- Sind Sie Mitglied bei der Techniker (TK)? Dann profitieren Sie von niedrigen Beitragszahlungen und guten Versicherungsleistungen.
- Die TK erhebt einen Beitrag, der im Durchschnitt unter dem gesetzlich festgelegten Beitrag liegt.
- Der Krankenversicherungsbeitrag der TK liegt bei insgesamt 15,3%. Zu dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6% kommt der Zusatzbeitrag von 0,7%.
In unserem Ratgeber „Wissenswertes“
- Was können Sie von der Techniker Krankenkasse erwarten?
- Die Entwicklung der Techniker Krankenkasse
- Wann kann ich meine Krankenkasse wechseln?
- Wichtige Fragen – kurz beantwortet
Was können Sie von der Techniker Krankenkasse erwarten?
Die TK ist eine empfehlenswerte Krankenkasse. Bei einem Krankenkassenvergleich im Januar 2019 konnte sie gegenüber anderen gesetzlichen Krankenkassen in den Bereichen Kundenservice, Vorsorge und alternative Heilmethoden punkten. Neben den Pflichtleistungen übernimmt die Techniker die Kosten für viele Untersuchungen zur Früherkennung. Lassen Sie sich mit Prämien belohnen und nehmen Sie an dem TK-Bonusprogramm teil.
Ein Auszug wichtiger Leistungen/Merkmale der Techniker Krankenkasse
- Gesamtbeitrag 2020: 15,3 %
- Über 200 Geschäftsstellen deutschlandweit
- Persönliche Beratung im Einzelfall vor Ort
- Telefonisch: 24/7 durch Fachpersonal
- Online-affin mit Online-Geschäftstelle und digitalen Patientenquittungen
- Gutes Preis-Leistungsverhältnis
- Unterstützt Homöopathie und alternative Medikamente
Quelle: TK (Stand: 12.03.2020).
Die Entwicklung der Techniker Krankenkasse
Ursprünglich waren als Mitglieder der TK nur Architekten, Ingenieure und Techniker zugelassen. Die TK-Pflegeversicherung besteht seit dem 01. Januar 1995. Nach der Gesundheitsreform 1996 wurde die TK für alle Berufsgruppen zugänglich gemacht.
Im Jahr 2019 zählte die TK mehr als 11 Millionen Versicherte. Damit hatte sich die TK zur größten deutschen Krankenversicherung entwickelt. Die TK ist heute Arbeitgeber von mehr als 14.000 Beschäftigten.
- Größte gesetzliche Krankenkasse
- Unterstützt Homöopathie und alternative Medikamente
- Osteopathie je Sitzung Zuschuss 40 €
- Haushaltshilfe auch für Singles
- Kostenübernahme bei Reiseimpfungen
Wann kann ich meine Krankenkasse wechseln?
Ein Krankenkassenwechsel ist möglich, wenn Sie mindestens 18 Monate in der alten Krankenkasse Mitglied waren. Für den Wechsel müssen Sie die Mitgliedschaft in der alten Krankenkasse kündigen. Dabei sollten Sie die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende beachten. Möchten Sie die Krankenkasse z.B. zum 31. April 2020 wechseln, müssen Sie die Kündigung bis spätestens zum 31. Januar 2020 dort eingereicht haben.
Für die Anmeldung bei der neuen Krankenkasse ist nur ein Schreiben erforderlich. Sobald Sie Ihre Mitgliedbescheinigung erhalten, legen Sie diese bei der alten Kasse vor.
Wichtige Fragen – kurz beantwortet
Als Pflichtmitglied darf Ihr Einkommen die allgemeine Versicherungspflichtgrenze nicht überschreiten. Wird die Versicherungspflichtgrenze überschritten, können Sie freiwillig in der TK Mitglied bleiben. Kinder und Ehepartner werden im Rahmen der Familienversicherung mitversichert.
Hier beginnen nun die Praxistipps zur Findung eines geeigneten Anbieters:
Die beste Vorgehensweise
- Sind Sie mit dem Beitrags-Leistungs-Verhältnis Ihrer Krankenkasse nicht zufrieden, sollten Sie über einen Krankenkassenwechsel nachdenken.
- Bei einem Wechsel der Krankenkasse müssen Sie die folgenden Punkte im Auge behalten: zusätzliche Leistungen, Kundenservice und die Höhe des Beitrags.
- Vergleichen Sie im ersten Schritt für nähere Tarif-Informationen anderer Anbieter mit dem Online-Tarifvergleich.