Damnum – Definition

Das Damnum oder auch Disagio genannt ist eine Zinsvorauszahlung, die direkt bei Auszahlung des Darlehens einbehalten wird.

Das Darlehen hat einen bestimmten Nominalbetrag, auf den die Zinsen berechnet werden. Ausgezahlt wird dem Darlehensnehmer aber nicht die volle Nominalsumme, sondern der um das Damnum reduzierte Betrag.

Vorteilhaft ist bei einer Finanzierung mit einem Damnum, dass die Zinsen niedriger sind als bei einem Darlehen, das zu 100 Prozent ausgezahlt wird. Der Darlehensnehmer hat aufgrund der geringeren Zinsen eine niedrigere monatliche Belastung.

Das Damnum kann in der Regel bis zu 10 Prozent betragen, das heißt, der Auszahlungsbetrag des Darlehens liegt in diesen Fällen bei 90 Prozent.

Häufig wird eine Finanzierung mit einem Damnum bei Baufinanzierungen gewählt. Bei vermieteten Objekten können die Darlehensnehmer das Damnum in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Bei einem eigengenutzten Objekt ist es nicht möglich, das Damnum in der Steuererklärung anzugeben.

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