Kredit mit Bürgen beantragen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ein Bürge steigert Ihre Chancen auf die Genehmigung eines Kredits.
  • Der Bürge tritt dann an die Stelle des Kreditnehmers, wenn dieser den Kredit nicht an die Bank zurückzahlen kann.
  • Während ein zweiter Kreditnehmer auch von der Kreditsumme profitiert, trägt ein Bürge lediglich das Risiko.
  • Der Bürge haftet für die im Bürgschaftsvertrag festgelegte Summe, meistens jedoch für die Höhe des Kreditbetrags.

Die beste Vorgehensweise

  • Prüfen Sie die von Ihnen benötigte Kredithöhe. Können Sie sich den Betrag auch ohne einen Bürgen leisten?
  • Achten Sie darauf, dass Sie beim Abschluss eines Kredits mit Bürgen nicht nur Ihren Kreditvertrag, sondern auch einen Bürgschaftsvertrag benötigen.

Wie funktioniert der Kredit mit Bürgen?

Ein Kredit kann über eine Bürgschaft abgesichert werden. Zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber herrscht dabei ein herkömmlicher Kreditvertrag. Zusätzlich schließt allerdings der Bürge einen Bürgschaftsvertrag mit der Bank ab.

Insgesamt sind also nicht zwei, sondern drei Parteien an diesem Geschäft beteiligt, wobei der Bürge nicht von der Kreditsumme profitiert.

In seinem Vertrag bestätigt der Bürge lediglich, die Tilgungszahlungen zu übernehmen, sollte der ursprüngliche Kreditnehmer dies nicht mehr tun können. Für die Bank entsteht so eine zusätzliche Sicherheit.

Praxis-Tipp: Je mehr Sicherheit ein Kreditnehmer bieten kann, desto besser werden die Konditionen der Bank.

Eine Bürgschaft wird bei der Bank als Sicherheit anerkannt. Durch sie ist es möglich, auch bei geringerer Bonität etc. hohe Kreditbeträge oder niedrigere Zinsen genehmigt zu bekommen.

In unserem Ratgeber

Wann brauche ich einen Bürgen für meinen Kredit?

Sie möchten einen Kredit aufnehmen, allerdings steht es um Ihre eigene Bonität nicht so gut? Dann kann Ihnen eine Bürgschaft hier trotzdem die Kreditgenehmigung ermöglichen.

Student informiert sich an Laptop über Kredit mit Bürgen

Selbstständige, Studenten & Rentner haben oft Probleme, Kredite aufgrund ihrer finanziellen Lage genehmigt zu bekommen. Oft ist auch hier unzureichende Bonität, z. B. durch ein geringes oder unregelmäßiges Einkommen der Auslöser. Auch hier kann eine Bürgschaft helfen.

Des Weiteren stellt ein Bürge eine Sicherheit für die Bank dar, wenn sonst keine Sicherheiten vorhanden sind. Sollten Sie also keine Ersparnisse, Immobilien, etc. haben, können Sie hier profitieren.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kredit mit Bürgen und einem Kredit mit zweitem Kreditnehmer?

Ein anderer Weg der Bank, zusätzliche Sicherheit zu bieten, ist den Kreditvertrag zusammen mit einem zweiten Kreditnehmer zu unterzeichnen. Diese Möglichkeit wird oft mit einer Bürgschaft verwechselt.

Der größte Unterschied besteht allerdings darin, dass der Bürge nicht von der Kreditsumme profitiert, während das ein zweiter Kreditnehmer sehr wohl tut. Diese Möglichkeit wird häufig von Paaren für die Baufinanzierung genutzt.

Hierbei werden die Bonität, Einkommen, Ersparnisse etc. beider Kreditnehmer berücksichtigt. Durch die doppelte Sicherheit ist es möglich, höhere Kreditsummen zu erhalten.

Wer kann für einen Kredit bürgen?

Bürge kann jeder werden. Sinn macht es allerdings nur, wenn es um die Kreditwürdigkeit des Bürgen besser bestellt ist, als um die des eigentlichen Kreditnehmers. Denn nur dann macht die Bürgschaft auch Sinn. Ein Bürge kann z. B. ein Verwandter oder Bekannter sein.

Praxis-Tipp: Sollte Ihnen Ihr Bürge nahestehen, dann bedenken Sie, dass die Verpflichtung durch eine Bürgschaft die Beziehung belasten kann.

Auch wenn der Bürge zunächst nichts zahlen muss, kann das Risiko bereits Stress auslösen und sich negativ auf die Beziehung zum Kreditnehmer auswirken.

Voraussetzungen für die Bürgen

Der Bürge haftet letztendlich für die Verbindlichkeiten eines anderen. Daher muss auch er gewisse Voraussetzungen erfüllen, um zu beweisen, dass er der finanziellen Verantwortung im Notfall gewachsen ist.

Der Bürge muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Volljährigkeit
  2. Wohnsitz in Deutschland
  3. Regelmäßiges Einkommen
  4. Gute Bonität

Die Voraussetzungen für eine Bürgschaft ähneln den Voraussetzungen für einen Kredit selbst, da der Bürge im Falle des Zahlungsausfalls in der Lage sein muss, dieselben Zahlungsverpflichtungen zu übernehmen.

Welche Arten von Bürgschaften gibt es?

Das Grundprinzip einer Bürgschaft ist relativ simpel, allerdings gibt es je nach Art Unterschiede zu beachten. Wir stellen Ihnen hier einige Bürgschaftsarten vor.

Die Ausfallbürgschaft

Die Ausfallbürgschaft bietet der Bank und auch dem Bürgen Sicherheit. Sie ist daher die am häufigsten anzutreffende Art der Bürgschaften.

Denn die Bank darf hier bei Zahlungsausfall nicht sofort auf den Bürgen zurückgreifen. Es muss zunächst ganz klar bewiesen werden, dass bei dem ursprünglichen Kreditnehmer kein Geld mehr zu holen ist.

Der Bürge ist hier die allerletzte Anlaufstelle für die Bank. Zuvor wurden also schon verschiedene Schritte zur Eintreibung des Geldes in die Wege geleitet, welche allerdings erfolglos blieben.

Die selbstschuldnerische Bürgschaft

Oft handelt es sich bei einer Bürgschaft aber auch um eine sogenannte selbstschuldnerische Bürgschaft. Das bedeutet, dass die Bank an den Bürgen herantreten kann, auch wenn die endgültige Zahlungsunfähigkeit noch nicht bewiesen ist.

Die Bank muss hierbei nicht erst alle Rechtsmittel gegenüber dem Kreditnehmer ausschöpfen, sondern hat schon zuvor einen Anspruch auf das Eintreten des Bürgen für den Kreditnehmer.

Sollte der Kreditnehmer doch zahlungsfähig sein, kann der Betrag allerdings zurückgefordert werden.

Die Bürgschaft auf erstes Anfordern

Bei dieser Art der Bürgschaft darf die Bank sofort nach Ausbleiben einer monatlichen Tilgungsrate an den Bürgen herantreten. Dieser ist ohne weitere Prüfung der Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers dazu verpflichtet, für die offene Zahlung aufzukommen.

Die Globalbürgschaft

Diese Form der Bürgschaft ist nicht so weit verbreitet. Denn der Bürge trägt hier einiges an Risiko. Nimmt ein Kreditnehmer einen zweiten Kredit bei derselben Bank auf, so muss ein Bürge unter einen globalen Bürgschaftsvertrag bei Zahlungsausfall auch für diesen Kredit geradestehen.

Es handelt sich hierbei also nicht um ein Bürgschaftsverhältnis, welches auf einen Kreditvertrag beschränkt ist, sondern um eine grundlegende Bürgschaftsvereinbarung für jeden aufgenommen Kreditvertrag.

Worauf muss ich bei einem Kredit mit Bürgen achten?

Die Bürgschaft kann sich positiv auf den von der Bank gewährten Zinssatz auswirken. Denn das Risiko ist hier durch den vorhandenen Bürgen geringer, als wenn das Darlehen als Blankokredit vergeben worden wäre.

Tochter umarmt Vater nach Genehmigung Kredit mit Bürge

Durch die Bürgschaft kann es für den Kreditnehmer andererseits aber auch zu Zusatzkosten kommen, die in Form der Avalprovision (Bürgschaftsgebühr) entstehen können. Allerdings berechnen nicht alle Banken diese Gebühren und auch nicht in gleicher Höhe. Vergleichen Sie daher die Angebote.

Praxis-Tipp: Ein zusätzlicher Vertrag zwischen dem Kreditnehmer und dem Bürgen lohnt sich immer.

Hier können Sie regeln, wie im Falle des Eintretens des Bürgen vorgegangen wird. Ein solcher zusätzlicher Vertrag vermeidet oft Streitigkeiten und Unklarheiten.

Wofür haftet ein Bürge?

Einfach gesagt haftet ein Bürge für die volle Höhe der Kreditsumme. Durch den Bürgschaftsvertrag lässt sich diese Summe allerdings auch anpassen. So kann der Bürge z. B. auch für lediglich 50% des geliehenen Betrages haften.

Praxis-Tipp: Halten Sie die genaue Summe, für die gehaftet werden soll, im Bürgschaftsvertrag fest, um Unstimmigkeiten zu vermeiden.

In jedem Fall sollte festgehalten werden, dass der Bürge nur für den gesamten Kreditbetrag inklusive Zinsen haftet und nicht auch noch für zusätzliche Kosten, die durch den Zahlungsausfall entstehen.

Wird eine Bürgschaft in die Schufa eingetragen?

Ja. Sollten Sie einen Bürgschaftsvertrag unterzeichnen, so wird dieser bei der Schufa als neutraler Eintrag vermerkt.

Vorsicht: Bei manchen Kreditinstituten ist es egal, ob der Eintrag negativ oder neutral ist, sobald ein solcher vorliegt, wird kein Kredit genehmigt.

Sollten Sie überlegen eine Bürgschaft anzutreten, sollten Sie sich davor über die Konsequenzen und Ihre eigene Planung klar werden. Wenn Sie nämlich zeitnah selbst einen Kredit benötigen, so kann es hier zu Problemen bei der Aufnahme kommen.

Praxis-Tipp: Schränken Sie die Bürgschaft zeitlich ein.

Sehen die nächsten Jahre finanziell stabil für Sie aus, so können Sie ohne Probleme Bürge werden. Da allerdings niemand in die Zukunft blicken kann, sind Sie mit einem zeitlich begrenzten Bürgschaftsvertrag auf der sicheren Seite. Denn niemand weiß, wie Ihre finanzielle Situation in einigen Jahren aussehen wird.

Was sind die Vor- und Nachteile?

Einen Kredit über eine Bürgschaft abzusichern hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Sie sollten Ihre persönliche, finanzielle Lage und die Ihres potentiellen Bürgen genau kennen, bevor Sie sich für oder gegen einen Kredit mit Bürgen entscheiden.

Die Vorteile und Nachteile eines Kredits mit Bürgen

  • Einfacher Weg, einer Bank zusätzliche Sicherheiten zu bieten.
  • Auch Kreditnehmer mit schlechterer Bonität können einen Kredit aufnehmen.
  • Hohes Risiko und viel Verantwortung für den Bürgen, obwohl er nicht vom Kredit profitiert.
  • Private Beziehungen können im Falle eines tatsächlichen Zahlungsausfalles durch den Kreditnehmer leiden.

Wichtige Fragen – kurz beantwortet

Was sind die Voraussetzungen für Bürgen?
Bürgen müssen volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Sie müssen zudem über ein regelmäßiges Einkommen und eine gute Bonität verfügen.
Lohnt sich ein Kredit mit Bürgen?
Eine Bürgschaft lohnt sich vor allem dann, wenn Sie aufgrund schlechter Bonität einen Kreditantrag nicht genehmigt bekommen hätten. Der Bürge übernimmt hier Teile Ihres Risikos und liefert der Bank somit mehr Sicherheit, sodass diese Ihren Kredit doch noch gewährt.
Kredit mit Bürgen vs. Kredit mit zweitem Kreditnehmer?
Ein Bürge hat keinen Anspruch auf den eigentlichen Kredit. Er übernimmt lediglich das Zahlungsausfallrisiko und tritt an die Stelle des Kreditnehmers, sollte dieser seine monatlichen Tilgungsraten nicht mehr zahlen können. Ein zweiter Kreditnehmer hingegen ist aktiv am Kredit beteiligt und profitiert auch von der Kreditsumme.