Zusatzversicherung für das Krankenhaus » Chefarzt und Ein-/Zweibettzimmer
Von Thomas Nissen
Gestalten Sie Klinikaufenthalte so angenehm wie möglich. Die private Krankenhaus-Zusatzversicherung übernimmt die Kosten für wichtige Extraleistungen. Während Sie als normaler Kassenpatient nur einen Anspruch auf die Allgemeinen Krankenhausleistungen haben, sichern Sie sich mit einer Krankenhaus-Zusatzversicherung auch als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer.
Neben einer freien Krankenhauswahl haben Sie zusätzlich Anspruch auf die Behandlung durch den Chefarzt oder einen Spezialisten.
In medizinisch begründeten Fällen erstattet Ihr Krankenzusatzversicherer auch Honorare, die die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) überschreiten. Leistungsstarke Tarife sehen häufig auch die Übernahme von weiteren Kosten vor, wie zum Beispiel die Bereitstellungsgebühren für den Telefonanschluss und den Fernseher, oder auch eine bessere Verpflegung.
In vielen Fällen kommt der Versicherer auch für das so genannte Rooming-In auf, wobei er die Kosten für die Unterbringung eines Elternteils übernimmt, wenn bei Kindern ein Krankenhausaufenthalt notwendig ist.
Die Krankenversicherer rechnen direkt mit der Klinik ab, so dass keinerlei Vorleistungen auf Sie zukommen. Im Falle der Behandlung durch einen Chefarzt oder Spezialisten, können Sie die Honorarrechnungen unbezahlt Ihrem Krankenversicherer zur Kostenerstattung zusenden.
