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                  Mietfactoring: Zahlungssicherheit für Vermieter

                  Von Thomas Nissen

                  Seit Jahren steigt der Anteil zahlungsunfähiger und zahlungsunwilliger Mieter an. Nach Erhebungen der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund verzeichnen die Vermieter in Deutschland Mietausfälle in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro pro Jahr. Tendenz steigend. Durch sogenanntes Mietfactoring wird das künftige Mietausfallrisiko vom Vermieter auf spezialisierte Factoringunternehmen ausgelagert.

                  © Pixel / fotolia.com

                  Der Mietausfall-Schutz greift, sobald der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietverhältnis nicht nachkommt. Mietausfälle basieren meist auf Zahlungsschwierigkeiten des Mieters, deren Ursachen beispielsweise in einer Arbeitslosigkeit oder in familiären Problemen begründet sein können.

                  Die Spitze des Eisbergs sind zahlungsunwillige Mieter, beispielsweise sogenannte Mietnomaden.

                  Rückständige Mietforderungen abtreten

                  In all diesen Fällen können die rückständigen Mietforderungen über das Mietfactoring abgetreten werden. Das Factoringunternehmen übernimmt das komplette Risiko des Zahlungsausfalls und erstattet dem Vermieter innerhalb kurzer Zeit den Betrag der ausstehenden Miete. Beim Marktführer READYFACT (mietausfall.de) erhalten Vermieter dadurch Zahlungssicherheit in einem Umfang von wahlweise sechs, neun oder zwölf Monatsmieten. Ein zusätzlicher wichtiger Vorteil liegt in der Risiko- und Bonitätsanalyse zur besseren Einschätzung des Mietverhältnisses.

                  Die Absicherung gegen Mietausfälle ist für den Vermieter bei READYFACT bereits ab einer jährlichen Factoringvergütung von zwei Prozent der Jahresnettomiete zu haben. Die im Rahmen der Antragsprüfung durchgeführte Risikoanalyse wird mit einmalig 19,50 Euro berechnet, die immer fällig werden, auch wenn die Vorprüfung nicht erfolgreich sein sollte und kein Vertrag zustande kommt.

                  Bei READYFACT ist der Mietausfall-Schutz nicht an den Kauf weiterer Produkte gebunden, wie sonst bei Ausfallversicherungen üblich. Endet das Mietverhältnis oder verkauft der Vermieter die Immobilie, erhält er zu viel gezahlte Beiträge zurück.

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