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                  Zusatzversicherungen für Sehhilfen und Hörgeräte

                  Von Oliver Beyersdorffer, Versicherungsberater

                  Kassenpatienten, die älter als 18 Jahre sind, haben keinen Anspruch auf Leistung für Sehhilfen. Hilfsmittel, wie Brillen und Kontaktlinsen müssen von den Betroffenen selbst bezahlt werden. Anders ist das bei großen Hilfsmitteln, zu denen auch das Hörgerät zählt. Kassenpatienten haben einen Anspruch auf Zuschuss durch die Krankenkassen in Form eines Festbetrages.

                  Die Krankenkassen übernehmen aber nur einen Teil der anfallenden Kosten und bei einem Hörgerät kann das zu hohen Zuzahlungen durch Sie als Patienten führen. Die private Krankenversicherung hält speziell dafür ambulante Zusatzversicherungen bereit, die nach Vorleistung der Krankenkasse den Restbetrag zu einem hohen Prozentsatz übernehmen. Der Anteil, den Sie dann noch für Ihre Seh- oder Hörhilfe zuzahlen müssen, bleibt überschaubar.

                  Einziger Nachteil der privaten Zusatzpolice ist, dass man die Hilfsmittel allein nicht versichern kann, sondern den Versicherungsschutz nur im Paket mit anderen Leistungen, wie beispielsweise einer Auslandsreise- oder Zahnzusatzversicherung erhält.

                  Der Grund für diese Praxis ist das Ziel, einen günstigen Beitrag bieten zu können. Das lässt sich aber nur erreichen, wenn man das Kostenrisiko durch das Angebot mehrerer, verschiedener Leistungen streuen kann, um so eine durchschnittliche Kostenentwicklung aller zur Verfügung stehenden Leistungen zu erhalten. Würde die PKV einen Tarif anbieten, der ausschließlich die Kosten für Hilfsmittel erstattet, so wäre der Beitrag aufgrund hoher Inanspruchnahme teuer.

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