Gefälligkeitsschäden in der Privathaftpflicht

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Wenn Sie Bekannten oder Verwandten beim Umzug helfen oder andere Hilfsdienste erweisen, ist dies eine Gefälligkeit. Da kann schon mal etwas kaputt gehen und es gibt es häufig Streit darüber, wer in solchen Fällen haftet.
  • Die Leistungen der meisten privaten Haftpflichtversicherungen umfassen einen Gefälligkeitsschaden.

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Ratgeber Gefälligkeitsschäden

Gefälligkeitsschäden meist leicht fahrlässig

Wenn jemand Sie um Hilfe bittet und Sie dabei einen Schaden verursachen, haften Sie nach geltendem Recht nur, wenn Sie grob fahrlässig handeln. Die meisten Gefälligkeitsschäden geschehen aber höchstens leicht fahrlässig.

Zum Beispiel, wenn Ihnen beim Umzug versehentlich ein Spiegel zu Boden fällt oder Sie beim Blumengießen für den Nachbarn eine Pfütze auf dem Parkett hinterlassen.

Bei leichter Fahrlässigkeit hat der Geschädigte jedoch normalerweise keinen Anspruch gegen Sie als Helfer und bleibt auf seinem Schaden sitzen.

Praxis-Tipp: Um in solchen Fällen Streit zu vermeiden, sollten Sie darauf achten, dass Ihre Privathaftpflicht auch Gefälligkeitsschäden reguliert.

Bestehende Haftpflicht um Gefälligkeitsschäden ergänzen

Falls Sie bereits eine Privathaftpflicht besitzen, schauen Sie in den Vertragsbedingungen nach. Ist keine kundenfreundliche Gefälligkeitsklausel vereinbart, nehmen Sie Kontakt mit ihrem Versicherer auf und bitten um Einschluss von Gefälligkeitsschäden oder wechseln Sie in einen leistungsstärkeren Tarif.

Warum ist eine Privathaftpflicht wichtig?

Eine private Haftpflichtversicherung ist existenziell wichtig. Die Privathaftpflicht springt ein, wenn Sie anderen Menschen unabsichtlich finanziellen oder gesundheitlichen Schaden zufügen. Zum Beispiel, wenn Sie als Radler einen Fußgänger anfahren oder mit dem Einkaufswagen ein vor dem Supermarkt abgestelltes Auto verkratzen.