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                  Heilpraktiker Zusatzversicherung

                  Von Thomas Nissen

                  Immer mehr Menschen legen Wert auf eine naturheilkundliche Behandlung durch den Heilpraktiker. Heilpraktikerrechnungen werden von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nur dann bezahlt, wenn sie einen Wahltarif für diese Behandlungsmethoden anbietet.

                  Sollte Ihre Krankenkasse einen speziellen Wahltarif für Heilpraktikerleistungen nicht anbieten, besteht die Möglichkeit bei einem der zahlreichen privaten Krankenversicherer, eine entsprechende ambulante Zusatzversicherung abzuschliessen.

                  Diese übernimmt dann die entstehenden Kosten für die Behandlung durch den Heilpraktiker und verschriebene Arzneimittel bis zu bestimmten Höchstbeträgen. Die Höhe der Kostenerstattung ist von dem gewählten Tarif abhängig.

                  Wenn Sie Wert auf ganz bestimmte naturheilkundliche Heilverfahren legen, dann sollten Sie vor dem Abschluss der ambulanten Zusatzversicherung genau klären, für welche Leistungen die Kosten erstattet werden. Die PKV beruft sich häufig auf wissenschaftlich anerkannte Heilmethoden. Gerade im Bereich der Homöopathie und Naturheilverfahren ist dieser Nachweis nur äußerst schwer zu erbringen.

                  Einige Versicherer sind dazu übergegangen, in ihren Versicherungsbedingungen alle Behandlungsmethoden, die im Hufelandverzeichnis genannt sind, anzuerkennen, und die Kosten entsprechend der tariflichen Leistungszusage zu erstatten.

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