- In einem Beschäftigungsverhältnis profitieren Sie als Privatversicherter von einem steuerfreien Zuschuss Ihres Arbeitgebers.
- Der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung wurde zum 01. Januar 2020 erhöht. Er beträgt demnach 367,97 Euro.
- In der Versicherung können auch Familienangehörige aufgenommen werden. Die Bedingung ist, dass die kostenlose Familienversicherung für sie in der gesetzlichen Krankenversicherung gegriffen hätte.
- Der Arbeitgeberzuschuss wird unabhängig einer Selbstbeteiligung und von Beitragsrückerstattungen gezahlt.
Die beste Vorgehensweise
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über die Höhe Ihres PKV-Beitrags. Diesen weisen Sie durch die Bescheinigung Ihrer Versicherung nach.
- Stellen Sie sicher, dass Ihr Arbeitgeber über eine Elternzeit Ihres Partners Bescheid weiß und hier den AG-Zuschuss für Ihren Partner und Ihr Kind anpassen kann.
- Bedenken Sie: Der AG-Zuschuss ändert sich nicht, wenn Sie eine hohe Selbstbeteiligung vereinbaren.
In unserem Ratgeber
- Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss?
- Wann können Familienangehörige von einem Zuschuss profitieren?
- Welche Regelung gilt für Teilzeitbeschäftigte?
- Wann bekommt ein Arbeitnehmer den vollen Beitragszuschuss?
- Zahlt der Arbeitgeber auch einen Zuschuss zur Pflegeversicherung?
- Wichtige Fragen – kurz beantwortet
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss?
Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung fußt auf § 257 SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch). Wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen und privat kranken- und pflegeversichert sind, bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss.
Ihr Arbeitgeber zahlt 50 Prozent Ihres Versicherungsbeitrages bis zum gesetzlich festgelegten Höchstsatz. In 2020 beträgt der steuerfreie Höchstbetrag monatlich 367,97 Euro. Zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen freiwillig einen höheren Beitrag, müssen Sie auf den erhöhten Betrag Lohnsteuer zahlen.
Schließen Sie Zusatzversicherungen ab – z.B. eine Zahnzusatzversicherung – ist Ihr Arbeitgeber nicht gesetzlich dazu verpflichtet, den Zuschuss zu erhöhen.
Wann können Familienangehörige von einem Zuschuss profitieren?
Für die Bezuschussung des Versicherungsschutzes von Familienangehörigen in der privaten Krankenversicherung hängt die Zahlung von der Behandlung in der gesetzlichen Krankenversicherung ab.
Zunächst müssen die Familienangehörigen auch privat versichert sein damit der Zuschuss in Anspruch genommen werden kann. Wäre der Ehegatte aber in Falle einer GKV kostenlos mitversichert, so wird der AG-Zuschuss zur PKV angepasst. Da der steuerfreie Höchstbetrag von 367,97 Euro aber bestehen bleibt, profitieren von dieser Regelung nur die Versicherten, deren Zuschuss noch nicht voll ausgeschöpft ist.
Befinden Sie sich in Elternzeit, ist der Arbeitgeber nicht zur Zahlung eines Zuschusses verpflichtet. Allerdings ist es empfehlenswert zu prüfen, ob bei einem Wegfall der Bezuschussung durch Elternzeit der AG-Zuschuss zur PKV des Partners angepasst werden kann.
Welche Regelung gilt für Teilzeitbeschäftigte?
Der AG-Zuschuss zur privaten Krankenversicherung ist abhängig von der Beitragsbemessungsgrenze von 4.687,50 Euro. Arbeiten Sie auf Teilzeitbasis und liegt das Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze, wird der Zuschuss entsprechend Ihrem Gehalt berechnet. Ihr Arbeitgeber muss nicht mehr zu Ihrer PKV beisteuern als er bei gleichem Teilzeitgehalt über den AG-Anteil für einen Arbeitnehmer mit GKV zahlen müsste.
Wann bekommt ein Arbeitnehmer den vollen Beitragszuschuss?
Um den vollen AG-Zuschuss zu erhalten, müssen Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber die Beitragszahlungen nachweisen. Zu diesem Zweck legen Sie Ihrem Arbeitgeber die Bescheinigung vor, die Ihre Krankenversicherung Ihnen ausstellt. Hierdurch wird der Arbeitgeber darüber informiert, dass Sie berechtigt sind, den Beitrag zu erhalten.
Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung wirkt sich auf die Höhe des AG-Zuschusses nicht zwingend aus.
Zahlt der Arbeitgeber Ihnen einen höheren Betrag, geschieht dies auf freiwilliger Basis. Das Finanzamt sieht hierin einen geldwerten Vorteil. Für Sie bedeutet dies, das Sie mehr Lohnsteuer zahlen müssen.
Die Höhe des Zuschusses wird nicht dadurch beeinflusst, dass Ihre Versicherung Ihnen Beiträge zurückerstattet. Achten Sie daher auf Verträge, die hohe Beitragsrückerstattungen vorsehen.
Beziehen Sie Lohnersatzleistungen – z.B. Mutterschaftsgeld oder Krankentagegeld – erhalten Sie keinen Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber.
Zahlt der Arbeitgeber auch einen Zuschuss zur Pflegeversicherung?
Eine private Krankenversicherung kann nur in Zusammenhang mit einer privaten Pflegeversicherung abgeschlossen werden. Diese ist vergleichbar mit der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber zahlt auch zur Pflegeversicherung einen Zuschuss. Der Anteil beträgt im Jahr 2020 monatlich 71,48 Euro.