherung, beim Arzt und Krankenhaus Erkundigungen einziehen zu dürfen.

Standardabfragen an Versicherungsnehmer
Laufzeit
Beruf
Alter
Gewicht
Motorradfahrer
Raucher
Quelle: Eigene Recherche.

Änderungen an die Versicherungsgesellschaft melden

Falls Sie früher geraucht haben, jetzt aber schon einige Zeit von diesem Laster befreit sind, geben Sie an, dass Sie Nichtraucher sind. Falls Sie später wieder mit dem Rauchen anfangen, müssen Sie das der Versicherung unbedingt melden. Im Versicherungsfall kann das zu Problemen und zu einer Leistungskürzung führen.

Natürlich gilt auch der umgekehrte Fall. Wenn Sie beim Vertragsabschluss angegeben haben, dass Sie Raucher sind, nun aber seit mindestens zwölf Monaten nicht mehr rauchen, dann melden Sie das der Gesellschaft. In vielen Fällen zahlen Sie in Zukunft weniger. Eine Garantie gibt es dafür aber nicht.

Welche Änderungen Sie melden müssen ist von Versicherung zu Versicherung verschieden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie besser bei der Gesellschaft oder Ihrem Versicherungsmakler nach. Ein neues Hobby oder einen Berufswechsel müssen Sie in den meisten Fällen aber nicht angeben.

Was bedeutet Brutto- und Nettobeitrag?

Sie finden auf Ihrer Versicherungspolice zwei Beträge. Beim Nettobeitrag handelt es sich um den aktuellen Zahlbetrag. Dieser muss aber nicht während der gesamten Laufzeit gleichbleiben. Ändert sich die Wirtschaftskonjunktur, kann es sein, dass die Versicherung weniger Gewinn erwirtschaftet. In diesem Fall wird sie den Betrag nach oben anpassen. Das geht aber nur bis zu einem bestimmten Betrag. Auch dieser ist auf den Versicherungsunterlagen angegeben. Das ist der Bruttobetrag.

Beim Abschluss einer Versicherung lohnt es sich, einen Blick auf den Bruttobetrag zu werfen. Dadurch haben Sie eine ungefähre Vorstellung, wie stark die Versicherung in den nächsten Jahren ansteigen kann. Manche Gesellschaften garantieren auch den Betrag über die gesamte Laufzeit. Das klingt auf den ersten Blick vorteilhaft, muss aber nicht sein. Möglicherweise hat diese Gesellschaft einfach einen höheren Garantiebeitrag.

Wichtige Hinweise zur Anbieterwahl

Was tun als Interessent mit einem erhöhten Risiko?

Bei gesundheitlichen Problemen ist es schwieriger, die Anbieter zu vergleichen. Sie müssen davon ausgehen, dass der Preis am Ende des Antrags noch nicht endgültig ist.

Die meisten Gesellschaften haben für Raucher einen bestimmten Aufpreis. Geht es um Gesundheitsprobleme, ist die Berechnung des Risikos zu kompliziert, um diese einfach den Computer zu überlassen. Der Antrag wird an einen Sachbearbeiter weitergeleitet. Dieser prüft Ihre Angaben und legt einen Risikozuschlag fest. Eventuell benötigen Sie noch weitere Unterlagen, wie die Bescheinigung eines Arztes.

Bei einem riskanten Hobby verhält es sich ähnlich. Auch hier erfolgt zunächst eine genaue Prüfung. Eine Vorhersage, wie hoch der Risikoaufschlag ausfallen wird, ist nicht möglich.

Bevor Sie den Antrag endgültig abschließen, bekommen Sie von der Versicherung ein Schreiben mit den genauen Konditionen. Prüfen Sie den Preis und wenn er für Sie akzeptabel ist, unterschreiben Sie die Police.

Wenn Sie wissen, dass Sie eine oder mehrere Risikofragen mit ja beantworten müssen, haben Sie zwei Möglichkeiten, ein passendes Angebot zu finden. Sie müssen sich das Vorgehen genau überlegen, denn wenn Sie von einer Gesellschaft abgelehnt werden, kann es sein, dass auch andere Gesellschaft Ihnen einen Antrag verweigern.

Möglichkeit 1: Lassen Sie sich mehrere Angebote erstellen

Die meisten Interessenten werden wohl so vorgehen, dass sie sich von mehreren Gesellschaften gleichzeitig ein Angebot erstellen lassen. Sie können diese sogar unterschreiben, da Sie ein Kündigungsrecht von 30 Tagen haben. Wenn Sie also merken, dass ein anderes Angebot doch günstiger ist, widerrufen Sie einfach einen bereits geschlossenen Vertrag.

Was viele nicht wissen: Die Versicherungsgesellschaften arbeiten zusammen. Es gibt ein zentrales Verzeichnis, das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft, kurz HIS genannt. Dort werden Kunden verzeichnet, bei denen ein erhöhtes Risiko besteht oder die schon einmal von einer Gesellschaft abgelehnt wurde. Die Versicherungen wollen sich mit diesem Verzeichnis vor Kunden schützen, die ihnen hohe Kosten verursachen.

Stellen Sie als Risikopatient einen Antrag, kann es sein, dass dieser an das Verzeichnis gemeldet wird. Wollen Sie nun eine Versicherung bei einem anderen Anbieter abschließen, bekommt diese eine Warnung, dass Sie ein Risikopatient sind. Das muss noch keine Ablehnung zur Folge haben, es kann jedoch sein, dass Sie Fragen beantworten müssen, welche die Gesellschaft ohne diese Warnung nicht gestellt hätte.

Nicht alle Versicherungen melden an die HIS. Die oben genannten Gesellschaften arbeiten mit dem Verzeichnis nicht zusammen. Trotzdem werden die Daten für drei Jahre gespeichert. Schließen Sie also dort eine neue Versicherung ab, nutzen die Gesellschaften natürlich die bereits vorhandenen Unterlagen.

Möglichkeit 2: Anonym mehrere Anfragen durchführen lassen

Für diese Option benötigen Sie einen Versicherungsmakler, da Sie selbst keine anonyme Anfrage durchführen können. Ihr Makler schickt Ihre Daten an verschiedene Gesellschaften. Sie erhalten von jeder Versicherung ein Angebot und können diese vergleichen. Die Versicherung erfährt Ihren Namen nicht und es kann kein Eintrag in der HIS erfolgen.

Angebotene Zusatzleistungen

Die Leistung einer Risikolebensversicherung ist eigentlich klar: Sie zahlt beim Tod des Versicherten den Hinterbliebenen eine bestimmte Versicherungssumme aus. Trotzdem gibt es verschiedene Zusatzleistungen. Da diese immer mit höheren Kosten verbunden sind, lohnt es sich, einen genaueren Blick auf die möglichen Optionen zu werfen. Da die Versicherung oft viele Jahre bezahlt werden müssen, summieren sich sogar kleine Beträge zu einem stattlichen Vermögen.

Folgende Zusatzleistungen finden Sie in der Regel bei einer Risikolebensversicherung:

Eine Garantie für Nachversicherung: Eine Nachversicherung setzt normalerweise die erneute Gesundheitsprüfung voraus. Bei einer Nachversicherungsgarantie wird darauf verzichtet. Eine Nachversicherung hängt dabei immer mit einem bestimmten Ereignis zusammen. Solche Ereignisse können sein:

  • Eine Hochzeit
  • Kauf oder Bau eines Hauses
  • Geburt eines Kindes

Sie können dabei die Versicherungssumme meist nicht willkürlich erhöhen. Die Höhe der jeweiligen Nachversicherung ist im Vertrag festgelegt. Es kann sich dabei um einen bestimmten Betrag pro Ereignis handeln oder die Erhöhung ist auf einen maximalen Betrag begrenzt. Achten Sie bitte darauf, ob die Nachversicherung während des gesamten Versicherungszeitraums möglich ist. Einige Gesellschaften lassen diese Option nur bis zu einem gewissen Alter zu.

Eine Nachversicherung ist vor allem für junge Versicherte sinnvoll. Deshalb ist selbst bei günstigen Varianten diese Möglichkeit vorgesehen.

Teure Tarife bieten mehr Möglichkeiten. Die Gesellschaften bieten unterschiedliche Tarife an. Erst durch einen gründlichen Vergleich finden Sie den Anbieter mit den Optionen, die genau zu Ihren individuellen Umständen passt.

Regelmäßige Erhöhung der Versicherungssumme: Diese Dynamik genannte Anpassung soll die Inflation ausgleichen. Eine bestimmte Versicherungssumme hat nach 20 oder 30 Jahren eine deutlich geringere Kaufkraft. Sinnvoll ist das in den meisten Fällen nicht. Der Absicherungsbedarf nimmt mit den Jahren ohnehin ab.

Option auf Verlängerung: Falls Sie den Vertrag länger als vereinbart benötigen, können Sie diesen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung verlängern. Da sich niemals voraussagen lässt, wie sich Ihr Leben entwickelt, lässt sich auch keine konkrete Vorhersage machen, wie lange Sie die Absicherung benötigen. Besser und günstiger ist es jedoch, bei der Laufzeit großzügiger zu sein. Die Kündigung eines Vertrages ist unproblematisch und schnell erledigt.

Vorgezogene Todesfall-Leistungen: Diese Zusatzleistung widerspricht ein wenig dem Geist einer Risikolebensversicherung. Sollten Sie schwer krank werden und ist zu erwarten, dass Sie bald sterben, bekommen Sie schon einen Teil der Versicherung ausbezahlt. Diese Option gibt es in verschiedenen Ausführungen. Falls Sie pflegebedürftig werden oder ein Kind krank wird, können Sie auch einen Teil der Leistungen bekommen. Ob diese Leistung sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Schließlich soll mit der Versicherung Ihre Familie versorgt sein. Wenn schon ein Teil des Geldes zuvor ausbezahlt wurde, erhält diese entsprechend weniger.

Praxistipp: Erstellen Sie eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung. Damit entscheiden Sie wer Ihre Pflege übernehmen soll. Außerdem enthalten die Dokumente genaue Hinweise, wie zu Verfahren ist, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können.

So gehen Sie vor, wenn der Versicherungsfall eintritt

Der Tod eines geliebten Menschen ist immer schwer, selbst wenn sich das Ereignis schon längere Zeit angekündigt hat. Trotzdem müssen Sie baldmöglichst reagieren, um die Leistungen zeitnah zu bekommen.
Zunächst rufen Sie bei der Gesellschaft an und melden den Todesfall. Danach müssen Sie die Versicherungspolice zusammen mit der Sterbeurkunde einreichen. Diese Dokumente sind wichtig und dürfen auf keinen Fall auf dem Postweg verloren gehen. Schicken Sie sie deshalb per Einschreiben. Möglicherweise verlangt die Gesellschaft noch weitere Unterlagen, wie zum Beispiel ein Zeugnis des Arztes über die Todesursache.

Die Versicherungsgesellschaft überweist den Betrag letztlich auf das Konto des Bezugsberechtigten.

Wichtige Fragen – kurz beantwortet

Was ist eine Risikolebensversicherung?
Durch eine Risikolebensversicherung wird der Tod eines Familienmitglieds abgesichert. Die Hinterbliebenen bekommen durch die Versicherung eine finanzielle Entschädigung.
Was kostet eine Risikolebensversicherung?
Die Beiträge sind sehr unterschiedlich. Sie hängen von der Laufzeit des Vertrages, der Versicherungssumme und einer Reihe persönlicher Eigenschaften (Gesundheit, Hobbys, Beruf) ab. Eine Risikolebensversicherung mit einer Laufzeit von 10 Jahren gibt es schon ab ungefähr drei Euro im Monat.
Was ist der Unterschied zur Kapital-Lebensversicherung?
Die Risikolebensversicherung sichert nur den Todesfall ab. Stirbt der Versicherungsnehmer, bekommen die Hinterbliebenen den vereinbarten Geldbetrag. Bei der Kapitallebensversicherung findet zusätzlich noch eine Kapitalbildung statt. Erlebt der Versicherungsnehmer das Ende der Laufzeit, bekommt er das Kapital und zusätzlich den erwirtschafteten Überschuss ausbezahlt.
Was bedeuten Brutto- und Nettobeitrag?
Der Bruttobeitrag ist der maximale Versicherungsbeitrag. Im Gegensatz dazu ist der Nettobetrag der Betrag, den der Versicherungsnehmer tatsächlich zahlen muss.