Eine Rangbescheinigung wird auch als Notarbestätigung bezeichnet. Immobiliendarlehen werden in der Regel nur ausgezahlt, wenn die zur Absicherung dienende Grundschuld ranggerecht im Grundbuch eingetragen ist.
Das dies häufig eine gewisse Zeit dauern kann, kann der Notar eine entsprechende Bestätigung abgeben. Nach Einsicht in die Akten beim zuständigen Grundbuchamt gibt der Notar eine entsprechende Rangbescheinigung ab und die finanzierende Bank kann das Darlehen vor der Grundschuldeintragung valutieren.
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