Freistellungserklärung – Definition

Bei großen Bauvorhaben sichert sich die Bank des Bauträgers durch Eintragung einer Globalgrundschuld auf allen Objekten, die gebaut werden, ab. Wenn Objekte schon während der Bauphase verkauft werden, muss der Käufer bereits vor Fertigstellung des Objektes erste Zahlungen leisten.

In der Makler- und Bauträgerverordnung wird geregelt, dass der Bauträger nur Zahlungen annehmen darf, wenn sich seine Bank in einer Freistellungserklärung verpflichtet, das betreffende Objekt nach Zahlung des vollen Kaufpreises aus der Globalgrundschuld zu entlassen. Nach Zahlung des gesamten Kaufpreises geht das betreffende Objekt in das Eigentum des Käufers über.

Die Bank des Käufers wird sich daher vor der ersten Auszahlung in jedem Fall die Freistellungserklärung vorlegen lassen, da auch dieser Bank das finanzierte Objekt als Sicherheit dient.

Wenn die Bank des Käufers das Baudarlehen erst nach Löschung der Globalgrundschuld für die Bank des Bauträgers auszahlt, benötigt der Käufer eine Zwischenfinanzierung.

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