Mit Schwerbehinderung in die GKV

Aktualisiert: 01. März 2019 | Redaktion
Innerhalb von 3 Monaten können Sie nach Feststellung Ihrer Schwerbehinderung freiwillig einer gesetzlichen Krankenkasse beitreten, sofern Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht gesetzlich versichert sind.

Voraussetzung ist, dass Sie selbst, ein Elternteil oder Ihr Ehe- oder Lebenspartner in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre lang gesetzlich krankenversichert waren – es sei denn, sie konnten diese Voraussetzung aufgrund ihrer Behinderung nicht erfüllen.

Die Krankenkasse hat jedoch das Recht, den freiwilligen Beitritt für Schwerbehinderte per Satzung auf ein bestimmtes Höchstalter zu beschränken.

Praxis-Tipp: Die gesetzliche Krankenkasse, in die Sie eintreten möchten, darf die Aufnahme nicht davon abhängig machen, dass Sie ein Gesundheitszeugnis vorlegen. Bestehende Vorerkrankungen darf die Kasse nicht vom Versicherungsschutz ausschließen. Ihr Anspruch auf Leistungen besteht sofort ab dem Zeitpunkt Ihres Beitritts.

Familienversicherung auch über die Altersgrenze hinaus

Wenn Sie als behinderter Mensch Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, dürfen Sie ohne Altersgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung Ihrer Eltern familienversichert bleiben, ohne dass die Eltern dafür einen Mehrbeitrag zahlen müssen.

Voraussetzung für die Familienversicherung ohne Altersbeschränkung ist allerdings, dass Ihre Schwerbehinderung schon bestand, bevor Sie die für Gesunde in der Familienversicherung geltende Altersgrenze erreicht haben (23 Jahre bzw. 25 Jahre, falls Sie noch in Ausbildung sind).

Wenn Sie in einer anerkannten Werkstatt für Behinderte tätig sind oder in Heimarbeit für eine solche Werkstatt arbeiten, sind Sie unabhängig von der Höhe Ihrer Entlohnung pflichtversichert in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung.

Weniger Zuzahlung für chronisch Kranke

In der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie Eigenanteile und Zuzahlungen aus eigener Tasche übernehmen (Medikamente, Heilmittel, Klinikkosten). Wenn Sie chronisch krank sind, brauchen Sie sich nur mit maximal 1 Prozent Ihres Haushaltseinkommens an Ihren Gesundheitskosten beteiligen.

Als behinderter Mensch können Sie diese Chronikerregelung in Anspruch nehmen, sofern Sie zu mindestens 60 Prozent schwerbehindert oder erwerbsgemindert sind und wegen Ihrer Erkrankung regelmäßige Behandlung brauchen.

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