Vermögenswirksame Leistungen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Arbeitgeber zahlt zusätzliches Geld in Form der vermögenswirksamen Leistungen (VL), die zum Aufbau eines Vermögens genutzt werden können.
  • Der Arbeitgeber zahlt den Höchstbetrag für vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 40 Euro monatlich. Die Höhe wird im Arbeitsvertrag festgelegt.
  • Es besteht die Möglichkeit, eine aus vier Anlageformen zu wählen: Tilgung einer Baufinanzierung, Bausparvertrag, VL-Fondssparplan oder auch Banksparplan.
  • Innerhalb der Einkommensgrenze zahlt der Staat zusätzliches Geld in Form einer Arbeitnehmersparzulage. Beim Bausparvertrag kann zusätzlich die Wohnungsbauprämie beantragt werden.
  • Wird weniger als 40 Euro bezahlt, kann der Kunde seinen Sparvertrag mit privatem Geld aufstocken, damit die Förderung in Anspruch genommen werden kann.
  • Der Sparbetrag hat eine Mindestlaufzeit von sieben Jahren bis zur ersten Auszahlung. Ebenso werden die staatlichen Prämien erst am Laufzeitende ausbezahlt.

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In unserem Ratgeber „Wissenswertes“

Darum geht es

Mit der vermögenswirksamen Leistung, auch VL oder VwL genannt, können Arbeitnehmer einen Beitrag zum Vermögensaufbau leisten. Der Betrag von monatlich 40 Euro erhalten Arbeitnehmer, Auszubildende, Richter, Beamte und Soldaten.

Vermögenswirksame Leistungen werden als freiwillige Leistungen angesehen, die der Arbeitgeber bezahlt und oftmals im Tarifvertrag verankert sind.

Funktionsweise der vermögenswirksamen Leistungen?

Bei der vermögenswirksamen Leistung besteht die Möglichkeit, das Geld in neue oder bereits vorliegende Verträge einzubezahlen. Für die laufende Baufinanzierung, einen Bausparvertrag sowie Banksparpläne und Aktienfondssparplänen. Bei beiden Sparplänen sollte darauf geachtet werden, dass die vermögenswirksame Leistung dafür geeignet ist.

Normalerweise schließt der Arbeitnehmer den Vertrag ab und der Arbeitgeber zahlt bei Zustimmung den bereitgestellten Beitrag ein.

Die Laufzeit bei vermögenswirksamen Leistungen beträgt 7 Jahre. Dabei werden 6 Jahre einbezahlt, während das 7. ein sogenanntes Ruhejahr ist.

Praxis-Tipp: Sind 6 Jahre vergangen, kann direkt der nächste Vertrag abgeschlossen werden.

Normalerweise wird der Anbieter den Kunden automatisch den kommenden Ablauf mitteilen und einen neuen Vertrag anbieten. Wenn der Vertrag abgelaufen ist, kann das Guthaben für persönliche Wünsche eingesetzt werden oder für die Altersvorsorge. Wer sich für einen Bausparvertrag entscheidet, muss in diesen Vertrag sieben Jahre lang Beiträge einbezahlen.

Noch attraktiver durch staatliche Förderung

Nicht nur der Arbeitgeber ist beteiligt an einer Vermögensbildung: Auch staatliche Förderungen sind möglich. Werden bestimmte Einkommenshöhen nicht überschritten (siehe untenstehende Tabelle), so gibt es bereits im ersten Jahr die Arbeitnehmersparzulage. Dabei ist nicht nur das Bruttoeinkommen relevant, sondern auch das Einkommen, dass versteuert werden muss.

Bei Familien mit Kindern erleichtern die steuerlichen Freibeträge in der Regel die Einkommenssteuerlast. Selbst wenn das Bruttogehalt die Einkommensgrenze übersteigt, sollte geprüft werden, ob die Förderung nicht doch bezahlt wird.

Welches Einkommen versteuert wird, kann aus dem Steuerbescheid ersehen werden. Wer das Geld in einen VL-Fondssparplan oder Bausparvertrag anlegt, erhält Geld vom Staat. Auch wenn das Geld zur Tilgung der Baufinanzierung genutzt wird, gibt es staatliche Förderungen.

Die exakten Voraussetzungen werden vom fünften Vermögensbildungsgesetz (S. VermBG) geregelt. Wer bauspart, der kann die Wohnungsprämie erhalten.

Staatliche Förderung nach Einkommensgrenzen

AnlageStaatliche FörderungZu versteuernde
Einkommensgrenze
Förderungshöhe
je Arbeitnehmer
BausparvertragArbeitnehmersparzulage17.900 € / 35.800 €
(Single / Ehepaar)
max. 43 € p.a.
9 % von max. 470 €
BausparvertragWohnungsbauprämie25.600 € / 51.200 €
(Single / Ehepaar)
max. 45 € p.a
8,8 % von max. 512 €
VL werden nicht angerechnet
Tilgung eines BaukreditsArbeitnehmersparzulage17.900 € / 35.800 €
(Single / Ehepaar)
max. 43 € p.a
9 % von max. 470 €
Sparplan für AktienfondsArbeitnehmersparzulage20.000 € / 40.000 €
(Single / Ehepaar)
max. 80 € p.a
20 % von max. 400 €
Banksparplankeine
Quelle: Wohnungsbauprämiengesetz §2a, 5. Vermögensbildungsgesetz §1 (Stand: 30.07.2018).

Eigene Aufstockung der vermögenswirksamen Leistungen

Zunächst sollten beim Arbeitgeber oder beim Betriebsrat Erkundigungen eingezogen werden, ob Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen besteht. Der Anspruch basiert auf die jeweiligen tarifvertraglichen Branchenregelungen, eine Betriebsvereinbarung oder auf den Arbeitsvertrag. Die maximale Summe beträgt aktuell 480 Euro im Jahr bzw. 40 Euro monatlich.

Beispielrechnung

Wird ein Banksparplan abgeschlossen, erhalten Kunden 40 Euro im Monat vom Arbeitgeber. Nach einer Laufzeit von 6 Jahren und einem Ruhejahr, kann bei einer Verzinsung von 2 % jährlich mit einer Summe von 3.085 Euro gerechnet werden.

Bezahlt der Arbeitgeber nichts oder nur einen geringen Anteil, kann der Arbeitnehmer die Beiträge zur vermögenswirksamen Leistung selbst beisteuern. Wenn Anspruch auf staatliche Förderung besteht, ist dies finanziell vorteilhaft. Je nachdem kann die vermögenswirksame Leistung mit 40 Euro aufgestockt werden, es können aber auch Sparraten in jeder Höhe eingezahlt werden.

Wie ist das mit Steuern und Sozialabgaben?

Die vermögenswirksame Leistung, die der Arbeitgeber bezahlt, unterliegt nicht der Steuer- und Sozialabgabenpflicht. Der Arbeitgeber wird den gesamten VL-Betrag auf das Sparkonto überweisen. Im Gegenzug werden Steuern und Abgaben über die Lohnabrechnungen gezahlt. Dadurch wird sich das Nettogehalt geringfügig verringern.

Wie alle anderen Geldanlagen auch unterliegen die erzielten Kapitalerträge der Steuerpflicht. Es wird geraten, eine Freistellung zu beantragen, bei dem der VL-Vertrag abgeschlossen wurde. Inklusive des Jahres, indem die Laufzeit des Vertrages endet. Wichtig ist es, dass die gesamten Freistellungsaufträge sich an der Höchstsumme orientieren.

In anderen Branchen die vermögenswirksame Leistungen als Altersvorsorge zu nutzen

Es gibt Branchen, wie beispielsweise in der Metall- und Elektroindustrie, die eine vermögenswirksame Leistung als altersvorsorgewirksame Leistung (AVWL) deklarieren. Arbeitnehmer entscheiden hierbei nicht wie das Geld aus den vermögenswirksamen Leistungen genutzt wird. Seit dem Jahr 2013 wird für Arbeitnehmer, die aus dieser Branche kommen, ein Betrag von 26,59 Euro monatlich bezahlt, Auszubildende können 13,29 Euro erwarten.

Wichtig dabei ist, dass das Geld in die betriebliche oder private Altersvorsorge fließt. Als Beispiel kann die Riester-Rente genannt werden. eine vom Arbeitgeber finanzierte betriebliche Altersvorsorge als auch eine Betriebsrente. Je nachdem, welche Anlageart gewählt wird, können dann Steuern und Abgaben eingespart werden.

Nachteilig ist es aber, dass Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Zulage vom Arbeitnehmer haben, außer dem Gehalt. Das Geld wird im Rentenalter ausbezahlt und muss dann versteuert werden. Arbeitnehmer können dann eventuell mit einem niedrigeren Steuersatz, so wie er heute noch Gültigkeit hat, rechnen.

Umwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge

Werden auf die vermögenswirksamen Leistungen Steuern und Sozialabgaben bezahlt, so verringert sich das Nettoeinkommen. Möchte der Arbeitnehmer das vermeiden, so kann vereinbart werden, dass das Geld in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird.

Fällig werden die Abgaben dabei im Alter, wenn die Auszahlung vorgenommen wird. Bei der Krankenversicherung und Pflegeversicherung wird dann sogar der volle Beitragssatz einbehalten. So entfällt aber auch die staatliche Förderung der Arbeitnehmersparzulage als auch die Wohnungsbauprämie. Bei der Altersvorsorge mit Versicherungen werden hohe Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten fällig.

Das VL-Sparen mit vier Ausführungen

Eine gute Anlage geht einher mit (a) der Wohnsituation, (b) dem zu versteuerndem Einkommen und (c) einer bestimmten Risikobereitschaft. Es stehen vier Ausführungen zur Verfügung.

Das ist die Tilgung einer (1)Baufinanzierung, ein (2) Bausparvertrag und ein (3) Banksparplan. Diese drei Module sind eine sichere Anlage. Schwanken kann das Kapital aber beim (4)Fondssparen.

Beim Bausparvertrag ist die Wohnungsbauprämie vorteilhaft. Ein VL-Banksparplan dagegen erhält keine Förderung.

1. Tilgung der Baufinanzierung

Besteht eine Baufinanzierung, so können die vermögenswirksamen Leistungen unterstützen. Dabei wird der Betrag auf das Darlehenskonto gutgeschrieben. Die Baufinanzierungszinsen sind meistens höher als die Zinsen, die man aus den VL-Angeboten erhält. Allerdings gewähren nicht alle Banken diesen Vorgang.

Wer eine Immobilie selber nutzt, kann zudem Antrag auf die sog. Arbeitnehmersparzulage stellen.

2. Bausparvertrag

Mit einem Bausparvertrag wird meistens eine Fusion zwischen einem Sparplan und einer Immobilienfinanzierung verstanden. Wird das Darlehen nicht gebraucht, kann der Bausparvertrag auch als Sparplan angesehen werden. Wer auf das Darlehen verzichtet, der kann oftmals höhere Zinsen erwarten. So lohnt sich ein Bauspar-Darlehen besonders, wenn der Zinssatz gestiegen ist. Lohnenswert ist es dann aber auch, wenn sich die Darlehensbeschaffung nur unter erschwerten Bedingungen meistern lässt.

Ein Bausparvertrag ist immer dann sinnvoll, wenn

  • eine Immobilie schon vorhanden ist und das Geld für eine zukünftige Renovierung oder Modernisierung angespart wird, oder
  • wenn in nächster Zeit ein Immobilienkauf oder der Bau eines Hauses ansteht.

Wenn es aber lediglich nur um die Guthaben-Verzinsung des Kapitals geht, sollte ein Vergleich mit einem VL-Banksparplan vorgenommen werden.

Ein anderes wichtiges Detail beim VL-Bausparvertrag ist die staatliche Förderung. Der Staat fördert die Vermögensbildung mit der Arbeitnehmersparzulage. Der Staat zahlt beim Bausparvertrag innerhalb der Einkommensgrenze eine zusätzliche Wohnungsbauprämie. Eine zweite staatliche Förderung wird aber nur für Sparbeiträge gewährt, die nicht mit der Arbeitnehmersparzulage schon bedient wurden.

Ergibt sich ein Anspruch auf die Wohnungsbauprämie, so ist der Bausparvertrag lukrativer als der VL-Banksparplan. Dann allerdings muss eigenes Geld einbezahlt werden, denn Leistungen durch den Arbeitgeber, sind mittels der Arbeitnehmersparzulage bereits belegt. Eine Ausnahme gibt es, wenn das Einkommen, genau zwischen der Grenzlinie für die genannten Förderungen liegt.

Bausparvertrag bei jüngeren Kunden

Wer beim Abschluss eines Bausparvertrages unter 25 Jahren alt ist, erhält die Wohnungsbauprämie über die Gesamtlaufzeit. Das Geld muss dann nicht für eine Immobilienfinanzierung genommen werden, sondern kann über das Geld frei verfügen. Das ist aber nur einmal möglich.

Wer eine staatliche Förderung möchte, der muss die Mindestlaufzeit einhalten. Diese beträgt 7 Jahre. Ruhezeiten müssen nicht beachtet werden. Erst wenn die Laufzeit von sieben Jahren vorbei ist, kann über das Darlehen verfügt werden.

Wenn der das Angebot über einen Vergleichsrechner berechnet wird, gilt es auf die Darlehenslaufzeit zu achten. Wird eine staatliche Förderung beantragt, ist es sinnvoll eine Laufzeit von wenigstens sieben Jahren zu wählen.

Vorteilhaft ist eine Kombination aus den vermögenswirksamen Leistungen und dem eigenen Sparanteil.

3. VL-Fondssparplan

Wer eine höhere Rendite möchte und mit den Kursschwankungen am Aktienmarkt klar kommt, für den kann ein VL-Fondssparplan optimal sein. Allerdings steht der endgültige Auszahlbetrag nicht von Anfang fest. Nach Berechnungen könnte ein Sparplan von 100 Euro mit Indexfonds in den letzten 15 Jahren eine ungefähre Rendite von 5,5 % erreichen.

Die Einkommensgrenzen werden bei dieser Anlage höher eingestuft (20.000 Euro bei Alleinstehenden und 40.000 Euro bei Ehepaaren). Auch die staatliche Förderung ist höher: 20 % des Einzahlbetrages, allerdings maximal bei 80 Euro jährlich. Diese Summe kann bei der entsprechenden Anlage von 400 Euro jährlich oder etwa 33 Euro monatlich erreicht werden. Für Eheleute greift die doppelte Summe.

Wer sich nun für einen VL-Fondssparplan entscheidet, der kann den Antrag direkt bei einer Bank stellen. Hier sollte beachtet werden, dass dieses Angebot mit höheren Kosten ausgeführt wird. Direktbanken und Fondsvermittler haben da meist günstigere Angebote. Für den Beitrag werden anteilig Investmentfonds gekauft. Diese werden dann bei der Fondsbank, in einem Depot, verwahrt.

Die frühe Kündigung des VL-Fondssparplanes

Wer keine Arbeitnehmersparzulage erhält, der ist auch nicht an die vorgegebene Laufzeit gebunden. Es besteht dabei die Möglichkeit, das VL-Depot früher zu kündigen, ohne dass Nachteile entstehen. Es ist aber eine Anlage mit einer Laufzeit von mehr als sieben Jahre immer möglich.

Der Sparplan am Laufzeitende muss nicht unbedingt in bar ausbezahlt werden. Empfehlenswert ist es, den Sparplan im Depot zu lassen, wenn die Börsenkurse niedrig sind und einen Aufschwung abzuwarten, wenn das Geld gerade nicht benötigt wird.

Die Suche nach dem richtigen Fondssparplan

Besteht der Wunsch, die vermögenswirksamen Leistungen in Fonds anzulegen, muss natürlich erst der passende Fonds gefunden werden.

Die Anbieter von diesen VL-Aktienfonds stellen die meist aktiv gemanagten Fonds in den Vordergrund. Es wird dann eine Verwaltungsgebühr von 2 bis 3 % jährlich fällig. Dabei ist es nicht ausschlaggebend, wie sich der Wert entwickelt hat.

Das alles ist günstiger zu haben. Es müssen nicht die teuren aktiven Fonds sein, sondern es können weit günstigere Indexfonds (ETFs) als eine VL-Anlage genommen werden.

Die empfohlenen ETFs haben nur 0,2 bzw. 0,45 % an Managergebühren jährlich. Somit wird bei den Kosten gespart, aber dennoch eine überzeugende Anlagestrategie, anhand eines ausgewählten Index, präsentiert. Zwei Indexfonds auf den Weltindex MSCI World, kommen demnach für ein VL-Sparen in Frage. Das kann der MSCI World Swap UCITS ETF 1 C von Xtrackers sein, oder der Core MSCI World UCITS ETF von iShares.

Kennnummern empfohlener Indexfonds

IndexfondsAnbieterKennnummerISINErtragsverwendung
Core MSCI World UCITS ETFiSharesA0RPWHIE00B4L5Y983physisch-thesaurierend
MSCI World Index Swap UCITS ETF 1CXtrackersDBX1MWLU0274208692synthetisch-thesaurierend

Die beiden genannten Indexfonds auf den Index MSCI World , werden die jährlich ausgeschütteten Dividenden wieder anlegen, so dass der Ertrag beim Fondsvermögen verbleibt. Beide ETFs sind VL-zulagenberechtigt.

Wurde der VL-Fonds gefunden, muss noch das Wertpapierdepot gesucht werden. Besteht bereits ein Wertpapierdepot, so kann das für eine VL- Anlage nicht genutzt werden. Eine Depotbank muss Meldepflichten einhalten und Fristen im Fokus behalten. Deshalb muss ein VL-Depot gewisse Eigenarten haben.

4. Banksparplan

Ein Banksparplan kann sich lohnen, wenn

  • kein Anspruch auf eine staatliche Förderung besteht und
  • die vermögenswirksame Leistung sicher angelegt werden soll.

Wer einen Banksparplan anlegen möchte, der eröffnet bei einer Bank ein extra Konto. Für den Banksparplan allerdings gibt es keine staatliche Förderung, was besagt, dass die siebenjährige Laufzeit keine Gültigkeit hat. Bei den meisten Angeboten gibt es lediglich nur eine geringe Grundverzinsung auf die vermögenswirksame Leistung. Aber am Ende der Laufzeit steht der satte Bonus bis zu 14 % bereit. Das Bestreben der Bank dabei ist, den Kunden vor einer vorzeitigen Kündigung des VL-Sparvertrages abzubringen.

Es ist durchaus möglich, dass beim VL-Sparen eine bessere Rendite erzielt werden kann, als beispielsweise Anlageformen wie etwa Festgeld. Der Vertrag sollte nicht vorzeitig gekündigt werden, da die Bonuszahlung am Laufzeitende meistens den großen Anteil der Rendite hat.

Wichtige Fragen – kurz beantwortet

Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen werden staatlich gefördert und sind eine Form der Vermögensbildung, die oftmals tariflich geregelt oder vom Arbeitgeber freiwillig monatlich gezahlt werden. Hierzu zählen Banksparpläne, Bausparverträge, Investmentfonds oder auch Lebensversicherungen.
Wie lange beträgt die Laufzeit bei der vermögenswirksamen Leistung?
Eine vermögenswirksame Leistung beträgt sieben Jahre. Dabei werden sechs Jahre einbezahlt mit einem Ruhejahr.
Wie werden vermögenswirksame Leistungen versteuert?
Der Arbeitgeber zahlt vermögenswirksame Leistungen von 40 Euro pro Monat. Diese Zahlung werden auf das Bruttogehalt aufgeschlagen, welches anschließend mit Steuern und Sozialabgaben normal belastet wird.
Können vermögenswirksame Leistungen aufgestockt werden?
Zahlt der Arbeitgeber weniger als die 40 Euro pro Monat, so kann die vermögenswirksame Leistungen mit privatem Geld aufgestockt werden, damit die staatliche Förderung in Anspruch genommen werden kann.

Hier beginnen nun die Praxistipps zur Findung eines geeigneten Anbieters:

Die beste Vorgehensweise

  • Beim Arbeitgeber sollte nachgefragt werden, ob die vermögenswirksamen Leistungen im Arbeits- oder Tarifvertrag verankert sind.
  • Ebenfalls sollte geprüft werden, ob aufgrund der Einkommensgrenze eine Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie gewährt wird.
  • Wählen Sie die passende Anlageform: Tilgung einer Baufinanzierung, Bausparvertrag, VL-Fondssparplan oder auch Banksparplan.
  • Empfohlene VL-Depots: Das Finvesto VL-Depot-
  • Empfohlene Banksparpläne: VL-Banksparplan Degussa Bank. Der Basiszins beträgt 0,02 %, die zu erwartende Rendite beträgt 2,38 % jährlich mit einem Bonus am Laufzeitende von 10,0 %

Unsere aktuellen Anbieter-Empfehlungen

Es gibt nicht viele Banken, die eine vermögenswirksame Leistung mit einem Sparplan anbieten. Nachstehend wird das empfehlenswerte Angebot von zwei Banken gezeigt.

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Finvesto
Ein VL-Depot kann online bei Finvesto beantragt werden. Kunden müssen sich aber legitimieren. Entweder mit dem Postident-Verfahren oder vom eigenen PC aus mit dem Videoident-Verfahren.

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