• Startseite      
  • Bank
    • Tagesgeld
    • Festgeld
    • Girokonto
  • Kredite
    • Versicherung
      • Krankenversicherung
        • Private Krankenversicherung
      • Private Altersvorsorge
        • Riester Rente
        • Rürup Rente
      • Risikolebensversicherung
      • Berufsunfähigkeitsversicherung
      • Rechtsschutzversicherung
      • Hausratversicherung
      • Haftpflichtversicherung
      • Autoversicherung
    • Recht
      • Soziales
        • Steuer
          • Service
            • Infos & Service
            • Formulare
            • Adressen
            • Redaktion
            • Presse
            • Für Webmaster
          • Verbraucher
            • Ratgeber
              • Rechner
                • Blog
                  • Krankenzusatzversicherung
                  • Zahnzusatzversicherung
                  • Auslandsreiseversicherung
                  • Sehhilfen & Hörgeräte
                  • Chefarzt & Einbettzimmer
                  • Heilpraktiker-Behandlung
                  • Krankenhaustagegeld
                  • Krankentagegeld Selbständige
                  • Krankentagegeld Angestellte
                  • Finanz-Newsletter
                   
                  Name:
                  E-Mail:

                  Suchen & Finden
                  arbeitsgemeinschaft-finanzen.de gehört zu den 6000 wichtigsten deutschen Internet-Adressen

                  Sie sind hier: Startseite » Zusatzversicherung » Zusatzversicherung Krankenhaus » Chefarzt und Ein-/Zweibettzimmer

                  Zusatzversicherung für das Krankenhaus » Chefarzt und Ein-/Zweibettzimmer

                  Von Thomas Nissen

                  Gestalten Sie Klinikaufenthalte so angenehm wie möglich. Die private Krankenhaus-Zusatzversicherung übernimmt die Kosten für wichtige Extraleistungen. Während Sie als normaler Kassenpatient nur einen Anspruch auf die Allgemeinen Krankenhausleistungen haben, sichern Sie sich mit einer Krankenhaus-Zusatzversicherung auch als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer.

                  Neben einer freien Krankenhauswahl haben Sie zusätzlich Anspruch auf die Behandlung durch den Chefarzt oder einen Spezialisten.

                  In medizinisch begründeten Fällen erstattet Ihr Krankenzusatzversicherer auch Honorare, die die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) überschreiten. Leistungsstarke Tarife sehen häufig auch die Übernahme von weiteren Kosten vor, wie zum Beispiel die Bereitstellungsgebühren für den Telefonanschluss und den Fernseher, oder auch eine bessere Verpflegung.

                  In vielen Fällen kommt der Versicherer auch für das so genannte Rooming-In auf, wobei er die Kosten für die Unterbringung eines Elternteils übernimmt, wenn bei Kindern ein Krankenhausaufenthalt notwendig ist.

                  Die Krankenversicherer rechnen direkt mit der Klinik ab, so dass keinerlei Vorleistungen auf Sie zukommen. Im Falle der Behandlung durch einen Chefarzt oder Spezialisten, können Sie die Honorarrechnungen unbezahlt Ihrem Krankenversicherer zur Kostenerstattung zusenden.

                  • Auslandskrankenversicherung
                  • Chefarzt und Einbett-/Zweibettzimmer
                  • Heilpraktikerbehandlung
                  • Krankenhaustagegeld
                  • Krankentagegeld für Arbeitnehmer
                  • Krankentagegeld für Selbstständige
                  • Sehhilfen und Hörgeräte
                  • Zahnzusatzversicherung

                  Twittern

                  Kommentare zu Zusatzversicherung Krankenhaus » Chefarzt und Ein-/Zweibettzimmer

                  Kommentar hinzufügen




                  Aktuell wird auch gelesen:
                  Prozessfinanzierung - Prozesskostenfinanzierung
                  Krankenhaus Einsparpotenzial bei Verwaltung
                  Steuertipps: Handwerker und Haushaltshilfen
                  Kosten für Bauvorhaben sollen 2011 steigen - Kurz notiert
                  Steuertipps: Sonderausgaben
                  Chefarztabrechnung
                  Bei Verweigerung der Praxisgebuehr wird es teuer

                  zum Seitenanfang

                  © 2004 - 2012 Arbeitsgemeinschaft Finanzen | Impressum | AGB | Datenschutz

                  Zusatzversicherung Krankenhaus » Chefarzt und Ein-/Zweibettzimmer