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    Zahnzusatzversicherungen

    Von Oliver Beyersdorffer

    Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnersatzmaßnahmen werden immer weniger. So erhalten Kassenpatienten nur noch Festzuschüsse, die sich nach der einfachsten Ausführung, der so genannten Regelversorgung richten. Hochwertiger Zahnersatz, zu dem man Inlays, Keramikkronen oder Implantate zählt, ist im Leistungskatalog der Krankenkassen nicht vorgesehen.

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    Wenn Sie sich nicht mit der Regelversorgung zufrieden geben, dann können Sie den Festzuschuss auch für einen höherwertigen Zahnersatz erhalten. Allerdings ist Ihr Eigenanteil, den die Gesundheitspolitik als Zuzahlung bezeichnet entsprechend höher. Mit Hilfe einer Zahn-Zusatzversicherung können Sie diese Zuzahlung erheblich reduzieren.

    Die verschiedenen Anbieter sehen in ihren Tarifen sehr unterschiedliche Leistungen vor und Sie sollten sich in jedem Fall vor dem Abschluss genau darüber informieren, welche Erstattungssätze zugrunde liegen, welche Leistungen erbracht werden und ob Ihre Krankenkasse vorleisten muss.

    Dabei gilt nicht der Grundsatz, dass ein hoher Beitrag auch für die umfassendste Leistung steht. Im Gegenteil, auch mit niedrigen Beträgen kann man ein umfangreiches Leistungsniveau erhalten. Die Unterschiede in den Beiträgen werden häufig auch durch unterschiedliche Kalkulationsweisen ausgelöst. So ist es in der Zusatzversicherung möglich, auf die Bildung von Alterungsrückstellungen zu verzichten. In diesem Fall wird die Zusatzversicherung nach Art der Schadenversicherung betrieben und das bedeutet, dass der Beitrag während der Versicherungsdauer aufgrund des zunehmenden Alters steigt. Die Anfangsbeiträge sind dadurch erheblich geringer.

    Auch in der privaten Zahnversicherung gilt eine Wartezeit. Sie beträgt drei Monate für Zahnbehandlung und acht Monate für Zahnersatz. Weitere Einschränkungen in den ersten Jahren sind summenmäßige Begrenzungen in der Erstattung. Einige wenige Versicherer verzichten Wartezeiten für Zahnbehandlung oder Summenbegrenzungen. Auskunft geben immer die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

    Redaktionstipp:

    Einige Tarife bieten nur einen prozentualen Zuschuss auf die Erstattung der Krankenkasse. Das bedeutet, Sie erhalten nur einen weiteren Zuschuss zur Regelversorgung. Bei teurem Zahnersatz bleibt die Gefahr von hohen Zuzahlungen trotz Zusatzverischerung bestehen.

    Sie sollten sich grundsätzlich für einen Tarif entscheiden, dessen prozentuale Erstattung sich auf den Rechnungsbetrag bezieht und auch dann die Kosten zumindest teilweise übernimmt, wenn die Krankenkasse keine Vorleistung erbracht hat. Dadurch bleiben Ihre Zuzahlungen in einem überschaubaren Rahmen.

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