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Hörgeräteversicherung: Vermeiden Sie hohe Zuzahlungen im Schadenfall
Von Hans Frießem
Hörprobleme können Sie mit einem guten Hörgerät hervorragend ausgleichen. Die gesetzlichen Kassen beteiligen sich aber nur mit einem mageren Festbetrag. Wenn Sie ein technisch aktuelles Gerät wollen, zahlen Sie oft viele hundert Euro aus eigener Tasche dazu. Mit einer Hörgeräteversicherung können Sie die teure Hörhilfe wirksam absichern.
Umfassender Schutz für Ihre teures Hörgerät
Ihr Hörgerät ist versichert gegen wichtige Risiken wie Bruch, Beschädigung, Zerstörung, unsachgemäße Handhabung, Raub, Diebstahl, mutwillige Schäden durch Dritte, Transportmittelunfälle, Wasser und Feuchtigkeit, Unwetter- und Brandschäden. Der Versicherungsschutz gilt weltweit und rund um die Uhr.
Versichern lässt sich jede Art von Hörhilfe – Hinter-dem-Ohr-Geräte genauso wie Im-Ohr-Geräte einschließlich der individuell angefertigten Passstücke und anderem Zubehör. Bei einem Totalschaden erhalten Sie vom Versicherer ein gleichwertiges Gerät, bei Teilschäden bezahlt der Versicherer die Reparatur. Als Kunde tragen Sie im Schadensfall einen festen Prozentsatz der Kosten selbst, die Selbstbeteiligung liegt je nach Anbieter zwischen 25 und 35 Prozent.
Wählen Sie als Versicherungssumme den Neupreis des Gerätes
Die Prämie in der Hörgeräteversicherung richtet sich nach dem Neupreis des Geräts und der Vertragslaufzeit. Den Versicherungsschutz können Sie bis zu drei Monate nach dem Kauf beantragen. Im Versicherungsantrag tragen Sie den Hersteller und die Modellbezeichnung Ihrer Hörhilfe ein, außerdem das mitzuversichernde Zubehör.
Vereinbaren Sie als Versicherungssumme den Bruttoverkaufspreis Ihres Hörgeräts einschließlich Zubehör, dann bekommen Sie im Schadenfall die bestmögliche Erstattung vom Versicherer. Bei Geräten für Kinder berechnen die Versicherer wegen des höheren Schadenrisikos in der Regel einen Beitragszuschlag. Versicherungsschutz für ein Hörgerät im Wert von 1.000 Euro bekommen Sie als Erwachsener schon ab rund 30 Euro im Jahr.
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