Lebensversicherung für Kinder sinnvoll? Nein!

Aktualisiert: 08. Mai 2017 | Redaktion
Die Eltern meinen es gut, wenn Sie für ihre Kinder eine kapitalbildende Renten- oder Lebensversicherung abschließen. Doch diese Produkte namens „Junior Edition“, „Känguru“ oder „Biene Maja“ sind alles andere als vorteilhaft.

Die Kleinen sollen rechtzeitig für das Alter abgesichert werden. Falls sie früher schon Geld brauchen (etwa für die Ausbildung, eine eigene Wohnung oder ein Auto) können sie die benötigte Summe aus der Lebensversicherung problemlos entnehmen. So der Plan, die Realität sieht leider anders aus.

Probleme über Probleme

Die Vertragslaufzeit ist unverhältnismäßig lang (40 bis 60 Jahre).

  • Langzeitverträge sind meist mit hohen Provisionen belastet, so dass schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen. Einige Versicherer beschränken die Provision zwar auf 35 Jahre, aber das ist immer noch eine ordentliche Zeitspanne. Selbst bei moderaten Vermittlungsgebühren bedarf es mehrerer Jahre, bis die Anleger Gewinne erzielen. Schwarze Schafe beziehen die Provision hinter dem Rücken der Sparer über die vertraglich festgelegte Zeit hinaus.
  • Die Kinder könnten das Angesparte schon früher benötigen. Viele der Begünstigten stehen zudem vor der Entscheidung, die Versicherung selbst weiter zu führen. So manche können sich das nicht leisten oder sie haben schlicht und einfach keine Lust dazu. Bei einer vorzeitigen Vertragskündigung, etwa nach 20 Jahren, sieht der Betrag aufgrund der Gebühren bescheiden aus. Oft ist er geringer als die eingezahlten Beiträge.
  • Der Zinseszinseffekt – der attraktive Aspekt langfristiger Kapitalanlagen – fällt innerhalb der ersten Jahre wegen der Provision weg.

Wege aus der Falle der Kleinkind-Policen

Als erstes gilt, von unrealistischen Modellrechnungen Abstand zu nehmen: So manche Versicherer sowie Vermittler wollen ihren Kunden weismachen, sie würden knapp 40 Jahre lang fünf bis sechs Prozent Renditen mit ihren Investments erwirtschaften. Dazu fehlen bei den meisten Beispielrechnungen die Abschläge und die Provisionen.

Ist der Vertrag jedoch schon unterzeichnet, kann die Lebensversicherung innerhalb von vier Wochen widerrufen werden. Selbst wenn diese Frist verstrichen ist, raten Verbraucherzentralen zur Kündigung der Lebensversicherung. Die Verluste der ersten Beitragsjahre sind immer noch das kleinere Übel.

Praxis-Tipp: Unter Umständen führt auch ein Weg ohne Einbußen aus der Falle: Müsste die Versicherung beim Ableben des versicherten Kindes eine Todesfallsumme von mehr als 8.000 Euro auszahlen, bedarf es nach § 159 des Versicherungsvertragsgesetzes eines Ergänzungspflegers, der an Stelle des Kindes dem Vertragsabschluss zustimmt. Ist dies nicht der Fall, so ist der Vertrag ungültig. Eltern können dann ihren Versicherer auffordern, alle Beiträge zu erstatten und 4 Prozent Zinsen zu zahlen.

Ist die Situation jedoch unklar, empfiehlt es sich, die Zahlungen einzustellen. Im Anschluss können Versicherungsnehmer mit Hilfe von Fachexperten die weitere Vorgehensweise abklären. Möglicherweise liegt Falschberatung vor, ein Grund den Vertrag anzufechten. Kompetente Ansprechpartner für diese Angelegenheiten wären Rechtsanwälte, die Mitarbeiter der Verbraucherzentralen, der Ombudsmann für Versicherungen und der Bund der Versicherten.