Bonitätsprüfung – Definition

Die Prüfung der Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit eines Kunden vor jedem Vertragsabschluss wird als Bonitätsprüfung bezeichnet.

Nur wer über eine entsprechende Bonität verfügt, wird einen Kredit erhalten.

Für die Bonitätsprüfung lassen sich die Banken üblicherweise die letzten drei Gehaltsabrechnungen vorlegen. Auch der Nachweis eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses ist in der Regel Voraussetzung für eine Kreditbewilligung.

Anhand einer monatlichen Budgetrechnung wird überprüft, ob der Kunde die anfallende Kreditrate zahlen kann. Abschließend ist eine positive Schufa-Auskunft erforderlich.

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