Gebühren für Darlehenskonto unzulässig

Aktualisiert: 15. Mai 2017 | Redaktion
Das Wichtigste auf einen Blick

  • Im Jahresauszug des Darlehens wird ersichtlich: monatlich oder vierteljährlich bucht die Bank eine Gebühr für die Führung bzw. Verwaltung des Darlehenskontos ab.
  • Mögen es nur 2 oder 3 Euro im Monat sein. Über die Jahre läppert sich so eine schöne Summe zusammen. Der Bundesgerichtshof hat dazu eine Entscheidung getroffen.

Das Urteil vom 7. Juni 2011 unter dem Aktenzeichen XI ZR 388/10 besagt, dass die Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam ist.

Die Richter stellten fest, dass mit der Führung eines Darlehenskontos keine Leistung gewährt werde, die der Darlehensnehmer nicht ohnehin hätte. Ein Mehrwert sei somit nicht zu erkennen. Die Kontoführung diene lediglich der Buchhaltung von Seiten der Bank.

Eine Kontoführungsgebühr für Darlehen ist somit nicht zulässig!

In der Vergangenheit gezahlte Kontogebühren für Darlehenskonten können zurückgefordert werden.

Wieviel kann ich zurückfordern?

Bei Darlehen, die bereits seit einigen Jahren laufen, berufen sich Kreditinstitute zum Teil auf die Verjährung von drei Jahren (was strittig ist). Häufig erfolgt daher nur die Erstattung der Gebühren vom laufenden sowie den letzten drei Kalenderjahren. Bei einer Rückforderung noch in 2011 werden daher die Gebühren ab 2008 erstattet. Wird erst 2012 zurückgefordert, erfolgt eine Erstattung der Gebühren für die Zeit ab 2009.

Beispiel:
2 Euro monatlich = 24 Euro im Jahr => in drei Jahren = 72 Euro
3 Euro monatlich = 36 Euro im Jahr => in drei Jahren = 108 Euro

Bei einer Immobilienfinanzierung mit mehreren Darlehen werden die Kosten meist für jeden Kredit separat abgebucht.

Somit kommt über die Laufzeit der jeweiligen Kredite eine ansehnliche Summe zusammen, die aufgrund des BGH-Urteils von dem Darlehensnehmer nicht gezahlt werden muss. Neben der Rückerstattung der Gebühren aus der Vergangenheit werden auch im laufenden Jahr sowie in Folgejahren keine Gebühren mehr berechnet.