Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflicht

  • Fügt Ihnen ein Dritter einen Schaden zu, hat aber keine Haftpflichtversicherung und ist selbst zahlungsunfähig, springt die Forderungsausfalldeckung ein.
  • Eine Ausfalldeckung ist in immer mehr Tarifen kostenfrei enthalten.

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Ratgeber Forderungsausfalldeckung

Eine Forderungsausfalldeckung springt für einen Ihnen zugefügten Schaden ein, der von einer Person verursacht wurde:

  • die den fälligen Schadensersatz nicht bezahlen kann
  • oder selbst keine Privathaftpflicht besitzt
  • und aufgrund der finanziellen Situation zahlungsunfähig ist.

Diese Zahlungsunfähigkeit muss aus einem rechtskräftig vollstreckbarem Urteil hervorgehen.

Allerdings bezahlen die Versicherungsgesellschaften erst ab einer bestimmten Schadensumme, in der Regel bewegt sich diese von 1.000 bis 5.000 Euro.

Praxis-Tipp: Prüfen Sie, ob Ihre Haftpflichtversicherung bereits eine Forderungsausfalldeckung enthält.

Wir empfehlen, die Forderungsausfalldeckung unbedingt in die Privathaftpflicht mit einzuschliessen.