Krankentagegeld für Arbeitnehmer
Von Thomas Nissen
Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Wenn Sie infolge von Krankheit oder Unfall länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, dann erhalten Sie das so genannte Krankengeld von ihrer Krankenkasse.
Die Höhe des Krankengeldes beträgt rund 70 Prozent Ihres Bruttogehalts, höchstens jedoch 90 Prozent Ihres Nettolohns. Da vom Krankengeld auch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung einbehalten werden, bleiben deshalb nur noch rund 75 Prozent des Nettoverdienstes übrig.
Die entstandene Lücke zwischen Ihrem gewohnten Nettoeinkommen und dem Krankengeld der Krankenkasse können Sie durch eine Krankentagegeldversicherung schließen.
Wählen Sie dabei eine Karenzeit von 6 Wochen und eine Tagegeld-Höhe von 25 Prozent Ihres Tages-Nettoeinkommens. Dadurch verfügen Sie auch ab der siebten Woche Arbeitsunfähigkeit über Ihr gewohntes Einkommen.
Beispiel
Ihr Netto-Gehalt beträgt 1.800,00 EUR. Wenn Sie diesen Betrag durch 30 (Tage) teilen, erhalten Sie Ihr Tages-Nettoeinkommen; in diesem Fall 60,00 EUR. Nach mehr als sechs Wochen anhaltender Arbeitsunfähigkeit bekommen Sie täglich nur noch rund 45,00 EUR Krankengeld. Ihr privates Krankentagegeld sollte deshalb mindestens 15,00 EUR betragen.
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