Schadenfreiheitsklasse: Tabelle & Rückstufung

Aktualisiert: 23. September 2020 | Redaktion
Das Wichigste auf einen Blick

  • Die Schadenfreiheitsklasse (kurz SF-Klasse) beeinflusst stark die Höhe des Kfz-Versicherungsbeitrags.
  • Je höher die SF-Klasse ist, desto günstiger ist der Beitrag – bedingt durch spezielle Schadenfreiheitsrabatte (SF-Rabatte).

In unserem Ratgeber

Wo gibt es die Schadenfreiheitsklassen?

Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) gibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung sowie in der freiwillig abschließbaren Kfz-Vollkaskoversicherung.

Das hat einen ebenso einfachen wie guten Grund:

Hier kann jeder Autofahrer in den meisten Fällen beeinflussen, ob es zu einem Unfall mit seinem Pkw und/oder Fahrzeugen anderer Verkehrsteilnehmer kommt.

Wer achtsam fährt und keinen Schaden verursacht, wird durch das System der Schadenfreiheitsklassen mit sinkenden Versicherungsbeiträgen für seine vorsichtige Fahrweise belohnt.

In der Kfz-Teilkaskoversicherung werden dagegen keine SF-Klassen vergeben. Denn diese Versicherung deckt ausschließlich Risiken ab, die der Versicherungsnehmer nicht direkt selbst beeinflussen kann (wie zum Beispiel Autodiebstahl).

Was sind Schadenfreiheitsklassen?

Die Schadenfreiheitsklassen sind ein Berechnungssystem der Kfz-Versicherer in Deutschland. Schadenfreiheitsklassen stellen vereinfacht dar, wie lange jemand mit dem versicherten Fahrzeug schon unfallfrei (also ohne einen Versicherungsschaden verursacht zu haben) fährt.

SF-Klassen sind:

  • personengebunden (sie können unter bestimmten Umständen „vererbt“ werden)
  • fahrzeuggebunden (haben Sie zwei Fahrzeuge, hat jedes eigene SF-Klassen)

Die Schadenfreiheitsklassen-Tabelle startet im ersten Versicherungsjahr bei 0. Mit jedem neuen Jahr ohne Schaden werden Sie eine Stufe „besser“ beziehungsweise steigen eine Klasse auf.

Hinweis: Eine bessere SF-Klasse gibt es nur, wenn der Versicherungsschutz mindestens sechs Monate am Stück besteht. Daher kann es sein, dass dies im ersten, anteiligen Jahr noch nicht der Fall ist.

Wann das Ende der SF-Klassen erreicht ist, legt jeder Autoversicherer selbst fest. Meist ist bei SF-Klasse 35 Schluss.

Aktuell geht der Trend jedoch zu einer Ausweitung der Klassen. Einige Gesellschaften haben ihre Tabellen bereits bis zur SF-Klasse 50 erweitert.

Zusätzlich haben die allermeisten Versicherer zwei Sonderklassen:

1. Die Malus-Klasse (M) erhalten Kunden, die schon früh in der Versicherungszeit einen oder sogar mehrere Schäden hatten.

2. Die Klasse ½ erhalten Fahranfänger beziehungsweise Erstversicherungskunden, die bereits Fahrpraxis nachweisen können.

Tabelle mit Schadenfreiheitsrabatt

Mit dem Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) sind die Prozente auf den Versicherungsbeitrag gemeint, die Sie als Kunde für Ihre derzeitige SF-Klasse bekommen.

Ihre Versicherungsgesellschaft hat jeder SF-Klasse einen bestimmten SF-Rabatt zugeordnet. Dabei kann es vorkommen, dass der gleiche Rabatt für mehrere SF-Klassenstufen gilt.

Am Anfang sind die „Rabattsprünge“, die Sie pro schadenfreiem Jahr machen, groß. Je höher Sie in der SF-Klassentabelle kommen, desto kleiner werden die „Sprünge“.

Ausgegangen wird immer von einem Beitrag mit 100%. Diesen zahlen Sie im ersten Versicherungsjahr in der Kfz-Haftpflicht mit der SF-Klasse 0. Danach sinkt der Beitragssatz, Ihr SF-Rabatt wird also größer.

Jeder Kfz-Versicherer hat eigene Schadenfreiheitsklassen-Tabellen!

Anhand der Rabattstaffel der HUK-Coburg verdeutlicht sich beispielhaft das Rabattsystem:

SF-KlasseBeitragssatz (Rabatt) HaftpflichtBeitragssatz (Rabatt) Vollkasko
5016% (Rabatt 84%)16% (Rabatt 84%)
4018% (Rabatt 82%)19% (Rabatt 81%)
3022% (Rabatt 78%)21% (Rabatt 79%)
2524% (Rabatt 76%)23% (Rabatt 77%)
2027% (Rabatt 73%)26% (Rabatt 74%)
1531% (Rabatt 69%)29% (Rabatt 71%)
1037% (Rabatt 63%)33% (Rabatt 67%)
546% (Rabatt 54%)39% (Rabatt 61%)
449% (Rabatt 51%)41% (Rabatt 59%)
352% (Rabatt 48%)43% (Rabatt 57%)
256% (Rabatt 44%)45% (Rabatt 55%)
160% (Rabatt 40%)50% (Rabatt 50%)
1/275% (Rabatt 35%)55% (Rabatt 45%)
0100% (kein Rabatt)60% (Rabatt 40%)

Beispiel:
Für den Versicherungsschutz Ihres Pkw verlangt Ihr Kfz-Versicherer in der Haftpflicht nach dem vollen Beitragssatz von 100% im Jahr einen Beitrag von 500 Euro.
Da Sie jedoch einige Jahre unfallfrei versichert sind, haben Sie inzwischen die SF-Klasse 5 mit einem Beitragssatz von 46% (Rabatt 54%) erreicht.
Sie zahlen effektiv also nur 46% von 500 Euro. Das ergibt 230 Euro.

Wechseln Sie die Kfz-Versicherung, wandern Ihre SF-Klassen beziehungsweise die SF-Klassen des Fahrzeugs mit zur neuen Gesellschaft.

Lediglich etwaige Sondereinstufungen, die Sie bisher hatten,  werden dann eventuell nicht berücksichtigt.

Wichtig: Sie behalten zwar Ihre SF-Klasse. Der damit verbundene SF-Rabatt kann bei dem neuen Kfz-Versicherer aber ein anderer sein. Das kann entweder zu Ihrem Vorteil (bei höherem Rabatt als bisher) oder zum Nachteil (niedriger Rabatt als bisher) sein.

Was passiert bei einer Vertragsunterbrechung?
Haben Sie einige Zeit kein Fahrzeug auf sich versichert, bezeichnet man dies als Vertragsunterbrechung. Schließen Sie wieder eine Kfz-Versicherung ab (es ist unerheblich, ob bei der vorherigen oder einer anderen Gesellschaft), werden Ihre „ruhenden“ SF-Klassen wieder reaktiviert.

Problemlos ist dies bei einer Vertragsunterbrechung von sieben bis zehn Jahren möglich.

Bei einer längeren Versicherungsunterbrechung stufen Sie einige Versicherer zurück oder behandeln Sie sogar wieder wie einen Fahranfänger.

Andere Unternehmen, unter anderen WGV und Debeka, sind da deutlich kulanter und nutzen auch dann noch die „alte“ SF-Klasse unbegrenzt weiter. Vorausgesetzt, Sie bringen einen entsprechenden Nachweis bei (zum Beispiel die letzte Beitragsrechnung vor der Versicherungspause).

Es lohnt sich, bei einer erneuten Kfz-Versicherung auf die Einstufung zu achten!

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Rückstufung nach einem Schaden

Die positiven Seiten der SF-Klassen haben wir Ihnen bereits genannt. Doch es gibt auch eine Kehrseite – im Schadensfall.

Melden Sie Ihrer Kfz-Versicherung einen Haftpflicht- und/oder Vollkaskoschaden, übernimmt der Versicherer zwar den Fall und entschädigt alle Betroffenen.

Im darauffolgenden Versicherungsjahr stuft die Gesellschaft Sie dafür jedoch in Ihren SF-Klassen zurück.

Die Höhe des Schadens ist für die Rückstufung egal. Es zählt nur die Anzahl der Schäden pro Jahr. Maßgeblich ist dabei das Datum der Schadensmeldung, nicht der Abschluss des Versicherungsfalls.

Jeder Kfz-Versicherer hat eigene Rückstufungstabellen!

Die Rückstufungstabellen sind den allgemeinen Versicherungsbedingungen angehängt. Wie eine solche Tabelle aussieht und wie weit wegen eines Schadens zurückgestuft wird, zeigen wir Ihnen exemplarisch in Ausschnitten für den Bereich Kfz-Haftpflicht am Beispiel der HUK-Coburg.

SF-KlasseBeitragssatzRückstufung 1. SchadenRückstufung ab 2. Schaden
5016%SF 31 (21%)SF 12 (34%)
4018%SF 21 (26%)SF 8 (40%)
3022%SF 16 (30%)SF 5 (46%)
2027%SF 10 (37%)SF 2 (56%)
1531%SF 7 (42%)SF 1 (60%)
1037%SF 4 (49%)SF ½ (75%)
546%SF 1 (60%)SF 0 (100%)
160%SF ½ (75%)SF M (120%)

Wie kannn ich eine Rückstufung verhindern?

Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Rückstufung wegen eines Schadens zu verhindern.

1. Schadenrückkauf:
Sie können Ihrer Versicherung die entstandenen Kosten erstatten. Durch diesem Schadenrückkauf ist es praktisch so, als hätte es den Schadensfall nie gegeben.

Ihre Schadenfreiheitsklasse bleibt erhalten. Sie steigt sogar im nächsten Versicherungsjahr ganz normal um eine Stufe.

Für die Entscheidung für oder gegen einen Rückkauf haben Sie mindestens sechs Monate Zeit. Die Frist beginnt, wenn der Versicherer Ihnen die Schadenabschlussmeldung schickt.

Nützlich: Zu Ihrer Hilfe stellt die Versicherung in dieser Abschlussmeldung die Beitragsentwicklung Ihres Vertrages mit und ohne Rückstufung gegenüber – und spricht sogar eine Empfehlung aus, ob sich ein Schadenrückkauf längerfristig für Sie lohnt.

2. Rabattschutz:
Wenn Sie einen Tarif mit Rabattschutz besitzen, haben Sie nach einem Schaden Glück im Unglück. Mit dem Rabattschutz haben Sie nämlich mindestens einen Schaden pro Versicherungsjahr „frei“.

Auch dann reguliert die Versicherung den Schaden, an Ihrem SF-Rabatt ändert sich aber nichts.

Erst, wenn Sie zu einem anderen Kfz-Versicherer wechseln sollten, holt Sie der Schaden der Vergangenheit ein. Denn ein Rabattschutz ist nicht auf einen neuen Versicherer übertragbar. Dort wird Ihr Versicherungsbeitrag mit Schaden berechnet. Die Rückstufung wird also nachträglich vorgenommen.