Vorfälligkeitsentschädigung

Aktualisiert: 14. Dezember 2019 | Redaktion
Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kündigen Sie einen Kredit vor dem Ende der Laufzeit verlangen die meisten Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung.
  • Bei Ratenkrediten ist seit dem 11. Juni 2010 maximal ein Prozent der restlichen Schuld möglich. Ob sich eine Umschuldung lohnt, muss geprüft werden.
  • Bei Baukrediten gibt es diese Höchstgrenze nicht. Deshalb sind Entschädigungen in Höhe von mehreren Tausend Euro möglich. Dies ergibt sich auch aus der hohen Kreditsumme.
  • Nach zehn Jahren ist die Kündigung von Baufinanzierungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

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In unserem Ratgeber

Der Grund für Vorfälligkeitsentschädigungen

Kredite sind für Banken ein einträgliches Geschäft. Sie verleihen dem Kunden Geld, dieser bezahlt die Summe in Raten zusammen mit einem vorher festgelegten Zins zurück. Kündigen Sie nun den Kredit geht der Bank ein Teil der Einnahmen, mit denen sie schon fest gerechnet hat, verloren.

Durch Ihre Unterschrift sind Sie vertraglich an das Kreditinstitut gebunden. Damit der Bank kein Nachteil entsteht, gibt es die Vorfälligkeitsentschädigung. Dadurch bekommt das Institut einen Ausgleich für den Gewinn, der ihr durch die Kündigung entgeht.

Nicht immer ist eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig

In manchen Fällen ist keine Vorfälligkeitsentschädigung notwendig. Unter anderem können das Fehler beim Vertrag sein.

Oft kommt es vor, dass Ihnen das Institut kündigt, weil Sie die Raten nicht rechtzeitig bezahlt haben (BGH, Urteil vom 19. Januar 2016, Az. XI ZR 103/15). Wird Ihnen der Kreditvertrag gekündigt, bezahlen Sie natürlich ebenfalls keine Entschädigung.

Die Bank muss Sie über das Widerrufsrecht aufklären. Ist dieser Widerruf fehlerhaft, können Sie den Vertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen.

Ein Cent Münze für Vorfälligkeitsentschädigung

Ist das bei Ihrem Vertrag der Fall, können Sie jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Das ist nicht nur in den ersten Monaten, sondern während der gesamten Laufzeit möglich. Vor allem bei Baukrediten ist das interessant.

Entdecken Sie einen Fehler in der Widerrufsbelehrung, ist ein Rücktritt ohne Kosten jederzeit möglich. Dadurch ersparen Sie sich mehrere tausend Euro.

Verträge mit einer variablen Verzinsung haben ein gesetzliches Widerspruchsrecht. Diesen Vertrag können Sie laut BGB ((§ 489 Abs. 2 BGB) mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Die meisten Verträge werden allerdings mit einem festen Zins abgeschlossen. Bei diesen Krediten gibt es keine gesetzliche Kündigungsfrist.

Praxis-Tipp: Bei einem Kreditvertrag von mehr als zehn Jahren können Sie nach zehn Jahren und sechs Monaten kündigen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird in diesem Fall nicht fällig.

Vorfälligkeitsentschädigung bei Ratenkrediten

Bei Ratenkrediten hat der Kreditgeber ein höheres Risiko, da das Darlehen nicht durch eine Grundschuld abgesichert ist. Autokredite sind dabei den Ratenkrediten gleichgestellt, obwohl hier das Risiko geringer ist, da die Bank normalerweise das Fahrzeug als Sicherheit bekommt.

Die Vorfälligkeitsentschädigung bei Ratenkrediten richtet sich nach dem Unterzeichnungsdatum. Wurde der Vertrag nach dem 10. Juni 2010 unterschrieben, tritt die EU-Verbraucherrichtlinie in Kraft. Für die wenigen Verträge, die aus der Zeit davor stammen, gilt dies noch nicht.

Für Ratenkredite, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, gilt folgendes:
Die Vorfälligkeitsentschädigung darf höchstens ein Prozent von der Restschuld betragen (§ 502 Abs. 1 BGB), wenn die Restlaufzeit noch mehr als 12 Monate beträgt.

Das ist verbraucherfreundlich, denn der Zinssatz des Kredites liegt sicherlich darüber. Sie können durch eine vorzeitige Rückzahlung Geld sparen. Beträgt die Restlaufzeit unter zwölf Monate, dann stehen der Bank nur noch 0,5 Prozent an Entschädigung zu.

Praxis-Tipp: Aufgrund der niedrigen Vorfälligkeitsentschädigungen lohnt sich eine Umschuldung oft, wenn das Zinsniveau, wie derzeit, sehr niedrig ist.

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Wurde Ihr Ratenkredit vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen, gilt diese Regelung nicht. Hier richtet sich die Vorfälligkeitsentschädigung nach dem Kreditvertrag. Davon dürften aber nur noch wenige Verbraucher betroffen sein.

Wichtiger Hinweis: Laut eines Gerichtsurteils (BGH, Urteil vom 16. Februar 2016, Az. XI ZR 96/15) ist es nicht zulässig, dass die Bank eine Bearbeitungsgebühr als Vorfälligkeitsentschädigung verlangt.

Das genannte Urteil bezieht sich auf einen Darlehensvertrag der KfW zur Wohnraumförderung. In diesem war eine Gebühr von 4 Prozent des Darlehensbetrags vorgesehen. Dadurch sei der Kunde benachteiligt, da die Vorfälligkeitsentschädigung günstiger sei.

Vorfälligkeitsentschädigung bei Baufinanzierungen

Die Vorfälligkeitsentschädigung sieht bei Immobilien anders aus, da diese durch ein Grundpfandrecht abgesichert sind. Ob die Berechnung der Bank richtig oder falsch ist, kann ein Laie schwer feststellen. Besser ist es, sich an einen Fachmann zu wenden.

Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht so streng geregelt wie bei einem Ratenkredit. Trotzdem hat der Bundesgerichtshof einige Regelungen erlassen, wie Banken den Betrag berechnen können.

Zunächst gibt es zwei Arten, die Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen:

    1. Die Aktiv-Aktiv-Methode

Sie geht davon aus, dass die Bank das Geld des Kunden an einen anderen Kunden weiterverleiht. Kündigen Sie den Vertrag vorzeitig, bekommt die Bank weniger Geld, da der neue Kreditnehmer nicht so viele Zinsen bezahlt.

    2. Die Aktiv-Passiv-Methode

Sie ist gebräuchlicher. In ihrem Fall geht die Bank davon aus, dass die Bank Wertpapiere kauft. Damit will sie den entstandenen Zinsverlust ausgleichen. Diese Methode benutzen auch die verschiedenen Rechner für die Vorfälligkeitsentschädigung im Internet.

Bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung muss die Bank Sondertilgungsmöglichkeiten berücksichtigen. Sind diese im Vertrag festgelegt, würde das den Kreditbetrag reduzieren. Dadurch wären auch die Kreditzinsen zurückgegangen und die Bank würde bei einer Kündigung einen geringeren Verlust haben.

Dies geht auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2016 zurück. Eine Sparkasse hatte bei ihrem Darlehensvertrag das Sondertilgungsrecht bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung laut Vertrag nicht in die Berechnung mit einbezogen (Urteil vom 19. Januar 2016, Az. VI ZR 388/14).

Nach der Aktiv-Passiv-Methode legt die Bank das Geld des Kunden in Wertpapiere an. Die Vorfälligkeitsentschädigung hängt von den Zinsen ab, welche das Kreditinstitut bekommt. Sind diese sehr niedrig, steigt die Entschädigung.

Miniaturhaus auf Taschenrechner für Berechnung Vorfälligkeitsentschädigung

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 7. November 2000 (Az. XI ZR 27/00) entschieden, dass die Hypothekenpfandbriefe als Berechnungsgrundlage für die Zinsen dienen sollen. Damit will der Bundesgerichtshof verhindern, dass die Banken die Zinsen zu niedrig ansehen. Der Wiederanlagegewinn muss nach einem gestaffelten Zinssatz berechnet werden. Keinesfalls darf der Zinssatz des Darlehens als Berechnungsgrundlage dienen.

Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung beginnt mit dem Tag, an dem die Bank das Geld tatsächlich zurückerhält. Der Zeitpunkt der Kündigung spielt also keine Rolle. Diese Regelung führt manchmal zu Problemen: Die Berechnung kann natürlich nur am Tag der Kündigung erfolgen. Aus diesem Grund nimmt sie das Zinsniveau der Kündigung als Berechnungsgrundlage.

Das Zinsniveau kann sich zwischen Kündigung und Rückzahlung ändern. Sind also die Zinsen in der Zwischenzeit gestiegen, muss die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung reduzieren.

Die Höhe der Zinsen hängt von Ihrer Bonität ab. Bewertet die Bank Ihre Bonität mit gut, bekommen Sie einen günstigeren Zinssatz. Bei einer vorläufigen Rückzahlung hat die Bank kein Risiko mehr. Der Zuschlag für eine schlechtere Bonität entfällt also.

Das ersparte Darlehensrisiko reduziert die Vorfälligkeitsentschädigung. Dafür gibt es jedoch keine Richtlinien. Der Risikoanteil kann zwischen 0,01 und 0,1 Prozent im Jahr betragen.

Positiv bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung wirken sich die ersparten Verwaltungskosten aus. Nach der Rückzahlung des Kredits entfällt für das Institut dieser Aufwand. Es fallen weder Buchungen an noch müssen Kontoauszüge erstellt werden. Auch hier gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Die meisten Banken gehen von der Restlaufzeit des Kredits aus. Sie legen pro Jahr einen Betrag fest, der zwischen 100 und 150 Euro liegt.

Kleingeld für Vorfälligkeitsentschädigung

Bei Ratenkrediten gibt es keine Bearbeitungsgebühr. Bei Immobilienkrediten ist das nicht der Fall. Eine gesetzliche Richtlinie gibt es nicht. Kreditinstitute lassen sich den Verwaltungsaufwand mit bis zu 300 Euro bezahlen.

Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist kompliziert und für den Kunden kaum nachvollziehbar. Wenn Sie sicher sein wollen, dass die Bank bei der Berechnung keinen Fehler gemacht hat, lassen Sie sich am besten von einem Fachmann beraten.

2013 nahm die Verbraucherzentrale in Bremen die Vorfälligkeitsentschädigungen unter die Lupe. Sie stellte fest, dass diese in vielen Fällen zu hoch waren.

Wichtige Fragen – kurz beantwortet

Wird die Vorfälligkeitsentschädigung in jedem Fall fällig?
Für die Vorfälligkeitsregelung gibt es keine genauen festgelegten Richtlinien. Allerdings bestehen eine Reihe von Gerichtsurteilen, an die sich die meisten Kreditgeber halten. Nach zehn Jahren ist eine Kündigung möglich, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen ist. Falls die Bank kündigt, fällt ebenso keine Entschädigung an.
Ist es möglich, einen Kredit vorzeitig aufzulösen?
Ist die Widerrufsbelehrung im Vertrag falsch, können Sie den Vertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung widerrufen. Lösen Sie einen korrekten Vertrag auf, müssen Sie meist eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.
Kann ich meinen Kredit nach zehn Jahren kündigen?
Sie können einen Kredit nach zehn Jahren kündigen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nach dieser Zeit nicht mehr an. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie den Kredit vollständig oder nur teilweise den Kredit ablösen.

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